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zum Thema auch: Bahnhof Speldorf   oder Aldi- Uhlandstr. oder geplanter Globusmarkt auf dem SMH-Gelände oder Erweiterung Rhein-Ruhr-Zentrum   oder Kasernengelände  oder Aldi Kaiserstr. oder Aldi Geitlingstr. oder Aldi Essener Str. oder LIDL Aktienstr. oder LIDL + Plus Weseler Str., Aldi Heidestr., LIDL Hingbergstr. und Düsseldorfer Str., Plus Rugenberger Gelände .... alles nur aus dem letzten 3,4 Jahren!

MBI-Aktivitäten zum Wildwuchs von Einkaufsflächen in Mülheim
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WAZ, 30.06.2008, Von Frank Meßing, KOMMENTAR

Die Stadt gibt sich einmal mehr machtlos bei der Verhinderung von Einzelhandel am Rande der City. An der Essener Straße entsteht ein kleines Nahversorgungszentrum in Steinwurfnähe zur Innenstadt. ...... An der Düsseldorfer Straße droht geballte Discounter-Konkurrenz für das Dorf. In Speldorf wächst ein Lebensmittelzentrum des Rewe-Konzerns am Rande des Ortskerns weiter. Tendenzen, die unter anderem Label auch am Wiescher Weg zu beobachten sind. Ganz zu schweigen vom Fachmarktzentrum Heifeskamp.

Die Super-, Discounter- und Fachmarktflut geht weiter und die Stadt findet kein Mittel, sie zu stoppen. Die Lippenbekenntnisse, die City zu schützen, verhallen spätestens dann, wenn wieder ein Bauantrag auf dem Tisch liegt. Masterplan Innenstadt, Einzelhandelskonzept - Papier ist eben geduldig.

Hinter verschlossenen Türen und im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss-Sitzungen sind Entscheidungen rasch gefällt - auch wenn sich alle Verantwortlichen gegenseitig ihrer Bauchschmerzen versichern. Da muss schon die MBI-Fraktion das Schweigegelübde brechen, damit Öffentlichkeit und Presse überhaupt etwas erfahren - zum Beispiel über die Hintergründe der rollenden Bagger an der Essener Straße. Nach unzähligen Appellen zu mehr Transparenz an dieser Kommentar-Stelle ist man geneigt, allmählich die Hoffnung aufzugeben.

Was war passiert, wenn selbst die WAZ so schreibt, als würde sie diese MBI-Seite zusammenfassen?

Mülheim, den 28.6.08

Im Planungsausschuss am 17.6. stimmten alle anderen dagegen, den Punkt "Planungen ex-Rugenberger Gelände/Essener Straße" öffentlich zu behandeln (siehe MBI-Antrag unten). Im nicht-öffentlichen Teil stimmte dann nur der MBI-Vertreter gegen die Baugenehmigung dort für Plus, Kick und Fressnapf. In der WAZ 10 Tage später nun der folgende Artikel.

Was ist denn nun, kann man nur fragen. Oder: Was soll das ganze Verwirrspiel? Und vor allem: Warum wurde das nicht im zuständigen Ausschuss öffentlich ausgetragen, wie von den MBI beantragt und in der Demokratie eigentlich so vorgesehen?

Ganz nebenbei: Das Rugenberger-Gelände am Ausgang des Rumbachtals zur Stadt ist von großer Bedeutung für den Luftaustausch der Innenstadt. Es war schon ein schwerer Fehler, derart viel Bebauung nach Pleite der Brotfabrik zu ermöglichen. Hinzu kommt noch das jetzt entstehende größere Einkaufsgelände außerhalb der Innenstadt. Wenn das nicht wichtige Anliegen sind, die öffentlich beraten werden müssen, was dann?

Erdarbeiten auf dem ehemaligen Rugenberger-Gelände
Rätselraten an der Essener Straße

WAZ, 27.06.2008, Frank Meßing

Seit der Insolvenz der Rugenberger Brotfabrik 1995 wuchs auf dem Gelände an der Essener Straße ein Wäldchen. Erst kamen Wohnungen und der Rewe-Markt. Es folgte Aldi.

Nach Jahren des Stillstands sind nun Bagger vorgefahren, rodeten die Bäume und graben gerade alte Fundamente aus dem Boden. Im Auftrag des Grundstücks-Eigentümers, wie es im Rathaus heißt. Nach Angaben von Bauordnungsamtsleiter Harald Hüsgen liegt derzeit kein aktueller Bauantrag vor. Der letzte ging vor knapp einem Jahr ein und wurde abgelehnt. Der Grund-Besitzer wollte damals auf 2000 m2 einen Markt für Tierbedarf, ein Getränkecenter und einen Bäcker an der Essener Straße eröffnen. Der Konsultationskreis aus Vertretern des Einzelhandelsverbandes, der Wirtschaftsförderung und der Stadtverwaltung sagte aber Nein zu noch mehr Einzelhandel an der Peripherie zur Innenstadt. Hinzu kommen bautechnische Hindernisse. Das Gelände durchschneidet die Trasse der U 18, die dort auf Stelzen läuft. Einer der Gründe, warum auch die Ansiedlungspläne für ein Autohaus scheiterten. Welche Ziele der Grundstücks-Eigentümer mit seinen Erdarbeiten an der Essener Straße verfolgt, ist in der Stadtverwaltung nicht bekannt. Allerdings, so Bauordnungsamtsleiter Harald Hüsgen, seien die Bagger in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde bestellt worden.

MBI-Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 17.6.2008  TO: öffentlich

Historie und Planungen ex-Rugenberger Gelände/Essener Straße

Der Planungsausschuss möge beschließen, den TOP 24.1. "Vertrag Rugenberger/Essener Straße u.a. Historie" aus der nichtöffentlichen Tagesordnung auch im öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen und dort öffentlich alles vorzutragen und zu beraten, was mit Historie und aktuellen Planungen zusammenhängt.

Begründung
Im letzten Ausschuss lag der Bauantrag nach § 34 für die Errichtung eines weiteren Discounters und von 2 zusätzlichen Fachmärkten auf dem ehemaligen Rugenberger-Gelände an der Essener Straße vor. Da es um weitere 2000 qm Verkaufsfläche an heikler Stelle im Kranz rund um die Innenstadt geht, wurde der Punkt vertagt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung die gesamte Genese und Historie darzulegen, was seit dem Konkurs der Brotfabrik vor über 10 Jahren geplant, verwirklicht und gescheitert ist.

Es kann nur von hohem öffentlichen Interesse sein, was an dieser wichtigen Stelle im Stadtgebiet geschieht oder geschehen soll. Außerdem war den Medien Wochen vor dem letzten Planungsausschuss bereits zu entnehmen, dass nach Aldi und Rewe dort auch noch Plus, Kick und Fressnapf sich ansiedeln wollen.

Ob dies städtebaulich noch gewollt sein kann oder nicht, bedarf sehr wohl intensiver öffentlicher Beratung, auch im Sinne unserer leidenden Innenstadt.

Mülheim, den 8. Juni 2008: i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 14.11.2007

Vorschlag für den Planungsausschuss am 27.11.07   TO: öffentlich

Zusätzlicher Einzelhandel in Saarn außerhalb des Stadtteilzentrums

Im nichtöffentlichen Teil der letzten Planungsausschusssitzung am 18.09.2007 unterrichtete die Verwaltung über ein Baugenehmigungsverfahren gem.§ 34 BauGB an der Düsseldorfer Straße 203 per Tischvorlage. Der Bauherr plant dort ein Einzelhandelszentrum mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.500 m². Vorgesehen sind ein Getränkemarkt, ein Discountmarkt, ein Lampenmarkt und eine Postbank.

Der Presse war ferner zu entnehmen, dass auch Plus an der Kölner Straße/Ecke Remscheider Str. eine neue Filiale errichten will.

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen und Punkten Stellung beziehen:

  1. Was genau plant Plus an der Kölner Straße? Wurde ein Bauantrag bereits gestellt? Wenn ja, wurde er bereits genehmigt oder wird er erst dem Ausschuss vorgelegt?
  2. Hätte der Punkt „Ansiedlung weiteren Einzelhandels an der Düsseldorfer Straße außerhalb des Stadtteilzentrums“ nicht im öffentlichen Teil des Ausschusses behandelt werden müssen, handelt es sich doch um einschneidende Änderung der Flächennutzungsplanung der Stadt?
  3. Wird die Ansiedlung von zusätzlichem Einzelhandel auf bisherigen Gewerbegebieten und außerhalb des Stadtteilzentrums dem gut funktionierenden Stadtteilzentrum Saarn schaden? Wieso soll „eine über den Nahbereich hinauswirkende Gefährdung funktionsgerecht gewachsener Strukturen nicht erkennbar“ sein? Welche Untersuchungen wurden dazu angestellt? Welche Gespräche geführt, z.B. mit der Werbegemeinschaft Saarn?
  4. Wird die Düsseldorfer Straße - an dieser Stelle Bundesstraße 223 - durch die zusätzlichen Verkehre, insbesondere den zusätzlichen ein- und abbiegenden Verkehr, in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt? Welche Untersuchungen sind dazu vorgenommen worden und mit welchem Ergebnis?
    Inwieweit wurden Stellungnahmen der für Bundesstraßen zuständigen überörtlichen Stellen eingeholt? Mit welchem Ergebnis?
  5. Wieso ist bei dem Bauvorhaben Düsseldorfer Straße der NRW-Einzelhandelserlass nicht anzuwenden?

Begründung

Für die von allen begrüßte neue Aldi-Zentrale auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik Rühl durfte auch ein neuer Discountladen dorthin. Gegenüber der neuen Aldi-Zentrale wurden schon einige Zeit vorher ein Extra-Markt, ein Getränkemarkt, ein Laden für Tierfutterhandel usw. angesiedelt. Wenn jetzt daneben weitere Verkaufsflächen entstehen incl. Postbank, so kann sich das auf Dauer vornehmlich nur zu Lasten des Stadtteilzentrums Saarn auswirken. Deshalb ist u.E. eine über den Nahbereich hinauswirkende Gefährdung funktionsgerecht gewachsener Strukturen sogar absehbar und es kann davon ausgegangen werden, dass „schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde“ zu erwarten sein werden. Das aber sind Gründe, die in dem 2004 präzisierten § 34 BauGB angegeben sind, um insbesondere die zunehmende Agglomeration von Einkaufsflächen wie an der Düsseldorfer Straße außerhalb des Stadtteilzentrums zu verwehren.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 2.5. 2007

Weiterhin herrschten heute mediterrane Hitze und Trockenheit als Vorboten des Klimawandels. Umso wichtiger wird das Mikroklima besonders in den hochversiegelten Städten. Es ist völlig unzeitgemäß, wie in Mülheim für Ruhrbania die Innenstadtbäume gleich dutzendweise gefällt werden. Genauso auffällig ist es, dass bei den vielen in den letzten Jahren entstandenen großen Supermärkten, wie z.B. bei Plus im Hafengebiet oder dem gerade geöffneten Lidl am Hingberg, die großflächigen Parkplätze vollständig versiegelt und ohne klimaverbessernde und schattenspendende Bäume angelegt worden sind. Der Wildwuchs der Discounter ist für die Innenstadt und Stadtteilzentren schon schädlich genug, da muss nicht auch noch die Betonwüste überall weiter wachsen! Dass dies auch noch bei einer (angeblich) Grünen als Umwelt- und Planungsdezernentin geschah und geschieht, ist beschämend!

Antrag für den Ausschuss für Umwelt und Energie am 22.5.07     TO: öffentlich

Begrünung der Parkplätze an Supermärkten

Die Verwaltung wird aufgefordert:

  1. Mit den Supermarktketten Aldi, Rewe, Plus, Real und Lidl Gespräche aufzunehmen, um zu erreichen, dass die Parkplätze durch Anpflanzung von Bäumen klima- und kundenfreundlicher gestaltet werden.
  2. Bei Baugenehmigungen für neue Märkte und/oder Bau von Parkplätzen darauf zu dringen, dass Schattenbäume auf den Parkplätzen gepflanzt sowie nach Möglichkeit weitere Begrünung (z.B. auch Dach- und Fassadenbegrünung) angelegt werden.

Begründung:

Es ist auffällig, dass bei den vielen in den letzten Jahren um die Stadtmitte herum und in den Stadtteilen entstandenen großen Supermärkten, wie z.B. auch bei Plus im Hafengebiet, die großflächigen Parkplätze vollständig versiegelt und ohne klimaverbessernde und schattenspendende Bäume angelegt worden sind. Das ist nicht mehr zeitgemäß, weder ökologisch noch entsprechend der Kundenbedürfnisse.

Gerade in den zu erwartenden heißeren Sommern könnte dies eben nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor sein, der mit über die Akzeptanz eines Marktes entscheidet, somit also auch von Eigeninteresse des jeweiligen Discounters sein.

Durch Anpflanzung von Bäumen und Begrünung von Dächern und Fassaden wird das Kleinklima verbessert und das Ambiente angenehmer für die Kunden.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 10.1. 2007

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 22. Januar 2007    TO: öffentlich

Betr.: Anwohnerbeschwerden LIDL-Hingberg

  • Sind der Verwaltung weitere nächtliche Ruhestörungen im Zusammenhang mit Warenanlieferungen für die Filiale Lidl an der Hingbergstr. bekannt und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, solche Ruhestörungen künftig zu unterbinden?
  • Ist der Verwaltung bekannt, dass das Fahrverbot für LKW`s ab dem zulässigen Gesamtgewicht von 5,5 t auf der Nebenbank ständig vom Anlieferverkehr zu den benachbarten Firmen und Filialen missachtet werden und welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung, um dies zu verhindern?

Begründung:

Wie uns von Bewohnern der Nebenbank zugetragen wurde, fanden mehrfach Warenanlieferungen auf dem Parkplatz der Lidl-Filiale, Hingbergstr., während der Nachruhe mit entsprechender Lärmbelästigung statt, mindestens am 4.1., am 5.1. und 9.1., obwohl bereits hier (und beim staatl. Umweltschutzamt Duisburg) im vergangenen Jahr entsprechende Beschwerden eingegangen waren und Abhilfe zugesagt worden war.

Ebenfalls liegen Anwohnerbeschwerden vor über ständige Missachtungen des o.g. Durchfahrverbotes auf der Nebenbank für Güter- bzw. Anlieferverkehr über 5.5 t zul. Gesamtgewicht.

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1

Mülheim, den  25. 11 2006

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 4. Dezember 2006 TO: öffentlich

Betr.: Der kürzlich eröffnete LIDL-Markt an der Hingbergstraße (Vorgeschichte unten)

Weiter unten Auszüge aus Beschwerdebriefen im Zusammenhang mit dem neuen LIDL-Markt am Hingberg auf dem ehemaligen Gelände von Mercedes Hartmann. Die Verwaltung möge dazu Stellung beziehen und darlegen, was sie unternehmen wird, um die angesprochenen Probleme möglichst zeitnah zu bereinigen.

„Vom Parkplatz führt eine Aus- bzw. Einfahrt zur Straße "Nebenbank". Hier gibt es folgende Problempunkte:

  1. Ausfahrt: Hier befindet sich kein ausdrücklicher Hinweis auf die "Tempo-30-Zone" in der Straße "Nebenbank". Ebenso, und das ist vom Aspekt der Fußgängersicherheit von erheblicher Bedeutung, befindet sich kein deutlicher Hinweis auf den Bürgersteig an Ende der Ausfahrt.
  2. Von der "Nebenbank" fahren Kunden auch zu schnell in die Einfahrt und mißachten ebenfalls den Bürgersteig, warum auch immer.

Hier sollte eine Lösung gefunden werden, um der "Laufkundschaft" eine gefahrlose Benutzung der Zufahrt zu ermöglichen, beispielsweise mit einer entsprechenden Beschilderung (Schrittfahren, Tempo 20). Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass besagte Zufahrt auch von Müttern mit Kindern genutzt wird, die hier nicht der Gefahr durch "Raser" oder anders ausgedrückt, durch unachtsame Verkehrsteilnehmer ausgesetzt werden sollten.

Als Lösung bietet sich auch, wie es in anderen Ländern üblich ist, eine Schwelle an der Zufahrt zum Parkplatz einzurichten. Dadurch wird der Fahrer zum langsamen Fahren gezwungen.“

Und aus einem weiteren Brief:

„Folgende Punkte geben Anlass zu Kritik:

  1. Bei der in den frühen Morgenstunden erfolgenden Anlieferung lassen die LKW-Fahrer die Abblendbeleuchtung des Fahrzeugs an. Das Scheinwerferlicht strahlt in meine Wohnung, die sich gegenüber der Anlieferung befindet. Das ist sehr unangenehm und sollte umgehend unterbunden werden. Es ist in keiner Weise erforderlich, vorne am Fahrzeug die Beleuchtung voll brennen zu lassen, während sich der Fahrer im Anlieferbereich des Marktes mit seinen leider auch oft mit hoher Geräuschentwicklung verbundenen Tätigkeiten beschäftigt.
  2. Die Ausschaltzeiten der  Parkplatzbeleuchtung werden kontinuierlich nach hinten versetzt. Beispiel: Angefangen wurde mit  einer Ausschaltzeit um 21:05 Uhr, jetzt  schaltet sich die Beleuchtung erst um 21:40 Uhr aus. Geschäftsschluss ist um 20:00 Uhr, die Beleuchtung kann also ohne Probleme spätestens um 21:00 Uhr ausgeschaltet werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich meiner Bitte um Abstellung der vorgenannten Störungen annehmen und entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten.“

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1

Mülheim, den 18. Juni 2006

Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 22. Juni 2006,
den Punkt „Errichtung von 2 Lebensmittelmärkten am Hingberg“ (Baugenehmigungsverfahren Nr. 25 zu TOP 22 der nichtöffentlichen Tagesordnung)

in den Aspekten, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlich zu beraten und dafür einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten.

Begründung:

Das vorliegende Baugenehmigungsverfahren beinhaltet problematische Aspekte. Die Frage, ob ein zusätzlicher Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen für dieses schädliche Auswirkungen haben kann oder nicht, war bereits in den vergangenen Monaten von hohem öffentlichen Interesse.

Das Problem wurde formal umschifft, indem die Grenzen des Stadtteilzentrums so erweitert wurden, dass der geplante Discounter und die am nahen Wiescher Weg nun dazu gehören. Das ändert allerdings wenig an der wirklichen Problematik.

Jetzt sollen auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses auch noch 2 verschiedene Lebensmitteldiscounter mit jeweils 799 qm Verkaufsfläche und 217 gemeinsamen Stellplätzen genehmigt werden. Da je Discounter 1qm weniger als die „magische“ Zahl 800 beantragt wurde, liegt angeblich kein großflächiger Einzelhandel vor und öffentliche Belange stünden dem nicht entgegen.

Im Bereich Hingberg/Nebenbank/Wiescher Weg wären dann aber unmittelbar nebeneinander 4 Discounter mit zusammen über 3000 qm Verkaufsfläche.

Zu dem Punkt stellen wir deshalb den folgenden Antrag als Beschlussvorlage:

Der Planungsausschuss möge beschließen:

  1. Zwei zusätzliche Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen werden abgelehnt, unabhängig von der formalistischen Frage, ob diese dem Einzelhandels- bzw. Stadtteilzentrum Heißen zugerechnet werden oder nicht.
  2. Die Verwaltung wird unabhängig davon beauftragt, den vorliegenden Bauantrag erst zu bescheiden, nachdem bei der Aufsichtsbehörde die Frage eindeutig geklärt wurde, ob diese beiden Discounter auf gleichem Gelände und mit gemeinsamen Parkplätzen gemeinsam oder wirklich jeder für sich betrachtet werden können bei der Frage, ob es sich um großflächigen Einzelhandel handelt oder nicht.

Begründung

In unmittelbarer Nähe der geplanten 2 zusätzlichen Lebensmittelmärkte befinden sich bereits 2 Discounter. Die negativen Auswirkungen zweier weiterer auf „Ankerbetriebe“ und „Frequenzbringer“ des Versorgungszentrums Heißen sind offensichtlich.

Auch die Auswirkungen auf die Innenstadt sind nicht von der Hand zu weisen, was bedenklich ist, nachdem z.B. an der Weseler Str. bereits eine Aneinanderreihung von städtebaulich nicht erwünschten Verkaufsflächen „passierte“ und am Heifeskamp noch zusätzliche Konkurrenz für die Innenstadt entstehen soll, in dem Fall allerdings mehrheitlich städtebaulich gewollt.

Es sei auch an den Vortrag des Bochumer Planungsdezernenten erinnert, der ausführte, dass die Stadt Bochum sehr ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um den Wildwuchs von Discountern in Gewerbe-gebieten der Vororte einzudämmen. Was für Bochum gilt, sollte auch in Mülheim beachtet werden.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Mülheim, den 4. Februar 2006

Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 7. Feb. 2006, den Punkt „Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Hingberg“ (Baugenehmigungsverfahren Nr. 6 zu Top 19 der nichtöffentlichen Tagesordnung) in den Aspekten, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlich zu beraten und dafür einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten.

Begründung:
Das vorliegende Baugenehmigungsverfahren beinhaltet problematische Aspekte. Die Frage, ob ein zusätzlicher Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen für dieses schädliche Auswirkungen haben kann oder nicht, ist von hohem öffentlichen Interesse.

Zu dem Punkt stellen wir ferner den folgenden Antrag als Beschlussvorlage:

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Ein zusätzlicher Discounter am Rande des Stadtteilzentrums Heißen wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorliegenden Bauantrag negativ zu bescheiden.

Begründung
In unmittelbarer Nähe des geplanten Lebensmittelmarktes befinden sich bereits 2 Discounter. Die negativen Auswirkungen eines weiteren auf „Ankerbetriebe“ und „Frequenzbringer“ des Versorgungszentrums Heißen wären offensichtlich.

Für diese Feststellung sind Gutachten entbehrlich. Falls die betroffene Discounter-Kette anderer Ansicht sein sollte, möge sie das zuerst einmal gutachterlich nachweisen, was aber schwierig werden dürfte.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim, den 12. September 2005

Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am  27.9.05  TO: öffentlich

Bauanträge und Bauvoranfragen für Lebensmitteldiscounter außerhalb der Stadtteilzentren und Wohngebiete

Die fußläufigeVersorgung der Bevölkerung in den Wohngebieten und Stadtteilzentren durch Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte wird immer schlechter. Verursacht wird dies unter anderem durch den Bau immer neuer Discounter außerhalb der Wohngebiete. Der Deutsche Städtetag hat dazu ein Arbeitspapier herausgegeben, in dem Problematik und Gegenmaßnahmen dargestellt werden. Die Verwaltung möge in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten: (Antworten jeweils hinter der Frage)

  1. Welche Bauvoranfragen bzw. Bauanträge für Lebensmitteldiscounter  außerhalb von Wohngebieten und Stadtteilzentren sind im Mülheimer Stadtgebiet aktuell gestellt?
    Aktuell liegt ein Bauantrag für einen Lebensmitteldiscounter an der Hingbergstraße 337 vor
  2. Wie beabsichtigt die Verwaltung mit den jeweiligen Anträgen/Anfragen umzugehen?
    a) Gibt es Fälle, in denen ein positiver Bescheid erteilt werden soll? Wenn ja, welche?
    Z. Zt. läuft noch das Prüfverfahren. Eine Aussage hierzu kann erst im nächsten PA erfolgen
    b) Werden die Vorhaben noch im Planungsausschuss und Bezirksvertretungen vorgestellt und beraten?
    Ja, im Planungsausschuss
    c) Welche Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen sieht die Verwaltung für die jeweiligen Vorhaben (z.B. Bebauungspläne auflegen oder bestehende Bebauungspläne entsprechend ändern)?
    Die Bauleitplanung stellt die einzige Möglichkeit zur Verhinderung von trotz ihrer zentrenschädigenden Wirkung zulässigen Vorhaben dar. Der Rat der Stadt hat deshalb bereits im Jahr 2000 den Abschlussbericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Nutzungseinschränkung für den großflächigen Einzelhandel“ beschlossen. Der Abschlussbericht empfiehlt die planungsrechtliche Sicherung mehrerer Flächen vor Einzelhandelsansiedlungen. Bislang konnte kein Bebauungsplanverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Mehrere der damals genannten Flächen werden heute von Einzelhandelsbetrieben genutzt (Werdener Weg/Aldi, Aktienstraße/Lidl, Duisburger Straße/ehem. Plus).

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 15.August 2005

Antrag für den Planungsausschuss am 30.8. 2005   TO: öffentlich

Sicherung der Einkaufsmöglichkeiten in Stadtteilen/Stadtteilzentren

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. Vorschläge zu erarbeiten, wie eine weitere Verödung der Stadtteile/ Stadtteilzentren verhindert  bzw. rückgängig gemacht werden kann, um die Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf auch für Nicht-Autofahrer sicherzustellen bzw. wiederherzustellen. Die Vorschläge sollen zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses als beschlussfähige Vorlage eingebracht werden.
  2. Für das Grundstück Mergelstraße/ Ecke Friedhofstraße/ Neptunweg (Speldorfer Tongrube) wird die Möglichkeit als Standort für Lebensmitteleinzelhandel o.ä. planungsrechtlich untersucht, ebenso für das Gelände der seit langem aufgegebenen Tankstelle Ecke Saarner Straße/Böllerts Höfe in Broich

Begründung:

Innerhalb weniger Wochen haben in Speldorfs Zentrum drei Super- bzw. Drogeriemärkte geschlossen, ein weiterer auf der Saarner Straße in Broich steht kurz davor. Die Beschwerden über die reduzierte Nahversorgung aus Styrum oder der Dümptener über die Schließung der Läden Auf dem Bruch sind noch nicht vergessen und nicht gelöst.

Speldorf ist nämlich kein Einzelfall, weder im Mülheimer Stadtgebiet noch darüber hinaus, denn inzwischen wird landesweit das gleiche Problem diskutiert. Ursache ist die Errichtung großer Märkte in Außenbereichen, am Rande der Stadtteile und in Gewerbegebieten, weitab der Wohnbebauung. Für die Anbieter sind diese Standorte attraktiver, ein Großteil der Kunden hat damit keine Probleme, aber alle Menschen, die über kein Auto verfügen, insbesondere wenn sie zusätzlich noch in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind massiv davon betroffen. Außerdem wird die Umwelt durch die Einkaufsfahrten mit dem Auto belastet.

Vor einigen Jahren hat die Stadt Mülheim einen vielversprechenden Ansatz gemacht, durch Bebauungspläne die Ansiedllung von Einzelhandel im Randbereich und im Gewerbegebiet zu verhindern, eben mit dem Ziel, die o.g. negativen Auswirkungen auf das Stadtzentrum und die Stadtteilzentren zu verhindern. Leider wurden damit nicht genügend Flächen erfasst und einige Bebauungspläne, z.B. der für die Weseler Straße in Speldorf (wo sich heute die Supermärkte von Lidl und Plus befinden, die zur Schließung der Märkte im Zentrum geführt haben), wurden nach Einleitung und sogar Auslegung nicht rechtskräftig zu Ende gebracht. Auch wurden mehrere teure und sehr

vielversprechende Entwicklungskonzepte für Stadtteilzentren aufgelegt, bei deren Erstellung die betroffenen Bürger vorbildlich beteiligt wurden. Dann aber verschwanden diese Pläne in der Schublade und die tatsächliche Entwicklung lief oft  chaotisch, entgegengesetzt zu den Entwicklungskonzepten, orientiert an jeweiligen Investorenwünschen. Auch dafür ist Speldorf wieder besonders eklatantes Beispiel. Schon Anfang der 90er Jahre hatte planlokal hier mit intensiver Bürgerbeteiligung ein

Konzept  erarbeitet, das dann aber nur ansatzweise berücksichtigt wurde und mit der chaotischen Ansiedlung von Discountern an den Rändern des Stadtteils oder noch darüber hinaus endgültig ad absurdum geführt wurde. Die Bebauung des Geländes an der Hansastraße durch Aldi, Plus am Bhf Speldorf, Lidl und Plus im Hafen sind die markantesten Beispiele. Die Folgen haben jetzt das Stadtteilzentrum und die Speldorfer Bürger/innen zu tragen.

Obwohl vieles nicht mehr rückholbar ist, ist es doch dringend notwendig, wenigstens jetzt konsequent gegenzusteuern und wenn irgend möglich, die Situation in den Stadtteilen zu verbessern.

Da nicht beliebig viele Standorte frei sind, um Läden wieder näher an Wohnbevölkerung heranzubringen, sollten die gegebenen wie die beiden unter 2.) vorgeschlagenen Möglichkeiten untersucht werden.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 10.12. 2006

Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses am 14.12.06    
zu „Errichtung eines Einzelhandelbetriebes an der Heidestraße“ (TOP 27, Nr. 47 n.ö.) einen TOP im öffentlichen Teil der Sitzung einzurichten.

  1. Es wird beantragt, die Aspekte des Baugenehmigungsverfahrens, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlich zu beraten
  2. Der Planungsausschuss weist die Verwaltung an, eine Baugenehmigung nicht zu erteilen und ggfs., falls der Investor weiter Interesse bekundet, ein ergebnisoffenes Bebauungsplan- bzw. VEP-Verfahren durchzuführen, wobei die Übernahme der Kosten durch den Investor sichergestellt sein muss.

Begründung für den Antrag:

Das vorliegende Baugenehmigungsverfahren weist eine Reihe von problematischen Aspekten auf, die die geplante Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes an dieser Stelle und in der wahrscheinlichen Dimension ohne Bebauungsplanverfahren bedenklich erscheinen lassen.

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Umgebung ein, wie es der & 34 verlangt. Wenn auf einer Grünfläche, die z.T. mit Gehölzen bestanden ist, großflächig Straßen, Parkplätze und Gebäude gebaut werden sollen, kann von einem „Einfügen“ nicht mehr die Rede sein. In der Regel erfordert auch bereits alleine die Tatsache, dass hier Erschließungsstraßen in den Innenbereich hinein nötig wären, einen Bebauungsplan.

Durch die Agglomeration von Einzelhandel an der Heidestraße ist eine weitere Schädigung des Stadtteilzentrums Styrum zu erwarten. Flächennutzungsplan und „Teilraumentwicklungs-konzept Styrum“ sehen mit der Oberhausener Str. und dem Bahnhofsbereich andere Entwicklungsschwerpunkte vor, so dass derartiger städtebaulicher „Wildwuchs“ die Entwicklung des Stadtteilzentrums in Frage stellt.

Zwar soll mit Verkaufsfläche von vorerst 799 qm kein „großflächiger Einzelhandel“ über 800qm entstehen, doch nicht nur die Agglomeration, sondern auch die vorgesehene bebaute Fläche von 1686qm sind ein deutliches Indiz, dass kurz nach Fertigstellung der Antrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1200 oder 1300qm folgen wird, wie zuletzt und aktuell bei anderen Discountern geschehen. Damit wird der Einzelhandelserlass und die notwendige RP-Genehmigung offensichtlich umgangen. Auch eine Einbeziehung der Nachbarstadt Oberhausen bei der evtl. Erweiterung des Einkaufsstandorts an der grenznahen Heidestr. erscheint vonnöten.

Die Fläche ist  planungsrechtlich z.T. als Grünfläche ausgewiesen. Darüber hinaus war sie im Flächennutzungsplan als Fläche für zukünftige Ausgleichmassnahmen vorgesehen, sollte also nicht nur als Grünfläche erhalten bleiben, sondern zudem als Ausgleichsfläche für Eingriffe an anderer Stelle sogar noch aufgewertet werden.

Als einzige Grünfläche in größerem Umkreis, zwischen Autobahn und Bahngelände und inmitten dichter Bebauung, haben diese Flächen auch kleinräumig für das Stadtklima eine wichtige Funktion. Auch der geplante Fuss-Radweg in Styrum war durch ein Grüngebiet geplant, das bei Durchführung des Bauvorhabens aber deutlich verringert würde.

Es sei zudem daran erinnert, dass das bereits bestehende „Einkaufszentrum“ an der Heidestr. auch ohne den geplanten zusätzlichen Discounter wegen der Kurve Verkehrsprobleme aufwirft. Da es dort bereits zu Unfällen, auch einem tödlich verlaufenden, gekommen ist, drängt sich auch die Frage nach den notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen auf.

Aus all den Gründen und Problemlagen heraus drängt sich ein B-Plan-Verfahren regelrecht auf.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Der Punkt wurde auch öffentlich behandelt, allerdings stimmten bei Enthaltung der Grünen SPD, CDU und FDP dagegen. Zur Erinnerung 23.9.03: Antwort der Verwaltung auf die MBI-Anfrage zum geplanten Aldi Heidestr.: Selbst die Bauvoranfrage durfte damals nicht mehr beschieden werden, nachdem die MBI den RP einschalteten. Danach musste auch noch die Stellungnahmen der IHK`s der Nachbarstädte eingeholt werden und dann mit dem RP gesprochen werden und, und, und ... Dabei stimmten Anfang Juli 2003 alle MH-Parteien dafür, obwohl ja offensichtlich noch nichts geklärt war! Peinlich, peinlich! Dez. 2003 schickte die Verwaltung den ablehnenden Bescheid an Aldi.

Jetzt also der erneute Anlauf für Aldi, im "Heimat"stadteil Styrum einen Discounter zu haben. Angeblich soll der RP dieses Mal nicht nur zugestimmt, sondern sogar angewiesen haben, weshalb bereits im Jan. 06 ein positiver Vorbescheid erteilt worden sei. Der geplante Aldi hinter Fressnapf und Rewe bleibt aber höchst problematisch, weil schädlich für das Stadtteilzentrum Styrum, weil in problematischer Verkehrslage (Kurve der Heidestr.), weil das letzte Grün im Dreieck A 40, Bahn und Heidestr., das zudem als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen war!

 

Mülheim, den 10.9.03

Anfrage an den Planungsausschuss am 23.9.03  TO: öffentlich

Baugenehmigungsverfahren für einen Aldi-Markt an der Heidestraße

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der Sachstand im o. g. Baugenehmigungsverfahren? Wurde eine Baugenehmigung erteilt und liegt eine Genehmigung des Regierungspräsidenten vor?
  2. Wurde das Problem der Verkehrssicherheit auf der Heidestraße in diesem Zusammenhang geprüft und welche Maßnahmen sind vorgesehen? Es sei daran erinnert, dass das bereits bestehende „Einkaufszentrum“ an der Heidestr. auch ohne den geplanten Aldi aufgrund der Kurve Verkehrsprobleme aufwirft. Da es dort bereits zu Unfällen, auch einem tödlich verlaufenden, gekommen ist, drängt sich die Frage nach den vorgesehenen Verkehrssicherungsmaßnahmen bei zusätzlichem Aldi an dieser Stelle auf.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Antwort der Verwaltung: Selbst die Bauvoranfrage durfte nicht mehr entschieden werden, nachdem die MBI den RP einschalteten. Jetzt muss noch die Stellungnahmen der IHK`s der Nachbarstädte eingeholt werden und dann mit dem RP gesprochen werden und, und, und...  Dabei stimmten Anfang Juli alle MH-Parteien dafür, obwohl ja offensichtlich noch nichts geklärt war! Peinlich, peinlich!

 

Mülheim, den 1. Juli 03

Antrag zu „Errichtung eines Einzelhandelbetriebes an der Heidestr.“ für den Planungsausschuss am 8.07.03
TO: öffentlich

  1. Es wird beantragt, die Aspekte des Baugenehmigungsverfahrens, die keine privaten Daten berühren, analog zu Bebauungsplanverfahren öffentlicher zu beraten. wurde mehrheitlich so beschlossen
  2. Der Planungsausschuss weist die Verwaltung an, eine Baugenehmigung nicht zu erteilen und ggfs., falls der Investor weiter Interesse bekundet, ein ordnungsgemäßes Bebauungsplanverfahren (bzw. vorhabenbezogenes Verfahren) durchzuführen, wobei die Übernahme der Kosten durch den Investor sichergestellt sein muss. Der Investor solltee aber darauf hingewiesen werden, dass das Verfahren ergebnisoffen ist und sogar mit Wahrscheinlichkeit nicht zum „Erfolg“ führen würde. wurde von SPD, CDU, FDP bei grüner Enthaltung niedergestimmt

Begründung für den Antrag:

Das vorliegende Baugenehmigungsverfahren weist eine Reihe von problematischen Aspekten auf, die unter anderem auch mehr als zweifelhaft erscheinen lassen, dass es planungsrechtlich möglich wäre, die geplante Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes an dieser Stelle und in dieser Dimension ohne Bebauungsplanverfahren zu genehmigen.

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Umgebung ein. Wenn auf einer Fläche, die als Grünfläche ausgewiesen ist und die inzwischen, wie auf dem Luftbild deutlich zu erkennen ist, dicht mit Gehölzen bestanden ist, großflächig Straßen, Parkplätze und Gebäude gebaut werden sollen, kann in der Tat von einem „Einfügen“ nicht mehr die Rede sein. In der Regel setzt schon allein die Tatsache, dass Erschließungsstraßen in den Innenbereich hinein erforderlich wären, einen regulären Bebauungsplan voraus.

Durch die Agglomeration von Einzelhandel an der Heidestraße ist eine massive Schädigung des Stadtteilzentrums Styrum  zu erwarten. Nachdem das „Teilraumentwicklungskonzept Styrum“ gerade erst vorgelegt wurde, ist es um so unverständlicher, dass jetzt entgegen der Bemühungen der Stadtplaner, durch derartigen städtebaulichen „Wildwuchs“ die Entwicklung des Stadtteilzentrums wieder in Frage gestellt werden soll.

Als „Großflächiger Einzelhandel“ mit über 700 m2 müsste das Vorhaben durch den RP genehmigt werden. Diese Genehmigung liegt nicht vor und es ist auch nicht erkennbar, dass eine solche Genehmigung zu erwarten wäre.

Die Fläche ist  planungsrechtlich als Grünfläche ausgewiesen. Darüber hinaus wird sie im Flächennutzungsplan, zu dem in dieser Sitzung der Auslegungsbeschluss gefasst werden soll, als Fläche für zukünftige Ausgleichmassnahmen ausgewiesen, soll also nicht nur als Grünfläche erhalten bleiben sondern zudem als Ausgleichsfläche für Eingriffe an anderer Stelle sogar noch aufgewertet werden.

Als einzige Grünfläche in größerem Umkreis, zwischen Autobahn und Bahngelände und inmitten dichter Bebauung hat diese Fläche auch kleinräumig für das Stadtklima wichtige Funktion, und der geplante Fuss-Radweg in Styrum war hier durch ein Grüngebiet geplant, von dem bei Durchführung dieses Bauvorhabens gerade noch 10-15m übrigbleiben würden.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim/Ruhr, den 18.01.01

Anfrage an den Planungsausschuss, Sitzung vom 30.01.2001 TO: Öffentlich

Antwort der Verwaltung weiter unten: daraus machte die WAZ ihren Hauptartikel am 8.3.01. Titel: ”Aldi, Lidl&Plus: Zu viel des Guten”

Die Verwaltung möge berichten, wie viele größere Einzelhandelsgeschäfte (wie z. B. ALDI an der Uhlandtsr., LIDL an der Aktienstr.) in den letzten zwei Jahren genehmigt wurden und an welchen Stellen. Wie groß ist die durch die Genehmigungen zusätzlich entstehende tatsächliche Verkaufsfläche (unter Berücksichtigung inzwischen geschlossener Geschäfte)? Wurden Auflagen bezüglich der jeweiligen Verkehrsanbindung / Zufahrten gemacht?

Wurde in jedem Fall die Auswirkung auf den Verkehr und der Konkurrenzsituation zur Innenstadt und den Stadtteilzentren überprüft? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einer weiteren Auslagerung von Einzelhandelsflächen zu Lasten der Innenstadt und der Stadtteilzentren entgegenzuwirken?

i.A. der MBI-Fraktion:L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Antwort der Verwaltung zu der MBI-Anfrage an den Planungsausschusssitzung am 20.2.01

Stellungnahme zu der Auslagerung von Einzelhandelsflächen zu Lasten der Innenstadt und der Stadtteilzentren .

Auslagerungen von Einzelhandelsflächen zu Lasten der Innenstadt, der Teilraumzentren (C-Zentren) oder der Nahversorgungszentren (D-Zentren) können bislang nicht festgestellt werden. Vielmehr haben die meisten C- und D-Zentren eine beachtliche Größe erreicht und werden von den Einwohnern gerne besucht. Traditionell unterentwickelte Zentren werden von der Stadtverwaltung gefördert, z.B. die Neue Mitte Broich oder der Bau einer Umgehungsstraße zur Steigerung der Attraktivität des Teilraumzentrums Mellinghofer Straße.

Die Mülheimer Innenstadt hat im Gegensatz zu den meisten Innenstädten der Nachbarstädte einen hohen Besatz an Lebensmittelgeschäften. Diese dienen der Nahversorgung und zeigen die starke Nutzung der Innenstadt zu Wohnzwecken an.

Die Schwierigkeiten der Mülheimer Innenstadt - abzusehen an den Leerständen - beruhen nicht auf der Konkurrenz von Geschäften „auf der grünen Wiese“, sondern sind hausgemacht. So haben z.B. die heterogenen Eigentümerinteressen zu einem unattraktiven Branchenmix geführt.

Darüber hinaus haben die in der Anfrage genannten Beispiele (Aldi, Lidl) den Sortimentsschwerpunkt Lebensmittel und ergänzen somit die Zentren mit einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Diese Ergänzung ist sinnvoll, damit auch weniger mobile Menschen einkaufen gehen können. Außerdem kann so die Verkehrsbelastung reduziert werden.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht jeder genehmigte Einzelhandel auch tatsächlich realisiert wird.

Selbstverständlich schützt die Stadtverwaltung die Zentren vor unerwünschten großflächigen Einzelhandelsansiedlungen mit zentrenrelevantem Sortiment an nicht integrierten Orten, soweit die Gesetzeslage - v.a. § 11 (3) BauNVO - dies ermöglicht. Auf diese Weise wurde z.B. das Vorhaben auf der SMH-Fläche an der Mellinghofer Straße im Frühjahr 2000 verhindert.

Eine weitere Möglichkeit des Schutzes stellen Regelungen in den Bebauungsplänen dar. In vielen neueren Bebauungsplänen gibt es zusätzliche Einschränkungen für die Ansiedlung von Einzelhandel, z.B. in den Bebauungsplänen T 5 Hardenbergstraße/Heinrich-Lemberg-Straße und Z 7 Elbestraße/Neckarstraße.

Auf der regionalen Ebene bemüht sich die Stadt Mülheim an der Ruhr innerhalb einer Arbeitsgruppe bei der Bezirksregierung zur Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes westliches Ruhrgebiet um den städteübergreifenden Schutz der Zentren.