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Speldorfer Wildwest  BI Emmericher Str.

Anträge/Anfragen zu Eltener und Emmericher Straße auf dieser Seite
aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

März 03: Einladung der Bürgerinitiative "Emmericher Straße" zu ihrer nächsten Versammlung. Thema: Brücke und Kreuzung Weseler/Emmericher Str.. und evtl. Rückzahlung von Fördergeldern an das Land

2.9.04: Auf der Eltener Str. in Speldorf der nächste Fall von Speldorf-Wildwest:

Urplötzlich wurden 3 Elefantenfüße in die Straße einbetoniert. Nein, nicht als Verkehrsberuhigung, sondern zur Absicherung eines Grundstücks. Bereits dessen Garagen sind ohne Abstand direkt an der Straße genehmigt worden, dann durfte der Eigentümer davor die Straße abmarkieren lassen und nun noch das. Aber alles genehmigt!
Lankermann läßt grüßen!

29.10.06: Anfrage für die Bezirksvertretung 3 am  9.11.06, einen Sachstandsbericht zum Bebauungsplan „Gewerbepark Duisburger Str. – M 9“ („Filetstück“)  in Broich zu geben und dabei insbesondere die geplante Anbindung für die geplante Wohnbebauung durch eine Stichstraße zur Eltener Straße zu erläutern

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Anträge/Anfragen
zu Speldorf

 

2.3.10: BV 3 mit MBI-Anfrage zu den Erdarbeiten neben der Brücke Emmericher Straße (s.u.) bei real und voraussichtliche Kosten für die Beseitigung von Frostschäden im Bereich der BV. Sage und schreibe 50.000 Euro kostet die reine Verschönerungsmaßnahme neben der Brücke! Eine völlig überflüssige Maßnahme! Für 50.000 Euro könnten z.B. die Maßnahmen Nr. 94 „Reduzierung Zuschuss präventiver Jugendschutz“ und Nr. 106 „Wegfall des Sozialfonds zur Schulwegbewältigung von Förderschülern (bei Orientierungs- und Wahrnehmungsstörungen)“ für 3 Jahre aus der „Giftliste“ des Kämmerers zur Haushaltssanierung gestrichen werden!

13.2.10: Eine der 1001 Baustellen in der Stadt mit Ruhrbania und Ruhr ist mal wieder bei real an der Weseler Str.. Dort wurde 2001 ohne erkennbaren Grund die Brücke zum überdimensionierten 1. (und letzten) Teilstück Emmericher Str. abgekappt und nicht, wie beschlossen, in Ri. Stadt an die Weseler Str. eingeschleift. Und das, obwohl bekannt war, das ohne die Brücke Rückzahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe drohte. Dann wurde die Brücke Anfang 2009 dann endlich angebunden, aber überraschend in beide Richtungen. Dafür musste eine zusätzliche Ampelanlage auf die Weseler Str. gebaut werden, ohne jegliche Not. Irgendwie hätte das alles viel schneller und billiger geregelt sein müssen. Es bleibt bis heute ein Rätsel, warum nicht!
Und nun stehen schon wieder Bagger und LKWs neben der Brücke und es wird gebuddelt, vgl. Bild links von stadteinwärts kurz hinter der Auffahrt auf die Brücke mit der unnötigen Beampelung.  Nur: was soll das? Das Gelände zwischen Brücke und dem Fahrradweg am Rande des Lärmschutzwalls, vgl. Bild rechts mit dem alten Zustand, ist für nichts nutzbar. Hat die Stadt nicht genug zu tun, um demnächst Winterschäden an Straßen zu beseitigen? Die MBI werden in der BV 3 am 2. März nachfragen.
Was kostet diese nutzlose Maßnahme, die just an dieser Stelle durchgeführt wird? Zweimal bereits hat das OVG den Bebauungsplan für genau diese Fehlplanung für ungültig erklärt, Berge von Gutachten sind unnütz in Auftrag gegeben worden, Beschlüsse des Rates wurden einfach ignoriert, u.a. wurde die beschlossene Rampe von der Brücke zum Gewerbegebiet Eltener Str. einfach eigenmächtig nicht mit ausgeschrieben uswusf. . Das alles ist ziemlich einmalig für Mitteleuropa und absolut rekordverdächtig als Musterbeispiel für Dilettantismus und Geldverschwendung!

Man sieht: Das Prinzip Schildabania gilt nicht nur für die Baufelder 1-5 von Ruhrbania, Ruhrbanium oder Ruhrbanius, sondern überall im Stadtgebiet!

Das
sicherlich skandalöseste Straßenstück der Stadt beginnt hinter dem LKW an der überflüssigen Ampel

WAZ, 13.1.09: ”Rück-Besinnung - Das Brücken-Fragment an der Emmericher Straße wird „ertüchtigt”. Der Verkehr fließt in fünf Monaten wieder über eine Direktverbindung. Ohne den 500 000 Euro teuren Umbau hätte die Stadt Fördermillionen zurückzahlen müssen.”

Unendliche Geschichte beendet, endlich?
Emmericher Str.: Die Brücke am Torso ein Rätsel?
Endlich, jetzt im Jan. 2009, wird das Kapitel "Emmericher Str." beendet. Es hat 2 Jahrzehnte gebraucht, bis die Stadt die Realitäten anerkannte nach dem OVG-Urteil zum überdimensioniert gebauten 1. BA (B-Plan Z 10) und dem Scheitern des Weiterbaus im Planfeststellungsverfahren nach einer für die Stadt vernichtenden Bürgeranhörung, beides 1990! 1998 wurde endlich der Auslegungsbeschluss zur Heilung des Z 10 beschlossen, Nur: Außer dem Ausbau der Weseler statt dem Neubau der Emmericher passierte in Speldorf nix mehr. Düsseldorf hatte in den 90iger Jahren unter Minister Zöpel auf einer Gesamtplanung für Speldorf ("Rahmenplanung Speldorf") bestanden und bezahlte diese auch. 1994 stellte die Fa. planlokal diese fertig. Was dann seit 95 geschah und die Rahmenplanung torpedierte und zerstörte, ist deutschlandweit sicher einmalig und abschreckend, aber auch beschämend. Trauriger Schlusspunkt war Anfang Dez. der Wegzug des Penny aus dem Depot.

Die Brücke Emmericher Str. in Speldorf bei real als Mahnmal für Fehlplanung und Dilettantismus wurde endlich nach 8 Jahren  wieder an den Verkehr angeschlossen, erneut nicht nach Beschlusslage? Dazu die folgende MBI-Anfrage und darunter in chronologischer Reihenfolge MBI-Anfragen und Anträge zu dem Komplex.

Mülheim, den 28.1.09

Vorschlag für den Planungsausschuss am 10.2.09 TO öffentlich

Wiederanschluss der Brücke Emmericher Straße an die Weseler Straße bei real

Die Bauarbeiten zur Wiederanbindung dieser Brücke des einst höchst umstrittenen 1. Teilabschnitts der Emmericher Str. im B-Plan Z 10 haben begonnen. Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wieso wurde die Brücke nicht in 2001 wieder an den Verkehr angebunden als Abschluss des Ausbaus der Weseler Straße in diesem Teilabschnitt? Die Notwendigkeit wegen der ansonsten drohenden Rückzahlung von Fördergeldern war doch bekannt und alle Beschlüsse sahen das vor!
  2. Wenn die Brücke nun in beide Richtungen an die Weseler Str. angebunden wird, entspricht das nicht der Beschlusslage. Danach sollte der Verkehr nur in Richtung Stadt über die Brücke laufen, nicht aber in Richtug Speldorf. Im Juli 2004 sagte die Verwaltung der SPD eine Prüfung des Zweirichtungsverkehrs zu, beschlossen wurde aber nichts. Wieso wurde weder in der auch zuständigen BV 3, noch im Planungsausschuss ein Beschluss dazu gefasst?
  3. Wieviel wird die Maßnahme genau kosten? Wie hoch wären die Kosten gewesen ohne den Verkehr über die Brücke auch in Richtung Speldorf, wofür auch eine zusätzliche Ampelanlage benötigt wird?
  4. Laut NRZ vom 13. Jan. sind 454.000 Euro im letzten Jahr als Rückzahlung an das Land geflossen, also in 2008. Bereits im Frühjahr standen nämlich 300.000 Euro als Rückzahlung in einem Nachtragshaushalt. Wie genau ist denn nun diese Rückzahlung vonstatten gegangen und hat sich die Höhe der Rückforderungen des Landes im Laufe der Jahre geändert? Wenn ja, warum und wegen welcher Kriterien?

Begründung
Der Bebauungsplan Z 10 wurde 1990 vom Oberverwaltungsgericht Münster für null und nichtig erklärt, obwohl das neugebaute Straßenstück „Emmericher Str., 1. Teilabschnitt“ bereits fertiggestellt war. Dazu hatte das Land Zuschüsse in Millionenhöhe gegeben. Nach jahrelangen Verhandlungen, vielen Gutachten usw. gab es schließlich eine Lösung, der alle zustimmten.
Das Land lenkte Fördermittel zum Ausbau der Weseler Straße um und wollte weitgehend auf Rückzahlungen verzichten, falls das 1. Teilstück der Emmericher Str. einen eigenständigen Verkehrswert behielte. Dazu gehörte unbedingt auch die weitere Nutzung der Brücke, die aber später mit dem Ausbau der Weseler Straße abgekappt wurde und seither brach liegt.
Der B-Plan Z 10 wurde bis 1998 mit den o.g. wesentlichen Änderungen „geheilt“ und mit dem Ausbau der Weseler Straße konnte 1999 begonnen werden.
Seinerzeit war einstimmig beschlossen worden, dass die Brücke im Netz bleibt für den Verkehr aus Speldorf Richtung Stadt. Ebenso war auch eine Anbindung des Gewerbegebiets Eltener Str. beschlossen worden, was aber von der Verwaltung nicht umgesetzt wurde und als nachträgliche Maßnahme nicht mehr bezahlbar war.
Anders verhält es sich mit der stillgelegten Brücke, weil diese angebunden werden muss.
Es ist bis heute schleierhaft, warum die Wiederanbindung beim Ausbau der Weseler Straße nicht geschah. Ebenso erscheint es rätselhaft, dass trotz vieler Beschlüsse ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig war, angeblich für die Hafenbahn. Doch die kreuzt die Brücke nicht und auch nicht die Linksabbieger Richtung Duisburger Str., egal ob an der jetzigen Ampel oder an der demnächst neu errichteten zusätzlichen Ampel ein Stück davor.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mülheim, den 13.1.09

Voranfrage für die Bezirksvertretung 3 am 15.1.09   TO öffentlich
zum TOP "Fragestunde für die Mitglieder der Bezirksvertretung"

Wiederanschluss der Brücke Emmericher Straße an die Weseler Straße

Mit Erstaunen konnten wir heute WAZ und NRZ entnehmen, dass und wie die Brücke endlich wieder an den Verkehr angebunden wird. Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wieso steht der Punkt nicht auf der Tagesordnung der auch zuständigen BV 3 bzw. warum wurde er nicht in der letzten Sitzung behandelt? Es geht schließlich auch um die Änderung von Verkehrsführung.
  2. Wie genau soll die Verkehrsführung in Zukunft aussehen? Unseres Wissens sieht die bisherige Beschlusslage anders aus als das, was heute den Zeitungen zu entnehmen war. Der Verkehr sollte nur Richtung Stadt über die Brücke laufen, nicht aber Richtug Speldorf.
  3. Wieviel wird die Maßnahme genau kosten? Wieviel ohne den bisher nicht beschlossenen Verkehr auch Richtung Speldorf über die Brücke, wofür auch eine zusätzliche Ampelanlage benötigt wird?
  4. Wieso wurde die Brücke nicht in 2001 wieder an den Verkehr angebunden als Abschluss des Ausbaus der Weseler Straße in diesem Teilabschnitt? Die Notwendigkeit wegen der ansonsten drohenden Rückzahlung von Fördergeldern war doch bekannt!
  5. Laut NRZ sind 454.000 Euro im letzten Jahr als Rückzahlung an das Land geflossen. War das in 2008? Bereits im Frühjahr standen nämlich 300.000 Euro als Rückzahlung in einem Nachtragshaushalt. Wie genau ist denn nun diese Rückzahlung vonstatten gegangen und hat sich die Höhe der Rückforderungen des Landes im Laufe der Jahre geändert? Wenn ja, warum und wegen welcher Kriterien?

G. Schloßmacher, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 3

 

Mülheim, den 11.6.2006

Vorschlag für den Planungsausschuss am 22. Juni 2006

Konsequenzen aus dem vernichtenden OVG-Urteil zum Bebauungsplan „Emmericher Straße – Z 10“, auch noch zum 2. Mal

Es wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung das Urteil noch vor der Sitzung am 22. Juni allen Fraktionen hat zukommen lassen.

In der Sitzung möge die Verwaltung als erstes einen genauen Sachstand geben und deutlich machen, um was es bei dem OVG-Urteil genau geht, welche Konsequenzen das Urteil hat bzw. haben kann und welche Schritte unternommen werden müssen. Insbesondere soll die Verwaltung dabei auch folgende Aspekte beleuchten:

  • Wiederanbindung der stillgelegten Brücke bei Real
  • Rückzahlungsrisiko der Landesgelder
  • Lärmschutz
  • Genehmigung von Betriebserweiterungen, Einzelhandel usw. im Gebiet des Z 10

Begründung

Für das Straßenstück ”Emmericher Str., 1. Bauabschnitt” wurde in den 70iger Jahren der Bebauungsplan Z 4 eingeleitet, der 1982 aber wegen schwerer Mängel (fehlerhafte Bürgerbeteiligung) neu aufgelegt werden musste und 1987 Rechtskraft erhielt. Das Straßenstück wurde 1989 dem Verkehr übergeben, während der Z 4 Mitte 1990 vom OVG für nichtig erklärt wurde.

Nach vielem Hin und Her und noch mehr Gutachten wurde der Bebauungsplan Z 10 als Nachfolger des Z 4 1993 eingeleitet und 2001 rechtskräftig. Wie die immer noch abgebundene Brücke vor Real und die fehlende Rampe zum Gewerbegebiet Eltener Str. zeigt, wurden die Ziele des Z 10 bis heute nicht umgesetzt, womit auch immer noch das Risiko der Rückzahlung von damals ca. 12 Mio. DM Landesfördergeldern ungeklärt ist.

Ein betroffenes Unternehmen hat geklagt und nun auch vor dem OVG und ohne Revisionsmöglichkeit gewonnen. Weder zu den verschiedenen MBI-Anfragen seit der überraschenden Stilllegung der Brücke, noch sonst hat die Verwaltung diese Klage bisher jemals erwähnt.

Bei der Auslegung des Z 10 gab die IHK zu Protokoll, dass sie die Flächen südlich der Weseler Str. als Industrie- und nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen haben wolle, da „GE“ bestehende Erweiterungsabsichten – u.a. der Schauenburg-Gruppe – negativ beeinflussen könne. Welche Erweiterungsabsichten gemeint sein könnten, ist den Erläuterungen des B-Plan nicht zu entnehmen, war aber anscheinend die Grundlage der Klage.


Die stillgelegte Brücke bei Real, die irgendwo auf der Weseler einschleifen soll, und das Schauenburg-Gelände

Anlage: IHK-Anregung und Wertung der Verwaltung aus der Vorlage V 01/0094-01

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen oben

1. Wiederanbindung der stillgelegten Brücke bei Real

Sowohl die notwendige temporäre Abbindung der Brücke Emmericher Straße über die Einmündung der Rheinstraße im Zusammenhang mit dem Ausbau der Weseler Straße als auch deren Wiederinbetriebnahme im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Fitkiventwurfes wurde wiederholt ausführlich im Planungsausschuss thematisiert. Zuletzt berichtete die Verwaltung am 31.05.2005, dass zur Erstellung der Ausführungsplanung eine Vergabe an ein Ingenieurbüro geplant sei. Die Ausführungsplanung ist nun weitgehend durch die "Ingenieur Sozietät GmbH" erstellt und dient als Grundlage für ein Planfeststellungsverfahren für die Kreuzung der Hafenbahn im Knoten Rheinstraße / Weseler Straße. Wie berichtet, muss die im Zusammenhang mit der zukünftigen Verkehrsführung geplante Umstellung der Signalschaltung der BÜSTRA-Anlage (Bahnübergangssicherungsanlage in Verbindung mit Straßenverkehrsanlagen) planfestgestellt werden. Grundsätzlich bleibt nach Abschluss aller planerischen Vorbereitungen (weiterhin) vor Baubeginn der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung abzuwarten. In einer Mail vom 11.5.2006 sagte die Bezirksregierung nunmehr der Verwaltung eine schnellstmögliche Genehmigung des Fiktiventwurfes zu und erbat gleichzeitig noch ergänzende Angaben zur Kostenberechnung, welche auf der Grundlage der Ausführungsplanung kurzfristig durch das vorgenannte Ingenieurbüro erarbeitet wird.

2. Rückzahlungsrisiko der Landesgelder

Durch die OVG-Entscheidung zum B-Plan Z 10 und dessen Unwirksamkeit entsteht in Bezug auf die Förderung der Maßnahme Emmericher Straße keine neue Sachlage, da die Widmungen der betroffenen Straßen weiterhin und unabhängig vom B-Plan bestandskräftig sind und zudem für das Brückenbauwerk ein Belassungsbescheid vorliegt. Die bereits seit Jahren eingestellten Beträge zur Rückzahlung überzahlter Zuweisungen (Haushaltsausgabereste in Höhe von 392.000 Euro) sind Folge einer früheren Planungsänderung und haben mit der jetzigen OVG-Entscheidung nichts zu tun.

3. Lärmschutz

Nach dem OVG-Beschluss erfolgt die Beurteilung von Erweiterungen/Neuansiedlungen etc. nach § 34 BauGB inklusive einer einzelfallbezogenen immissionsschutzrechtlichen Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt.

4.  Genehmigung von Betriebserweiterungen, Einzelhandel usw. im Gebiet des Z10

Es liegt kein (durch einen Bebauungsplan) gesichertes Planungsrecht mehr vor. In jedem Einzelfall muss daher bauordnungsrechtlich geprüft und eine immissionsschutzrechtliche Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt durchgeführt werden.

Nach Auffassung und Empfehlung des OVG sollte an dieser Stelle des Stadtgebietes die rechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 erfolgen, da eine Bauleitplanung für die komplexe Gemengelage nicht möglich ist.

i. V.   Helga Sander (Beigeordnete)

 

Zur folgenden Anfrage auch: Endloserie Mölmscher ”Pannen, Pech und Pleiten” mit neuem Höhepunkt: B-Plan Emmericher Straße zum 3. Mal aufgehoben! Dilettantenstadel an der Ruhr? Daueraufführung seit Jahrzehnten mit steuerpflichtigem Eintritt für (fast) alle?

Mülheim, den 10.6.2006

Vorankündigung einer Anfrage an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 13. Juni 2006
zum Tagesordnungspunkt 2 „Aktuelle Fragestunde“

Betr.: „Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärt Bebauungsplan Emmericher
            Straße für absolut unwirksam“ (WAZ vom 10.6.06)

In der Aktuellen Fragestunde am Dienstag werden wir zu der o.g. Zeitungsmeldung folgende Fragen stellen, da aus dem Zeitungsbericht nicht ersichtlich wird, worum es wirklich geht und welche Bedeutung bzw. Auswirkungen  das evtl. haben kann:

  1. Wenn das OVG den Bebauungsplan Z 10 jetzt aufgehoben hat – genauso wie 1990 dessen Vorläufer Z 4 -: 
    Wie war der Ausgang des Verfahrens auf der unteren gerichtlichen Ebene des Verwaltungsgerichts Düsseldorf?
    Warum hat die Verwaltung bisher die Gremien bisher an keiner Stelle über diese laufende Klage informiert?
  2. Worum ging es genau bei der Klage? Was wollte die klagende Firma genau erreichen? Was hat sie nun per OVG-Beschluss erreicht?
  3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen werden die betroffenen Ämter (Planungs-, Umwelt- und Rechtsamt) sowie Dezernate aus der erneut „schweren Schlappe“ vor Gericht ziehen, damit Ähnliches in Zukunft vermieden wird?
  4. Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat die Aufhebung des Bebauungsplans „Emmericher Straße – Z 10“ für
    a) immer noch mögliche Rückzahlungsforderungen des Landes, da die Brücke
        Weseler/Emmericher Straße bei Real immer noch abgebunden ist
    b) für die Wohnbevölkerung und ebenso die Betriebe auf der Eltener Straße
    c) für die betroffenen Betriebe an der Weseler Straße?
  5. Welche Schritte müssen unternommen werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden und die vom OVG gerügten Missstände zu heilen?

Begründung

WAZ 2006: ”Stadt erleidet schwere Schlappe vor Gericht - OVG erklärte den B-Plan Emmericher Str. für unwirksam”. 1990 lautete die WAZ-Überschrift ungefähr so: ”Schallende Ohrfeige für die Stadt - OVG fand serienweise Mängel beim B-Plan Emmericher Str.”

Zur Erinnerung noch einmal die Geschichte:

Für das Straßenstück ”Emmericher Str., 1. Bauabschnitt” wurde in den 70iger Jahren der Bebauungsplan Z 4 eingeleitet, der 1982 aber wegen schwerer Mängel (fehlerhafte Bürgerbeteiligung) neu aufgelegt werden musste und 1987 Rechtskraft erhielt. Dann wurde gebaut trotz gerichtlicher Vorwarnung. Das Straßenstück wurde 1989 dem Verkehr übergeben, während der Z 4 Mitte 1990 vom OVG für nichtig erklärt wurde u.a. wegen grober Abwägungsmängel beim Lärmschutz. Nach vielem Hin und Her und noch mehr Gutachten wurde der Bebauungsplan Z 10 als Nachfolger des Z 4 1993 eingeleitet und 2001 rechtskräftig. Wie die immer noch abgebundene Brücke vor Real und die fehlende Rampe zum Gewerbegebiet Eltener Str. zeigt, wurden die Ziele des Z 10 bis heute nicht umgesetzt, womit auch immer noch das Risiko der Rückzahlung von damals 12 Mio DM Landesfördergelder ungeklärt ist. Anscheinend hat eine Firma (Schauenburg?) geklagt und nun auch vor dem OVG und ohne Revisionsmöglichkeit gewonnen. Weder zu den verschiedenen MBI-Anfragen seit der überraschenden Stilllegung der Brücke, noch sonst hat die Verwaltung diese Klage bisher jemals erwähnt.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 18. Mai  2005

Anfrage für die Sitzung des Planungsausschuss am  31.5.05   TO: öffentlich

Konflikte von Gewerbe und Wohnbebauung an der Eltener Straße

Auf dem ehemaligen Gelände der Firma Weiblen an der Eltener Straße hat sich ein Gewerbebetrieb angesiedelt, der bisher seinen Sitz vornehmlich an der Liebigstraße hatte. Das Betriebsgelände grenzt an zwei Seiten an Wohnbebauung, an einer Seite an Grabeland-Gärten unter dahinter liegen die Hafenbahnschienen. Die Firma hat auf ihrem neuen Gelände viele Container aufgestellt, in denen unter anderem auch Metall- und Elektroschrott gelagert bzw. sortiert wird. Das Abladen und Sortieren führt zu nicht unerheblicher Lärmbelastung für die Anwohner.

Die Verwaltung möge daher folgende Fragen beantworten:

  1. Um welche Art von Betrieb handelt es sich, was ist auf dem Gelände weiter vorgesehen?
  2. Welche Art von Nutzung auf dem Gelände wurde genehmigt?
  3. Ist die aktuelle Nutzung vereinbar mit den Vorgaben und Festsetzungen des hier gültigen Bebauungsplanes Z 10 (Gebiet zwischen Weseler Straße und Duisburger Straße im Bereich des Stumpfs der Emmericher Straße)?

In direkter Nachbarschaft des o.g. Betriebsgeländes endet der riesige Berg von Bauschutt u.ä. der Firma Harmuth, der über eine ansehnliche Länge am Rande des ehemaligen Bahngeländes, das von der Stadt im letzten Jahr gekauft wurde.

Was soll mit Harmuths Bauschuttberg geschehen? Welche Schritte wird die Stadt unternehmen, damit die nicht vorschriftsmäßige Anschüttung entfernt wird?

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Antworten der Verwaltung

Auf dem Gelände der ehem. Fa. Weiblen befinden sich nach Recherchen eine Gartenbau-, eine Tiefbau- und eine Abdichtungsfirma

Seit 1997 ist dort ein Baubetrieb mit Lagerflächen genehmigt. Zwischenzeitlich waren Anfragen zu Nutzungsänderungen Gegenstand von Überprüfungen. Hierbei wurde auch das Staatliche Amt für Umweltschutz ( StUA) beteiligt (letztens am 1.08.2002)

Aufgrund des im Bebauungsplan „ Z 10“ festgesetzten Gewerbegebietes mit Nutzungseinschränkung konnten keine planungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Verstöße festgestellt werden.

Zur Frage der Erdablagerungen der Fa. Harmuth wird wie folgt Stellung genommen:

In dieser Angelegenheit hat das Staatl. Umweltamt Duisburg ein Ordnungsverfahren wegen des unerlaubten Betreibens einer Anlage zur Behandlung von Bodenaushub mit einer Durchsatzleistung von 10 t oder mehr je Tag durchgeführt. Dagegen hat die Fa. Harmuth Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen ist die Ordnungsverfügung des StUA rechtskräftig geworden. Das Amt Umweltamt prüft z. Zt., welche Maßnahmen aus der Zuständigkeit der Stadt nunmehr erfolgen müssen und klärt z. Zt. den Umfang der Anschüttungen sowie deren Zusammensetzung.

 

Mülheim, den 10. Juni 2005

Antrag für den Planungsausschuss der Stadt Mülheim am 21.6. 2005   TO: öffentlich

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planverfahren zur Wiederanbindung der Brücke Emmericher Str. Höhe Real (ehemals Allkauf) – sofern dies überhaupt notwendig werden sollte - ohne Beauftragung eines externen Büros durchzuführen.

Begründung

Zu der MBI-Anfrage bzgl. „Endzustand Emmericher Straße und Abrechnung mit dem Land“ gab die Verwaltung im Ausschuss am 31. Mai die Auskunft, ein neues Planverfahren sei notwendig zur Wiederanbindung der vor Jahren stillgelegten Brücke, Höhe Real, im Bebauungsplan „Emmericher Straße - Z 10“. Mit der Vorbereitung des Verfahrens solle ein externes Büro beauftragt werden.

Der Bebauungsplan Z 10 wurde 1990 vom Oberverwaltungsgericht Münster für null und nichtig erklärt, obwohl das neugebaute Straßenstück „Emmericher Str., 1. Teilabschnitt“ bereits fertiggestellt war. Dazu hatte das Land Zuschüsse in Millionenhöhe gegeben. Nach jahrelangen Verhandlungen, vielen Gutachten usw. gab es schließlich eine Lösung, der alle zustimmten.

Das Land lenkte Fördermittel zum Ausbau der Weseler Straße um und wollte weitgehend auf Rückzahlungen verzichten, falls das 1. Teilstück der Emmericher Str. einen eigenständigen Verkehrswert behielte. Dazu gehörte unbedingt auch die weitere Nutzung der Brücke, die aber später mit dem Ausbau der Weseler Straße abgekappt wurde und seither brach liegt.

Der B-Plan Z 10 wurde bis 1998 mit den o.g. wesentlichen Änderungen „geheilt“ und mit  dem Ausbau der Weseler Straße konnte 1999 begonnen werden.

Seinerzeit war einstimmig beschlossen worden, dass die Brücke im Netz bleibt für den Verkehr aus Speldorf Richtung Stadt. Ebenso war auch eine Anbindung des Gewerbegebiets Eltener Str. beschlossen worden, was aber von der Verwaltung nicht umgesetzt wurde und als nachträgliche Maßnahme z.Zt. nicht mehr bezahlbar ist.

Anders verhält es sich mit der stillgelegten Brücke, weil diese angebunden werden muss.

Es ist bis heute schleierhaft, warum die Wiederanbindung beim Ausbau der Weseler Straße nicht geschah. Ebenso erscheint es rätselhaft, dass trotz vieler Beschlüsse ein neues Verfahren notwendig sein soll. Unverständlich aber ist, dass dafür Geld für ein externes Büro ausgegeben werden soll. Es gibt wohl kaum ein Straßenstück bundesweit, zu dem es bereits so viele Gutachten gibt wie zur „Emmericher Str., 1. Teilabschnitt“. Auch von daher ist nicht nachvollziehbar, warum ein Verfahren zu einer lange schon beschlossenen und intensivst bearbeiteten Maßnahme nicht in den Mülheimer Ämtern vorbereitet werden kann

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Die empörte Verwaltung macht "natürlich" das Planfeststellungsverfahren (was sie vor Jahren anscheinend vergessen hatte!) selbst. Nie hätten sie etwas anderes gesagt, behauptete Amtsleiter Kerlisch im Ausschuss. Ein Protokoll der letzten Sitzung lag leider nicht vor! Und am folgenden Samstag dann ein großer Artikel zur ominösen Brücke in der WAZ ("natürlich" ohne die MBI zu erwähnen und nur Verwaltungsmeinung) und wieder konnte man anderes lesen als vor 1,3 oder 5 Monaten offiziell in Ausschüssen erzählt wurde.

Nov. 05: Auch im wilden Westen Mülheims, in Speldorf, tat sich `was: Die Stadt hat nun ein Tor an das Ende des Lärmschutzwalls Emmericher Straße aufgestellt, damit die angrenzende Autofirma Agustini die vor 15 Jahren aufgeschüttete Fläche nicht weiter als Abstell- oder Entsorgungsfläche nutzen und u.a. per Bagger umgestalten kann. Die erste MBI-Anfrage dazu war im April 2001! Im Übrigen ist die Maßnahme Emmericher Str. 1. BA, fertiggestellt 1989, immer noch nicht mit dem Land abgerechnet, weil die Stadt Teile der damals 12,6 Mio DM Landeszuschüsse zurückzahlen muss, wenn die Brücke bei Real weiter aus dem Verkehr gezogen bleibt. Dies wurde gegen sämtliche Beschlüsse und Absprachen in 2001 beim Ausbau der Weseler Str. so gemacht. Wer aus dem Sander-Imperium dafür verantwortlich ist, ist ebenso ein Geheimnis wie die Frage, wann da endlich etwas passiert! 300.000 Euro hat Mülheim bereits zurückzahlen müssen. Diese Brücke ist ein Mahnmal für Dilettantismus und dafür, wie zwischen Mülheim und RP unsauber gemauschelt wird, denn die Aufsichtsbehörde hätte schon vor Jahren tätig werden müssen. Dennoch oder deshalb: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber manchmal doch ein wenig oder war es Gottes Mülheim?

 

Mülheim, den 16. Mai 2005

Vorschlag für den Planungsausschuss am 31.5. 2005   TO: öffentlich

Endzustand Emmericher Straße und Abrechnung mit dem Land

Die Verwaltung möge einen aktuellen Sachstandsbericht dazu vortragen, wie genau das Teilstück Emmericher Straße zwischen Kreuzung Rheinstraße und Abzweigung Heerstraße in seinen Endzustand aussehen soll, welche Maßnahmen dafür ggfs. noch erforderlich sein werden und zu welchen ungefähren Kosten.

Außerdem soll sie darlegen, was genau mit den Landesbehörden ausverhandelt wurde zur endgültigen Abrechnung der vom Land seinerzeit geförderten Maßnahme.

Begründung

In der letzten Ratsitzung erklärte Frau Sander, dass die „Emmericher Straße – 1. Teilabschnitt“ mit dem RP endgültig abgerechnet worden sei.

Dabei zeigt ein Blick auf die stillgelegte Brücke, Höhe Real, dass der Rückbau des Straßenstücks insgesamt noch nicht beendet sein kann.

Seinerzeit war beschlossen worden, dass die Brücke im Netz bleibt für den Verkehr aus Speldorf Richtung Stadt.

Auch das Landesministerium hatte damals immer darauf gedrungen, dass das mit ca. 12 Mio DM geförderte Straßenstück einen eigenständigen Verkehrswert behalten muss, um größere Rückzahlungen zu vermeiden. Dazu gehörte vor Jahren unbedingt auch die weitere Nutzung der Brücke, die aber mit dem Ausbau der Weseler Straße abgekappt wurde und seither brach liegt.

Deshalb scheint es vonnöten, dem Ausschuss und auch der Öffentlichkeit einen detaillierten Bericht darüber zu geben, wie der aktuelle Sachstand und weitere Planungen für dieses einst stark umstrittene Straßenstück sich darstellen und erklären lassen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Frau Sander und Tiefbauamtsleiter Kerlisch mussten zugeben, dass die stillgelegte Brücke bei Real wieder in das Straßennetz integriert werden muss (!!!), damit die Fördergelder nicht zurückgezahlt werden müssten. Dafür müsste aber noch Planungsrecht über ein neues Planverfahren geschaffen werden. Und damit soll ein externes Büro beauftragt werden, um das vorzubereiten!

Was bitte und wie bitte? Wo leben wir hier eigentlich?

 

Mülheim, den 28. Februar 03

Vorschlag für den Planungsausschuss am 18.03.03 TO: öffentlich

Auswirkungen der Abweichungen beim Ausbau der Weseler Straße von der Beschlusslage auf die Förderung nach GVFG für die Emmericher Straße

Während der Baumassnahmen wurde offensichtlich, dass die Art und Weise des Ausbaus der Weseler Straße in zwei wesentlichen Punkten von der Beschlusslage abweicht, nämlich bei der fehlenden Anbindung des Gewerbegebietes Eltener Straße und bei der Verkehrsführung an der Brücke Emmericher Str./Weseler Straße.

Die Anbindung des Gewerbegebietes Eltener Straße ist lt. Auskunft der Verwaltung - anders als beschlossen und im rechtsgültigen B-Plan Z 10 dargestellt - nicht mit ausgeschrieben und in Auftrag gegeben worden.

Der Verkehr aus Speldorf stadteinwärts sollte über die Brücke geführt werden und dann in die ausgebaute Weseler Str. einmünden. Nach dem bisherigen Stand der Bauarbeiten hat es aber den Anschein, als solle die Brücke auf Dauer abgebunden bleiben.

Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

  • Warum wurde anders gebaut als beschlossen? Wer hat das wann entschieden?
  • Welche Auswirkungen hat die abweichende Verkehrsführung auf die Förderungsfähigkeit der Emmericher Straße nach GVFG?
    Geht es nur um die Gelder für die Brücke oder um den gesamten Bauabschnitt  oder um die Zuschüsse für den laufenden Rückbau?
    Um welche Summen handelt es sich bzgl. Förderung bzw. Rückzahlung von Fördergeldern im einzelnen?
  • Ist nach dem Stand der Gespräche mit dem RP mit Sicherheit auszuschließen, dass Fördergelder zurückgezahlt werden müssen? Wie ist der Stand der Verhandlungen?
  • Welches weitere Vorgehen ist geplant?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

300.000 Euro für Rückzahlung an das Land sind angeblich im Haushalt eingestellt. Der Rest der Auskünfte war verworren und unklar. Anstatt die konkreten Fragen zu beantworten, beschimpften Dezernentin Sander und Tiefbauamtsleiter Kerlisch die MBI. Unglaublich, aber Mülheim! Die Auskunft war ungefähr so: die ehemals beschlossene Anbindung der Eltener Straße ist nicht gewollt und zu teuer, basta! Keine weiteren Auskünfte.

Noch Fragen?

 

Feb. 03

Sehr geehrte Speldorfer Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Der Ausbau der Weseler Straße geht im langsamen Tempo voran. Die Brücke des 1. Bauabschnitts der Emmericher Str. ist seit fast 2 Jahren eine Ruine. Beschlossen worden war seinerzeit, dass der Verkehr aus Speldorf Richtung Stadt über diese Brücke kommend in die Weseler Str. einmünden sollte. Gleichzeitig sollte das Gewerbegebiet Eltener Str. über eine Rampe angebunden werden. Doch die Verwaltung gab etwas völlig anderes in Auftrag und beantragte dafür Fördergelder, nämlich ohne die Rampe und wohl auch ohne die Nutzung der Brücke.

In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am kommenden Dienstag, dem 18. Feb. will nun die Verwaltung über den Sachstand und über eine mögliche Nutzung der Restflächen der Emmericher Straße berichten.

Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im Rathaus in Raum 124. Die Sitzung ist öffentlich, so dass jede/r Interessierte zuhören kann.

Der Bericht ist Tagesordnungspunkt 11 und könnte nach allen Erfahrungen ab ca. 17 Uhr behandelt werden.

 

Verwaltung zum Komplex Brücke Emmericher/Weseler Str. und Anbindung der Eltener Straße:

Zu 1:
Anlässlich o.g. Antrages hat die Verwaltung mit der Bezirksregierung Düsseldorf Anfang Februar 2003 ein Gespräch zur zuwendungstechnischen
Abwicklung und zukünftigen Nutzung der Emmericher Straße geführt. Die Bezirksregierung sagte zu, den Widerspruch der Stadt zum Baurechtbescheid zu bescheiden und anschließend den Bewilligungsbescheid für den Antrag auf GVFG-Zuwendung zu erteilen.

Hintergrund ist bekanntlich, dass der damaligen Förderung zum Neubau der Emmericher Straße die rechtliche Grundlage (Baurecht) entzogen wurde und nun ein reduzierter, d.h. fiktiver Straßenquerschnitt in der Funktion der Kreisstraße 1 gefördert wird. Dazu ist zur Erlangung des Verkehrswertes gemäß den Planungen des Fiktiventwurfes die Nutzung der Brücke als planfreie Anbindung der Emmericher Straße (stadteinwärts) an die Weseler Straße erforderlich.

Zur Erläuterung:
Die Zufahrt zum Hafen aus Richtung Speldorf erfolgt selbstverständlich weiterhin über die Rheinstraße unterhalb des Brückenbauwerks in Richtung des Knotens Rheinstraße / Weseler Straße). Die Planungsvariante, in der die Verlängerung der Rampe bzw. Brücke - wie vom Antragssteller vorgeschlagen - keinen Anschluss an die Weseler Straße findet, sondern stattdessen der Erschließung des Gewerbegebietes Eltener Straße dient, ist nach Aussage der Bezirksregierung nicht zuwendungsfähig. Bei einer Realisierung fielen somit nicht nur die tatsächlichen Baukosten an, sondern auch Rückzahlungen der Zuwendungen für den Bau der Brücke einschließlich der Fahrbahnen auf und vor (bzw. nach) der Brücke.

Aus verkehrstechnischer Sicht hätte diese Lösung ebenfalls einen entscheidenden Nachteil: 
Kraftfahrzeuge müssten zum Verlassen des Gewerbegebietes Eltener Straße auf der "Brückenfahrspur" bis zum ehemals geplanten Knoten Heerstraße / Emmericher Straße fahren und dort wenden, um dann in östlicher Richtung über die Emmericher Straße die Weseler Straße bzw. das überörtliche Straßennetz in Richtung Konrad-Adenauer-Brücke bzw. Kaiserberg zu erreichen. Die beschriebene Wendemöglichkeit bezieht sich allerdings aufgrund des nicht gegebenen Flächenpotentials nur auf PKW bzw. Lieferwagen. LKW müssten hingegen eine Route über Heerstraße und Duisburger Straße nutzen, was aus verkehrsplanerischer Sicht jedoch kontraproduktiv wäre.

Zu 2:Südöstlich der Brücke Emmericher Straße über die Rheinstraße stehen in keinem Fall Flächen mit verwertbarem Zuschnitt für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung. Zum Anschluss der Brücke an die Weseler Straße wird die Fläche für den sogenannten "Schwanenhals" benötigt, ferner ist nach jetziger Beschlusslage die Fläche zum optionalen Bau der Anschlussrampe von der Rheinstraße zum Gewerbegebiet Eltener Straße vorzuhalten (die Straßenfläche resultiert außerdem aus der Fahrbahn, den Seitenstreifen bzw. Nebenanlagen und beidseitigen Böschungsflächen). Auch beim Vorschlag des Antragstellers bliebe nur ein ca. 13 m "breites" und 150 m "tiefes" Grundstück, abzüglich der Verkehrsfläche für die innere Erschließung übrig!

Zwischen Emmericher Straße und Weseler Straße befindet sich eine Dreiecksfläche, die entlang der Rheinstraße eine Front von 35 m aufweist und entlang der Weseler Straße in östlicher Richtung spitz zuläuft. Die Fläche dient nach Abschluss der Arbeiten auf der Weseler Straße vorrangig der ökologischen Kompensation gemäß der gesetzlichen Eingriffsregelung und sollte, so die Meinung der Verwaltung, auch aus gestalterischen Gründen als Grünfläche erhalten bzw. hergestellt werden.

I. V. Helga Sander

 

Mülheim, den 5. 11. 2001

Vorschlag für den Planungsausschuss am 20.11.01   TO: öffentlich

Betr.  Verbindung von der Emmericher Straße zum geplanten Wendeplatz Eltener Straße

Im Bebauungsplan "Emmericher Str. - Z 10" ist eine Stichstraße von der Emmericher Straße zur Eltener Straße  vorgesehen,  die den Verkehr vom Gewerbegebiet Eltener Straße direkt zur Emmericher Straße leiten und dadurch das Wohngebiet Eltener Straße entlasten soll. Inzwischen sind die Bauarbeiten an der Weseler Straße/Emmericher Straße so weit fortgeschritten, dass der Abzweig zur Eltener Straße jetzt gebaut werden könnte/müsste. Auf unsere Nachfrage in der aktuellen Fragestunde im Planungsausschuss am 23.10.01 erklärte die Verwaltung, dafür seien keine Haushaltsmittel eingeplant.

(1) Wann und durch wen  wurde ggfs. der Beschluss gefasst, diese wichtige Verbindung jetzt nicht zu verwirklichen?

(2) Wurde bei der Antragstellung für die Fördermittel für den Ausbau der Weseler Straße oder den Rückbau des 1.BA Emmericher Straße für diese Stichstraße Förderung mit beantragt? Falls nein, warum nicht?

(3) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, möglichst bald mit dem Bau dieser Stichstraße zu beginnen?

L. Reinhard, MBI-Mitglied des Planungsausschusses

lapidare Antwort: die Anbindung der Eltener Str. ist nicht mehr vorgesehen und wurde bei der Ausschreibung auch nicht mit berücksichtigt. Eine Dreistigkeit der Verwaltung, die eigenmächtig Beschlüsse nicht ausführte!

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