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MBI gratulieren der EBI - Essener Bürger Initiativen für ihren Riesenerfolg:
 die weitere Ausdehnung von Bauplänen in Haarzopfer Freiflächen ist gescheitert!
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Spannende Veranstaltung zum Thema Stadtentwicklung und Stadtplanung:
Stadtentwicklung für alle Bürger statt für wenige! 
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Zum Thema auch: Angriff auf die City von Walter Brune (!), Rolf Junker, Holger Pump-Uhlmann
Und zum 1. April: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB)

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Nothaushalt, Innenstadtkrise, Ruhrbaniafiasko, FH-Standort Duisburger Str., Wirtschaftskrise ………....
Das Steuer herumreissen, und zwar schnell!

Die „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne“ wird immer zu Jahresbeginn beschlossen. Sie ist so etwas wie das Jahresprogramm der Stadtplanung, mit dem die zukünftige Entwicklung der Stadt in die Wege geleitet oder umgesetzt werden soll. Nachdem keine/r mehr Rücksicht auf Kommunalwahlen nehmen muss, steht für 2010 an, die erdrutschartigen Ergebnisse der veränderten Rahmenbedingungen auch zur Kenntnis zu nehmen und die Stadtplanung daran auszurichten. Alles andere führt zu sinnloser Verschwendung von Ressourcen. Probleme werden ansonsten aufgetürmt, so dass sie später kaum noch lösbar sind.

Die andere Standortwahl für die FH, die massiven Umsetzungsprobleme des Prestigeprojekts Ruhrbania und die dramatische Innenstadtkrise hätten bereits letztes Jahr zur drastischen Änderung der Prioritäten führen müssen, selbst ohne die beiden als Damokles-Schwerter über allem schwebenden Probleme der Folgen der Wirtschaftskrise (u.a. demnächst Kürzung von Zuschüssen auf breiter Front)  und des unvermeidlichen Nothaushalts über Jahre.

Ein Moratorium zu Ruhrbania ab Baufeld 3ff. sowie die Neubesinnung für die begonnenen Baufelder 1+2 und die volle Konzentration auf Broich/Speldorf für die FH sind unausweichlich. Dass vorerst in Mülheim noch alles weiter gemacht wird wie gehabt bzw. geplant, ist der helle Wahnsinn und wider besseres Wissen!

Auch die unausgegorenen Großprojekte „Zukunftsschule“ sowie „Stadionumbau“ sind realistisch vorerst so nicht mehr fortführbar. Bei beiden hängt im Übrigen ja nicht nur die Finanzierung gänzlich in der Luft!

Aus all den Gründen heraus haben die MBI folgenden Vorschlag erarbeitet, um die Prioritäten zu verändern:

Mülheim, den 21.01.10

Antrag für den Planungsausschuss am 26.01.10 und am 09.03.10, die BV 1 am 26.02.10, BV 2 am 01.03.10 und die BV 3 am 02.03.10    TO öffentlich
zu TOP 5 des Planungsausschusses am 26.01.10: „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2010" - Vorlage V 10/0006-01

Die Bezirksvertretungen 1, 2 und 3 mögen empfehlen zu beschließen,
der Planungsausschuss möge beschließen,

Die Abstimmungen in den Bezirksvertretungen und im Planungsausschuss werden zu jedem Punkt einzeln durchgeführt.

Begründung
Seit der Verabschiedung der letztjährigen Dringlichkeitsliste haben sich für unsere Stadt grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben, die auch eine Umorientierung der Prioritäten der Stadtplanung nach sich ziehen müssen. Der vorliegende Entwurf einer Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne für 2010 trägt dem aber zu wenig Rechnung, weil zumeist nur die „alten“ Prioritäten fortgeschrieben wurden.

Finanz- und Wirtschaftskrise, Innenstadtkrise, kaum noch vermeidbarer Nothaushalt 2010 und der FH-Standort Duisburger Str. anstelle von Ruhrbania mussten und müssen notgedrungen zu deutlich geänderten Schwerpunkten der Stadtpolitik und –planung führen. Ein absoluter Schwerpunkt muss auf die Verbesserung auch des gesamten Umfeldes der FH gelegt werden. Die Innenstadt und die Anpassung der Ruhrpromenadenpläne an die geänderten Realitäten bilden logischerweise einen weiteren Schwerpunkt. Gleichzeitig sollten demnächst auch die Möglichkeiten am Kassenberg zur Aufwertung der Alt-Gewerbegebiete in bester Lage ausgelotet und in Angriff genommen werden.

Derart geänderte Prioritäten erfordern gleichzeitig, andere bisher vorrangig bearbeitete Planungen zurückzustellen oder ganz aufzugeben. Aus stadtplanerischer Sicht gibt es keine Dringlichkeit, den G 14 oder den F 12b weiter zu forcieren, eher im Gegenteil. Der S 16 macht insgesamt nur Sinn, wenn die Bestimmung der Schulform der „Zukunftsschule“ vorher überhaupt absehbar ist. Ein Weiterverfolgen dieses B-Plans vor Abschluss der bevorstehenden grundlegenden Schulentwicklungsplanung könnte sich als sogar kontraproduktiv herausstellen, da zudem ohnehin die EU-Fördergelder mehr als ungewiss sind. Die B-Pläne zur Umwidmung der Speldorfer Sportplätze zu Wohngebieten werden mit dem Nothaushalt nicht mehr zur Gegenfinanzierung des sog. Karusselmodel inkl. Stadionumbaus für den VfB Speldorf dienen dürfen. Weil zusätzlich u.a. immer noch keine realistische Lösung für den geplanten Wegfall des Schulsportplatzes in Sicht ist, werden die B-Pläne M 17 und M 21, wenn überhaupt, erst nach Klärung anderer Probleme weitergeführt werden können.

Über allem schwebt außerdem weiter die seinerzeitige US-Immobilien- mit der darauf folgenden schweren Finanzkrise, die  auch bei uns eine große Wirtschaftskrise auslöste. Die vollen Auswirkungen werden sich wohl erst im Laufe des Jahres 2010 einstellen. Die gigantischen staatlichen Rettungsaktionen haben zu großen Verwerfungen in den Haushalten von Bund, Land und EU geführt. Das wird auch in unserer Stadt in den nächsten Jahren schmerzhaft zu spüren sein. Je früher wir auch deshalb unsere Prioritäten umorientieren, je größer sind die Chancen, dass aus der Krise auch Konstruktives erwächst.

MBI-Fraktionsvorsitzende:
L. Reinhard im Rat, A. Klövekorn BV 1, N. Striemann BV 2, G. Schlossmacher BV 3

 

Zurück zur Realität und zur “kompakten Stadt”!

Im Planungsausschuss am 8. Oktober 2002 steht als TOP 4 der Auslegungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung. Dabei soll die vor Jahren per Order von oben vom damaligen Oberstadtdirektor Predeik geänderte Fassung als "komplette Stadt" nun, 4 Jahre später, demokratisch legitimiert werden. Der ursprüngliche Entwurf der "kompakten Stadt" ging von einer niedrigeren Bevölkerungsprognose für 20015 aus. Dementsprechend sind im geänderten Entwurf auch mehr zusätzliche Bauflächen enthalten: Tilsiter Str., Diepenbeck/Velauer Str., die B-Pläne entlang der B 1 (U 16, U, 17 usw.), Selbeck usw.. Einige davon wurden im Vorgriff in den 4 letzten Jahren ja auch schon angefangen, fortgeführt, durchgezogen oder zumindest probiert wie die B-Plan-Orgien in Heißen mit Klotzdelle, Wrangelstr., Diepenbeck, Fünterweg oder der Markscheider Hof in Selbeck.

Zu den Unterlagen gehören auch die "Auswertungen" der vielen Bürgeranregungen aus etlichen Bürgerwerkstätten und Bürgerversammlungen, die alle vor Jahren stattfanden, aber im wesentlichen unberücksichtigt blieben . Durch die damalige willkürliche Order von oben - auf Drängen der sog. Wirtschaft und z.B. bestimmter Bauern, deren Äcker Bauland werden sollen - wurden die ganzen Veranstaltungen sowieso zur Farce degradiert.

Der Flughafen, seinerzeit sog. Weißfläche im Entwurf, soll nun den Status Quo enthalten und ist als Fläche für den Luftverkehr ausgewiesen.

 

    Mülheim/Ruhr, den 28.08.01

Antrag an den Planungsausschuss am 14.09.01und
Rat der Stadt am 27.09.01 TO: öffentlich

Beschlussvorlage

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) werden die z.Zt. gegebenen Vorgaben und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung im Jahre 2015 wieder nach unten korrigiert. Damit wird bei allen weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten Stadt" wieder als Grundlage genommen.

Begründung

Vor Jahren wurde ein Essener Planungsbüro beauftragt, einen FNP-Entwurf zu erarbeiten. Im Vorfeld wurden viele gesellschaftliche Gruppen und Personen einbezogen. Ergebnis war der FNP-Entwurf von Mülheim als "der kompakten Stadt". Einleitungsbeschluss und Bürgerversammlungen, auf denen es noch eine Reihe zusätzlicher Anregungen aus der Bürgerschaft gab, fanden statt.

Doch dann wurde der Prozess wieder geändert. Die Bevölkerungsprognose für den FNP-Entwurf, die sich auf das Jahr 2015 bezieht, werde deutlich nach oben korrigiert, der vorliegende Entwurf entsprechend überarbeitet. Das Ergebnis war der neue FNP-Entwurf "der kompletten Stadt", bei dem sich u.a. die zusätzliche Ausweisung von Bauland, vornehmlich in sensiblen Außen- und Randlagen, gegenüber dem 1. Entwurf verdoppelt hatte. Die meisten der vielen Bürgeranregungen aus den diversen Veranstaltungen waren ebenfalls nicht eingeflossen.

Die "komplette Stadt" ging dann vor ca. 3 Jahren in die weiteren Beratungen. 

Die Bevölkerungsprognose, die Grundlage der "kompakten Stadt" war, lag bereits deutlich über der MEO-Prognose. Die Prognose bei der "kompletten Stadt" erscheint dagegen noch unrealistischer, besonders wenn man die im Vergleich selbst zu den meisten Nachbarstädten ungünstigere Altersstruktur der Mülheimer Bevölkerung bedenkt.

Etliche Bebauungspläne mit zusätzlicher Wohnbebauung sind noch nicht bzw. nur z.T. umgesetzt, ob Saarner Kuppe, Wohnpark Witthausbusch, Markscheider Hof, ehemalige Brauerei Mann, Rugenberger, Ruhrtaler usw., wobei es teilweise auch an Vermarktungsschwierigkeiten liegt. Eine Reihe anderer Bebauungspläne sind noch im Verfahren bzw. nur eingeleitet wie Wrangelstr., Klotzdelle, Diepenbeck, Kuhlenstr., Honigsberger Str./ Fünterweg, Saarner Str./ Alte Str., Gracht/ Mühlenfeld u.v.m. Gleichzeitig erhöhte sich in den letzten Jahren die Leerstandsquote für Wohnungen.

Wenn der Zug besonders junger Familien in die sog. Speckgürtel anhielte, wären auch einige der B-Pläne, die im Verfahren sind, bis 2015 nicht realisierbar bzw. nur bei weiterer Erhöhung der Leerstandsquoten in der Innenstadt und den Stadtteilzentren.. Doch selbst wenn der o.g. Trend gestoppt werden könnte, wird die Bevölkerungszahl in Zukunft weiter zurückgehen, alleine schon wegen der vorgegebenen Altersstruktur. Dies auszugleichen durch kontinuierlichen Zuzug junger Familien, ist unrealistisch. Wo sollten diese herkommen, wenn auch die Nachbarstädte zur Zeit massiv versuchen, in den verbliebenen Grünflächen attraktive Wohnlagen zu erschließen, um die gleichen jungen Familien anzulocken bzw. zu halten. Diese verschärfte Konkurrenz der Ruhrgebietsstädte wird sich schon bald als schädlich für alle erweisen.

Deshalb sollte Mülheim zumindest für zukünftige weitere Wohnprojekte im Grünen wie z.B. Wedauer Str., Tilsiter Str., U 15, U 16 etc. bereits jetzt auf die Bremse treten und die Bevölkerungsprognose für 2015 wieder auf den Stand beim Entwurf der "kompakten Stadt" zurückschrauben.

Die Erfahrungen mit der viel zu hohen Bevölkerungsprognose des FNP von 1971 haben gezeigt, dass über viele Jahre dadurch Stadtentwicklung blockiert wurde, bevor Stück für Stück Vorgaben und Vorhaben des FNP dann doch angepasst werden mussten wie z.B. in der Verkehrsplanung.

Um nicht ähnliches nochmals zu erleben, sollte die FNP-Bearbeitung wieder zu dem Entwurf der "kompakten Stadt" zurückkehren.

i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

 

Mülheim/Ruhr, den 06.08.01

Vorschlag für den Planungsausschuss am 21.08.01  TO: Öffentlich

In der WAZ vom 28.07.01 (siehe Anlage) war unter der Überschrift: "RP: Genügend Platz für bauwillige Mülheimer" zu lesen, dass eine Erhebung der Bezirksregierung zu Flächeninanspruchnahme und vorhandenen Potenzialen für Mülheim durchgeführt wurde.

Die Verwaltung möge die genauen Ergebnisse dieser Erhebung dem Planungsausschuss vortragen und darlegen, welche Konsequenzen aus diesen Ergebnissen für die Mülheimer Bauleitplanung und ggf. für die Praxis von Baugenehmigungen gezogen werden könnten oder sollten.

Begründung:

Laut WAZ stellt die RP-Erhebung fest, dass im gewerblichen Bereich das Potenzial an Bauland weitaus größer sei als der Bedarf der letzten 10 Jahre. Da in der Öffentlichkeit aber immer wieder die Behauptung auftauchte, gewerbliches Bauland sei in Mülheim knapp und spärlich, besteht hier Klärungsbedarf.

Die RP-Erhebung stellt auch zum Wohnungsbau fest, der Platz für Häuslebauer reiche vorerst noch für mehrere Jahre. Auch in dem Punkt besteht Klärungsbedarf auch vor dem Hintergrund, dass noch etliche Bebauungspläne im Verfahren bzw. gerade erst eingeleitet sind und noch keine Rechtskraft besitzen, u.a. Wrangelstr., Klotzdelle, Diepenbeck, Kuhlenstr., Honigsbergerstr./Fünterweg, Saarner Str./Alte Str., Gracht/Mühlenfeld u.v.m..

Ferner sollte geklärt werden, welche Konsequenzen die Erkenntnisse des RP für den Entwurf des Flächennutzungsplans haben könnten, in dem weitere zusätzliche Wohnbauflächen etwa Wedauer Str. oder Tilsiter Str. usw. vorgesehen sind.

Zuletzt sollte auch der Widerspruch aufgeklärt werden zwischen der RP-Aussage und weiteren Wünschen/Plänen für zusätzliche Baulandausweisung sowohl in der Heimaterde (zuletzt Ginsterweg/Weidenweg, demnächst zwischen Neulens Höhe und Max-Halbach-Str, und?) und den Vorstellungen der städt. Immobiliengesellschaft, die Grabelandflächen Holz - Kamp- und Gertrudstr.  in Bauland umzuwandeln.

Anlage: Waz-Artikel vom 28.07.01

i.A. der MBI: L. Reinhard

 

Sitzung des Planungsausschusses am 21.08.2001
Öffentliche Sitzung

11.1 Erhebung der Bezirksregierung bezüglich Flächeninanspruchnahme in Mülheim an der Ruhr Vorschlag des fraktionslosen Stadtverordneten Lothar Reinhard vom 06.08.2001 Vorlage: A 01/0650-01

Berichterstattung: Lothar Reinhard

Beratungsverlauf:

Die Verwaltung nahm wie folgt Stellung:

"Mit der Aufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) wird eine Flächenübersicht zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) erstellt. Darin eingeschlossen ist die Fortschreibung der Reserveflächenerhebungen für Wohnen und Gewerbe auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt daher bei den Gemeinden und Kreisen regelmäßige Fortschreibungen der Erhebungen der Wohnbauland- und Wohnungspotenziale und der gewerblichen Bauflächen durch, die zuletzt im Sommer 2000 erfolgte. Die Wohnbauland- und Wohnungspotenzial-Erhebung der Bezirksregierung erfolgt auf Grundlage des Flächennutzungsplanes (FNP) und umfasst folgende Flächenkriterien:

  • Flächenreserven aller ungenutzten Wohn- und gemischten Bauflächen unterschieden nach Innenpotenzial (Baurechte nach §§ 30, 33 und 34 BauGB) und Außenpotenzial (ohne Baurecht, nur im FNP dargestellt)
  • Baulücken
  • Bestandspotenzial (Dachgeschossausbau, Aufstockung, Anbau, Umnutzung
  • Größe der jeweiligen Fläche (ha)
  • Nutzungskapazität (WE)
  • Verfügbarkeit, unterschieden in sofort, kurz-, mittel- oder langfristig

Die Zusammenfassung der dargestellten Flächen ergibt folgende Summen :

97 ha Wohnbaulandpotenzial insgesamt

davon

  • 59 ha Innenpotenzial (ohne Baulücken)
  • 22 ha Baulücken
  • 16 ha Außenpotenzial
  • 3400 WE Nutzungskapazität insgesamt

davon

  • 1000 WE sofort verfügbar
  • 1200 WE kurzfristig verfügbar
  • 900 WE mittelfristig verfügbar
  • 300 WE langfristig verfügbar

Da für das Bestandspotenzial keine dezidierten Angaben möglich waren, blieben hier weitere kurz- und mittelfristige Wohnungspotentiale unberücksichtigt. Die rechnerische Erhebung der Wohnbauland- und Wohnungspotenziale zeigt deutlich, dass u. a. durch die zahlreichen im Verfahren befindlichen Bebauungspläne (einschl. der Vorhaben- und Erschließungspläne) kurz- und mittelfristig genügend Wohneinheiten zur Verfügung stehen.

Um dem Bedarf an Wohnraum auch künftig gerecht zu werden, ist eine vorausschauende Planung im Entwurf des Flächennutzungsplanes durch weitere Darstellungen von Wohnbau- flächen, wie zum Beispiel der Bereich an der Tilsiter Straße, zu dokumentieren. Der neue FNP berücksichtigt die Ziele der Stadt Mülheim an der Ruhr für die nächsten 15 Jahre.

Hinsichtlich der gewerblichen Bauflächen wurde seitens der Verwaltung auf Grundlage des Flächennutzungsplanes (FNP) und der Ausweisung im Gebietsentwicklungsplan (GEP) eine Gewerbeflächenkartierung erstellt. Hierbei wurde untersucht, inwieweit die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen auch tatsächlich als Gewerbeflächen genutzt werden. Die Flächen wurden folgenden Nutzungskriterien zugeordnet:

  • genutzte Gewerbeflächen
  • Betriebserweiterungsflächen
  • brachgefallene Gewerbeflächen
  • Gewerbeflächenreserven (in öffentlicher und privater Hand)
  • zu entwickelnde Gewerbeflächen
  • genutzte, aber weiter zu entwickelnde Gewerbeflächen

Entsprechend der Entwicklung des Gewerbeflächenpotenzials wird die Gewerbeflächenkartierung laufend fortgeschrieben. Nach dem Auswertungsbericht der Bezirksregierung ergibt sich daraus folgende Flächenbilanz:

83 ha Gewerbeflächenreserven in öffentlicher und privater Hand (hierbei sind u.a. die zu entwickelnden Gewerbeflächen an der Kölner Str./Erzweg, Kölner Str./Fahrkamp ebenso enthalten wie die zwischenzeitlich teilweise vermarkteten SMH-Flächen) und 33 ha Flughafen (entsprechend der GEP-Ausweisung), insgesamt also 116 ha.

Bei diesem rechnerischen Gewerbeflächenreserven-Potenzial muss natürlich die unter- schiedliche Verfügbarkeit der Gewerbeflächenreserven beachtet werden. So besteht derzeit lediglich ein konkretes Potenzial von rd. 31 ha, das die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kooperation mit den Unternehmen u. a. im Internet anbietet. Auch bei einem Teil dieser Flächen vermindern Topographie, Verkehranbindung oder vorhandene Bebauung die Vermarktungschancen erheblich.

Bei der konkreten planerischen Umsetzung der Entwicklungsflächen zeichnet sich zudem ab, dass die tatsächliche gewerbliche Nutzfläche erheblich kleiner ist, als im derzeitigen FNP bzw. im GEP ausgewiesen. Bei der Fortschreibung der Mülheimer Gewerbeflächenkartierung sind daher erheblich weniger Gewerbeflächenreserven auszuweisen. Andere Reservepotenziale (z. B. Thyssen) werden erst im Zusammenhang mit der Entwicklung derzeit noch genutzter Flächen überhaupt vermarktbar sein.

Auf die aktuelle Diskussion um die künftige Nutzung des Flughafengeländes soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Die Aussage, dass das gewerbliche Bauland in Mülheim an der Ruhr knapp bemessen ist, trifft daher weiterhin zu."

Eine weitere inhaltliche Aussprache fand nicht statt.

 

Mülheim/Ruhr, den 05.02.01

Antrag an den Planungsausschuss am 20.02.01, TO: Öffentlich

Betr.: Auswirkungen der KVR-Bevölkerungsprognose (Antwort der Verwaltung zur KVR-Prognose weiter unten im Anschluss)

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der jüngsten KVR-Bevölkerungsprognose für Mülheim für die Aufstellung des neuen FNP und des VEP ergeben. Insbesondere sind hinsichtlich der KVR-Prognose zu überprüfen:

  • der Wohnungsbedarf und die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
  • der Bedarf an Gewerbeflächen
  • das Verkehrsaufkommen insbes. im Hinblick auf die Verkehrsführung in der Innenstadt und der Nordstadt incl. des Ausbaubedarfs bzw. des Rückbaus Klöttschen, Tourainer Ring und Kreuzung Konrad-A.-Brücke

Die Verwaltung möge die jeweiligen Änderungen bezogen auf eine Prognose von 153.000 und 160.000 im Vergleich zu den heute im FNP-Entwurf veranschlagten 170.000 einzeln darlegen.

Bei weniger auszuweisenden Wohnbauflächen sollen Vorschläge gemacht werden, auf welche Flächen verzichtet werden kann.

Das Ergebnis ist dem Planungsausschuss spätestens bis zur Sitzung am 24. April d.J. vorzustellen.

Begründung:

Ende Januar hat der KVR eine neue Bevölkerungsprognose für das gesamte Ruhrgebiet vorgestellt.  Diese Prognose geht von einem Bevölkerungsrückgang in allen Städten des westlichen Ruhrgebietes aus. Für Mülheim kommt der KVR zu einer Prognose von knapp 153.000 Einwohnern im Jahr 2015. Der vorliegende Entwurf für den FNP legt dagegen eine Bevölkerungszahl von 170.000 für das Jahr 2015 zugrunde.

Da bei sinkender Bevölkerungszahl in allen Städten die Erwartung deutlicher Wanderungsgewinne in Mülheim unrealistisch ist, muss geprüft werden, welche Konsequenzen für FNP-Ausweisungen und Straßenbau sich aus einer Bevölkerungszahl von 153.000 bzw. bestenfalls 160.000 ergeben würden.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Der Oberbürgermeister

Stellungnahme der Verwaltung:

 Vorschlag Antrag der Fraktion der MBI

Der KVR stellt bestenfalls Ergebnisse der LDS-Prognose aus dem Jahre 1999 (veröffentlicht im Nov. 1999 vom LDS in den Beiträgen zur Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen, Heft 819) für die Ruhrgebietsstädte zusammen. Dabei wird für Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2015 eine Einwohnerzahl von 162.800 vorhergesagt (vgl. ebda., S. 103). 

3. Entgegen der Annahme der MEO-Prognose 1995-2005/2010 aus dem Jahre 1996, die für Mülheim an der Ruhr für die zweite Hälfte der neunziger Jahre von leichten Wanderungsverlusten ausgegangen war, konnten seit 1995 in jedem Jahr Wanderungsgewinne erzielt werden. Im Durchschnitt lag der jährliche Wanderungsgewinn bei 380 Personen. In der Folge wurden die Prognoseerwartungen übertroffen. Die Differenz zwischen der realen Entwicklung in den Jahren 1995 bis 2000 und der vorhergesagten Einwohnerzahl beläuft sich auf + 2.350 Personen. Die Überlegungen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung im neuen Flächennutzungsplan basieren auf den Ergebnissen der MEO-Prognose aus 1996 (vgl. Hauptstudie zum neuen Flächennutzungsplan, März 1999, S. 17 ff). Das die Realentwicklung seit 1995 günstiger verlief, als vorhergesagt, spricht eher gegen eine Reduzierung der zugrunde gelegten Einwohnerzahl. 

4. Die MBI-Fraktion hält in der Begründung für ihren Antrag „die Erwartung deutlicher Wanderungsgewinne in Mülheim für unrealistisch“. Die unter 2. Angeführte LDS-Prognose geht für Mülheim an der Ruhr von 1998 bis 2014 von einem positiven Wanderungssaldo von insgesamt mehr als 3 % aus (vgl. a.a.O., S. 44). Der durchschnittliche jährliche Wanderungsgewinn läge damit bei mehr als 300 Personen.

Die MBI zogen den Antrag vorerst zurück. Er wird nach weiteren Recherchen demnächst neu gestellt

 

Mülheim/Ruhr, den 27.11.00

Antrag an den Planungsausschuss am 12.12.00 und
den Rat der Stadt am 14.12.00   TO: öffentlich

Beschlussvorlage 
(
vgl. MBI-Wahlprogramm zu Flächennutzungsplan )

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) werden die z.Zt. gegebenen Vorgaben und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung wieder nach unten korrigiert, und zwar dergestalt, dass bei allen weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten Stadt" wieder als Grundlage genommen wird.

Begründung

Vor Jahren wurde ein Essener Planungsbüro beauftragt, einen FNP-Entwurf zu erarbeiten. Im Vorfeld wurden viele gesellschaftliche Gruppen und Personen einbezogen. Ergebnis war der FNP-Entwurf von Mülheim als "der kompakten Stadt". Einleitungsbeschluss und Bürgerversammlungen, auf denen es noch eine Reihe zusätzlicher Anregungen aus der Bürgerschaft gab, fanden statt.

Doch dann wurde der Prozess jäh gestoppt. Der damalige Oberstadtdirektor verkündete - ohne vorherige Abstimmung in den politischen Gremien - über die Medien, die Bevölkerungsprognose für den FNP-Entwurf werde deutlich nach oben korrigiert, der vorliegende Entwurf entsprechend überarbeitet. Dies geschah mit dem Ergebnis des neuen FNP-Entwurfs "der kompletten Stadt", bei dem sich u.a. die zusätzliche Ausweisung von Bauland, vornehmlich in sensiblen Außen- und Randlagen, gegenüber dem 1. Entwurf verdoppelt hatte. Die meisten der vielen Bürgeranregungen aus den diversen Veranstaltungen waren ebenfalls "verloren" gegangen.

Die "komplette Stadt" ging dann vor fast 2 Jahren in die weiteren Beratungen.

Bevor der Prozess zur Aufstellung des FNP demnächst weitergeführt wird, sollten die Grundlagen der Bevölkerungsprognose überarbeitet und aktualisiert werden.

Selbst die Bevölkerungsprognose die Grundlage der "kompakten Stadt" war, lag bereits deutlich über der MEO-Prognose. Die Prognose bei der "kompletten Stadt" erscheint dagegen völlig unrealistisch, besonders wenn man die im Vergleich selbst zu den Nachbarstädten deutliche Überalterung der Mülheimer Bevölkerung bedenkt.

Um in der Bauleitplanung und in der Baugenehmigungspraxis mehr Rechtssicherheit und klarere Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu haben, müssen einige noch angedachte zusätzliche Bebauungsgebiete (z.B. Wedauer Str., Tilsiter Str. U 15, U 16 etc.) auf den Prüfstand und zwar den Prüfstand einer realistischen Bevölkerungsprognose. Die Erfahrungen mit der viel zu hohen Bevölkerungsprognose des FNP von 1971 haben gezeigt, dass über viele Jahre dadurch Stadtentwicklung blockiert wurde.

Deshalb und im Sinne der Lokalen Agenda 21, unserer Kinder und Enkel sollte die FNP-Bearbeitung wieder zu dem Entwurf der "kompakten Stadt" zurückkehren.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 05.05.00

Anfrage an den Planungsauschuss am 16.05.00

Betr.: Flächennutzungsplan

Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht vorlegen zum Verfahren der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes.

Hierbei stellen sich u.a. vier Hauptfragen:

  1. Was bzw. welche Schritte befinden sich gegenwärtig in aktueller Bearbeitung, und
  2. Wann sollen die Ergebnisse den zuständigen Gremien vorgestellt werden?
  3. In welchem Zeitrahmen ist an eine endgültige Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplans gedacht?
  4. Welche parlamentarischen Schritte sind bis zur Rechtskraft noch notwendig und in welcher Form werden die Bürger noch beteiligt werden?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

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