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MBI-Anfragen/Anträge zur Problematik des Erdgasröhrenspeichers Lilienthalstr. unterhalb des Messeparkplatzes und am Flughafenrand auf  dieser Seite
chronologisch geordnet und per Link aus der Aufzählung heraus jeweils direkt erreichbar

26.5.03: “Vor diesem Hintergrund habe ich Herrn Staatssekretär .... im zuständigen Ministerium .... gebeten, zu veranlassen, dass die Bauarbeiten zum Bau des Parkplatzes unverzüglich eingestellt werden und die Nutzung bereits errichteter Parkplatzflächen zu keinem Zeitpunkt erfolgt, solange der Erdgasrörenspeicher betrieben wird.” aus dem Schreiben des Umweltministeriums an die Anwälte der Kläger gegen die Messeparkplätze auf Essener Gebiet in Flughafennähe. Angefügt die zugehörigen einschlägigen Gesetze zur Verpflichtung, schwere Unfälle zu verhüten. Da ist die Stadt Essen aber böse aufgefallen (vgl. auch Mülheimer Stellungnahme unten). Frage: Wie aber verhält es sich mit dem Flughafen? Dürfen Düsenflugzeuge direkt neben einem Erdgasspeicher starten und landen?  Herzlichen Glückwunsch an die Essener Aktion gegen Umweltzerstörung und die um ihre Sicherheit besorgten Kläger

 

1. bis 12.12.08: Sog. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 8/08 „Messeparkplatz Lilienthalstr.“- genau! - der illegale Messeparkplatz Lilienthalstraße am Stadtrand von Mülheim und am Flughafenrand mit dem Gasspeicher darunter. Essen will einen erneuten Versuch machen, das ausgeurteilte Unrecht im Schnellverfahren doch noch zu legalisieren. Unglaublich! Widerspruchsmuster weiter unten, von diesem Link aus direkt erreichbar

Aug. 08: Aufruf zur Beteiligung am Auslegungsverfahren des Bebauungsplans H 17 als (43 KB) und ausführlicheres Einwendungsschreiben als (29 KB).
23.8.08: Wüllenkemper macht Druck und fordert unzulässige Sofort-Entscheidung für seine geplante Airbushalle: Falscher
Take-Off zur Unzeit mit hohem Crash-Risiko!? Insbesondere das Risiko bei großen Düsenmaschinen, die nach Wüllenkempers Plänen direkt am Rande des Gasspeichers starten und landen sollen, ist weder untersucht, noch tolerierbar!

9.8.08: Brief eines Essener Mitbürgers an alle Parteien und Fraktionen in Mülheim und Essen, sowie an den RP: Stoppt den Ausbau des Flughafen Essen/Mülheim für Düsenmaschinen , insbesondere nach dem erneuten Flugzeugabsturz am 5.8. vor dem Anflug auf Essen/Mülheim

4.8.08: MBI-Beschwerde an IM Wolf und VM Wittke wegen unvollständiger Unterlagen und Hauruck-Verfahren beim Auslegungsverfahren des B-Plans H 17 zum geplanten Büro- und Gewerbepark Brunshofstr. am Flughafen als (35 KB). Ein wesentlicher Punkt ist die fehlende Gefährungsabschätzung zu geplanten Airbussen und Landebahn in der Nähe des Gaslagers

7.3.08: Bebauungsplan „Messeparkplatz Lilienstraße“ endgültig vom OVG für unwirksam ausgeurteilt! MBI: Was ist mit der Gefährdungsabschätzung Gasspeicher am Flughafenrand?

Mülheim, den 01.10. 2004

Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 14.10.04
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG unter der jeweiligen Frage

Erdgasröhrenspeicher, Messeparkplätze, Flughafen und Gewerbepark am Flughafen
 

Die Verwaltung möge nach dem OVG-Urteil zu den Essener Messeparkplätzen in der Nähe des Flughafens Essen-Mülheim und oberhalb des Erdgasspeichers einen Sachstandsbericht geben und insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Welche Gründe führten zur Nichtigkeit des Bebauungsplans für die Messeparkplätze?

Das OVG hat nach Presseberichten und einer Pressemitteilung des Rechtsanwaltes des Klägers gegen den Bebauungsplanes mit Urteil vom 29.09.2004 den Bebauungsplan Nr.3/98 „Messeparkplatz Lilienthalstraße“ der Stadt Essen für unwirksam erklärt.

Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt bzw. noch nicht veröffentlicht ist kann hierzu kein Sachstandsbericht gegeben werden. Alle Informationen beziehen sich im Moment nur auf die Veröffentlichungen in den Medien

Dort ist zu entnehmen, dass das OVG den Plan verworfen hat, weil er den Zielen der Landesplanung widerspricht. Der Gebietsentwicklungsplan sieht hier „allgemeinen Freiraum, Agrarbereich - Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ vor.

  • Was soll nun mit den riesigen Parkplatzflächen geschehen?

Über die Konsequenzen kann noch keine Auskunft gegeben werden. Auch die Stadt Essen wartet noch auf die Urteilsbegründung.

  • Inwieweit hat die Stadt Mülheim als Mitgesellschafterin des angrenzenden Flughafens Essen-Mülheim eine Gefährdungsabschätzung zur Verträglichkeit des Erdgasröhrenspeichers der Stadtwerke Essen an der Lilienthalstraße mit dem Flugbetrieb auf dem Flughafen Essen-Mülheim veranlasst?
    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    Wenn nein, wann soll dies in die Wege geleitet werden?

Zur Frage der Notwendigkeit einer Gefährdungsabschätzung in Zusammenhang mit dem Erdgasspeicher haben wir wiederholt im Planungsausschuss Stellung genommen.

Aus rechtlicher Sicht ist eine durch oder für den Flughafen Essen-Mülheim veranlasste Gefährdungsabschätzung nicht notwendig. Für den Erdgasröhrenspeicher liegt eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das Staatliche Umweltamt Duisburg vor. Im Rahmen eines derartigen Genehmigungsverfahren werden Auswirkungen auf Schutzgüter umfassend geprüft. Dies gilt auch für mögliche Einwirkungen auf die zu genehmigende Anlage selbst. Da der Flughafen zum Zeitpunkt der Genehmigung des Erdgasröhrenspeichers vorhanden war, ist die Prüfung möglicher Auswirkungen durch den Flugbetrieb Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Entsprechende Stellungnahmen während des Verfahrens haben sowohl der Flughafen selbst als auch die Luftaufsicht bei der Bezirksregierung abgegeben.

  • An der Brunshofstraße am Rande des Flughafens soll ein interkommunaler Büropark bzw. Gewerbegebiet entstehen. Die Ausschreibung für einen städtebaulichen Wettbewerb dazu läuft seit kurzem. Dazu folgende Fragen:
    1. Seit wann läuft der Wettbewerb und wieviel soll er kosten?

Gemäß Ratsbeschluss vom 08.07.04 laufen z Z. die Wettbewerbsvorbereitungen, der offizielle Start ist noch nicht exakt festgelegt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 80.000,00 ¥, davon werden 50 % durch die Stadt Essen getragen (eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor).

2. Inwieweit wurde der nahe Erdgasspeicher bisher in den Planungen und Wettbewerbsbedingungen mit berücksichtigt, z.B. bei angedachten Nutzungen und evtl. Nutzungseinschränkungen? Wurde eine gutachterliche Gefährdungsabschätzung dafür durchgeführt? Wenn nein, soll das nun nachgeholt werden?

Nein. Eine gutachterliche Gefährdungsabschätzung in Bezug auf den Gasspeicher wurde nicht durchgeführt und ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht vorgesehen. Im Rahmen des künftigen Bauleitplanverfahrens werden alle Aspekte nochmals geprüft.

3. Inwieweit war die Nutzung der nun wegfallenden nahen Messeparkplätze Bestandteil
der Planungen und Bedingungen des geplanten interkommunalen Gewerbegebiets?
Wenn ja, wo sollen bzw. könnten ggfs. Ersatzparkplätze entstehen?

Die Parkplätze der Messe Essen sind nicht Bestandteil der Planungen.

Begründung:

Die Unverträglichkeit der Parkplatznutzung Lilienthalstraße mit Europas größtem Erdgasspeicher führte letzte Woche per OVG-Urteil zur Nichtigkeit des Bebauungsplans für die Essener Messeparkplätze.

Daraus ergibt sich dringlich auch die Notwendigkeit, die Verträglichkeit des Flugbetriebes auf dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Flughafen Essen-Mülheim mit dem Erdgasröhrenspeicher gutachterlich zu prüfen. Wenn schon die Nutzung als Parkplatz ein Risiko darstellt, so gilt dies erst recht für das Risiko eines möglichen Flugzeugabsturzes.

Alleine im letzten Jahr ist es zweimal zu Abstürzen gekommen, bei denen nur durch glücklichen Zufall niemand zu Schaden gekommen ist. Die möglichen Folgen eines Absturzes über dem Erdgasspeicher sind unabsehbar. Deshalb ist eine sofortige Gefährdungsabschätzung dringend erforderlich. 

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Dezember 2008: Sog. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 1. bis 12.12.08

Es geht um den illegalen Messeparkplatz Lilienthalstraße am Stadtrand von Mülheim und am Flughafenrand mit dem Gasspeicher darunter (s.o. oder über diesen Link) . Essen will einen erneuten Versuch machen, das ausgeurteilte Unrecht im Schnellverfahren doch noch zu legalisieren. Unglaublich! Auch als Mülheimer sollte man Eingaben machen. Im folgenden ein Muster

An das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen

Bebauungsplan 8/08 „Messeparkplatz Lilienthalstr.“ Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Ich lehne den Bebauungsplan ab und zwar aus folgenden Gründen:

Als Mülheimer fühle auch ich mich von dem Bebauungsplan 8/08 „Messeparkplatz Lilienthalstr.“ an der Stadtgrenze direkt betroffen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Bebauungsplan „Messeparkplatz Lilienthalstr. Nr. 3/98“ mit Urteil vom 06.03.2008 für nichtig erklärt. Damit ist in dem jetzigen neuen Verfahren radikal von einem Gelände auszugehen, das Freiraumcharakter hat und der Landwirtschaft dient. Ein Rückgriff auf Untersuchungen und Gutachten, die für den nichtigen Bebauungsplan erstellt worden sind, ist prinzipiell abzulehnen und erweckt nur den Eindruck, dass man den alten nichtigen Plan „heilen“ will (so aber ein Ratsherr in der ASP - Sitzung vom 15.05.2008 und so im Grunde auch die, im jetzigen Verfahren, vorgelegte „Tafel Bestand A3“, mit Bildern des illegal gebauten Platzes. Wo sind die Bilder vom Zustand des Geländes vor dem Bau des Parkplatzes?). Bei diesem Vorgehen ist von vornherein die Nichtigkeit des Bebauungsplans vorgegeben.

Neue Untersuchungen und Gutachten, die den Anforderungen des OVG-Urteils genügen würden, liegen nach Auskunft der Verwaltung nicht vor. Für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind sie aber eine unabdingbare zu fordernde Grundlage. Somit ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hinfällig.

Diese Untersuchungen und Gutachten wird es auch nicht geben können, da die Infrastruktur im Bereich des geplanten Messeparkplatzes und die mit ihr verbundenen Gefahren, die sich durch die neuen realen Sicherheitsrisiken ergeben, so beschaffen sind, dass Stadt und Messe gut beraten sind, wenn sie endlich von diesem sensiblen Gelände lassen.

Wer das Urteil des OVG aufmerksam liest, kann einen Messeparkplatz der geplanten, angeblich erforderlichen, Größenordnungen an der Lilienthalstr. nicht verantworten.

Es muss Einhalt geboten werden, dass die Stadt Essen nicht weitere Steuergelder für Genehmigungsverfahren, Gutachten und Prozesskosten verschwendet.

 

 

Mülheim, den 27.06.2003

Anfrage für die Sitzung des Hauptausschusses am 3.07.03

Ergänzung zum TOP 15.5: „Gefährdungsabschätzung zur Verträglichkeit des Erdgasröhrenspeichers der Stadtwerke Essen an der Lilienthalstr. mit dem Flugbetrieb auf dem Flughafen Essen-Mülheim“ (MBI-Antrag s.u.) aus aktuellem Anlass

Allgemeine Flugsicherheit auf dem Flughafen Essen-Mülheim

Am 26.6.03 gab es erneut einen Unfall auf dem Flughafen Essen-Mülheim, bei dem eine Maschine aus noch ungeklärter Ursache eine Bruchlandung auf der Landebahn hatte. Obwohl Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei etc. und das Flugzeug noch auf der Landebahn waren, ging der Flugbetrieb auf der anderen Landebahn uneingeschränkt weiter. Dieser Unfall ist der dritte innerhalb von wenigen Monaten, wobei nur durch erneut glücklichen Zufall niemand zu Schaden kam. Dennoch stellt sich die Frage nach den Ursachen dieser gehäuft auftretenden Unfälle, ebenso nach den Maßnahmen bei einem schon eingetretenen Unfall. Nachdem bei einem der letzten Unfälle ein Flugzeug ein Haus gestreift hat, ist eine Gefährdung der Wohnbevölkerung und insbesondere auch der Grundschule und der Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft offenkundig.

Die Verwaltung möge daher berichten:

  1. Ist es korrekt, wenn eine Landebahn durch einen Unfall und Feuerwehr- und andere Fahrzeuge blockiert ist, weiter Starts und insbesondere Landungen auf der anderen Landebahn zuzulassen? Was soll geschehen, wenn ein weiteres Flugzeug etwa beim Landeanflug in Schwierigkeiten gerät?
  2. Welche Ursachen hatten die Unfälle, wie kommt es zu dieser Häufung von Unfällen in dieser kurzen Zeit?
  3. Welche Konsequenzen werden aus den Unfällen in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen gezogen? Inwieweit muss das bestehende Sicherheitskonzept überprüft und verbessert werden? Mit welchen Folgekosten?

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

 

Mülheim, den 17.06.2003

Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses am 3.07.03

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Die Stadt Mülheim veranlasst als Trägerin des Flughafens Essen-Mülheim, gemeinsam mit den beiden Mitgesellschaftern, dass schnellstmöglich eine Gefährdungsabschätzung zur Verträglichkeit des Erdgasröhrenspeichers der Stadtwerke Essen an der Lilienthalstraße mit dem Flugbetrieb auf dem Flughafen Essen-Mülheim durchgeführt wird. Dabei ist insbesondere auch die Problematik der Flugschulen zu berücksichtigen.

Begründung:

Das Landesumweltministerium hat der Stadt Essen den Weiterbau und Betrieb des Messeparkplatzes an der Lilienthalstraße unlängst mit der Begründung untersagt (s.o.), dass die Verträglichkeit  der Parkplatznutzung mit Europas grösstem Erdgasspeicher nicht durch ein fundiertes Gutachten geprüft wurde, was per OVG-Urteil zur Nichtigkeit des Bebauungsplans für die Messeparkplätze geführt hatte.

Daraus ergibt sich dringlich auch die Notwendigkeit, die Verträglichkeit des Flugbetriebes auf dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Flughafen Essen-Mülheim mit dem Erdgasröhrenspeicher gutachterlich zu prüfen. Wenn schon die Nutzung als Parkplatz ein Risiko darstellt , so gilt dies erst Recht für das Risiko eines möglichen Flugzeugabsturzes.

Alleine in den letzten Wochenn ist es zweimal  zu Abstürzen gekommen, bei denen nur durch glücklichen Zufall niemand zu Schaden gekommen ist. Die möglichen Folgen eines Absturzes über dem Erdgasspeicher sind unabsehbar. Deshalb ist eine sofortige Gefährdungsabschätzung dringend erforderlich. In beiden Fällen waren die Unfallverursacher Flugschüler, so dass wohl davon auszugehen ist, dass die Flugschulen ein erhöhtes Risiko darstellen. Daraus könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die Flugschulen umgehend zu verlagern.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

 

2. Mai 03: MBI-Frage in der Aktuellen Fragestunde im Planungsausschuss am  6.05.03: Nach der Entscheidung des OVG Münster darf der Messeparkplatz Lilienthalstraße weder weitergebaut noch im bereits fertiggestellten 1. Bauabschnitt genutzt werden. Einer der Gründe für das Urteil ist der unter dem Parkplatz liegende Gasspeicher der Stadtwerke Essen und die daraus resultierende Gefährdung. Das Gefährdungspotential befindet sich unmittelbar an der Stadtgrenze Mülheims. Wie wird  sich die Stadt Mülheim bei einer Missachtung des OVG-Urteils verhalten?

Antwort der Verwaltung im Planungsausschuss am 6.5.03
vorgetragen von der Dezernentin Sander (Grüne!?):

Sachstand Erdgasröhrenspeicher und Messeparkplatz Lilienthalstr.

Gegen den Bebauungsplan „Messeparkplatz Lilienthalstraße“ der Stadt Essen haben Anwohner einen Normenkontrollantrag gestellt, mit dem Begehren, den Plan außer Kraft zu setzen und jegliche Aktivitäten insbesondere Bau und Betrieb der Parkplätze einzustellen. (Der erste Teil des Parkplatzes ist bereits gewidmet und in Betrieb, der zweite Teil befindet sich noch im Bauzustand.)

Das Verfahren ist anhängig, ein Termin zur Hauptsacheverhandlung ist noch nicht in Sicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jedoch (wie in einer einstweiligen Verfügung) im Februar 2003 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen, „da er auf einer unzureichenden und damit fehlerhaften Abwägung beruhe“. Das „Gefährdungspotenzial, das aus dem Zusammentreffen von Messeparkplatz und dem Erdgasröhrenspeicher herrühre, sei nicht hinreichend berücksichtigt worden“.

Ein Nutzungsverbot, wie von den Anwälten der Parkplatzgegner von der Stadt gefordert, hat die Stadt Essen nicht erlassen. Für die im März durchgeführte Pferdemesse „Equitana“ sollte der Parkplatz genutzt werden. Daraufhin wurde ein Eilantrag zur Stilllegung des Parkplatzes gestellt, der jedoch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt wurde. Das Gericht sah keine besondere Dringlichkeit, die eine Eilentscheidung gerechtfertigt hätte. Besondere Gefahr durch den Ergasspeicher bestehe derzeit auch nicht, weil die Stadt die Stadtwerke veranlasst habe, den Druck in den Röhren für die Dauer der Equitana zu senken. „Damit sei kein größeres Gefährdungspotenzial vorhanden als bei Versorgungsleitungen im übrigen Stadtgebiet“.

Die Stadt Essen bereitet zur Zeit einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG Münster vor. Ein solcher Antrag ist möglich, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, die dem Gericht zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht ausreichend bekannt waren. Die Stadt sammelt somit Argumente und Fakten auf der Grundlage der vorgebrachten Bedenken und führt Nachuntersuchungen durch, um diese zu entkräften.

Da der vorwiegend als Pendlerparkplatz angedachte Platz nur bei wenigen Großmessen (eine begrenzte Zahl von Tagen im Jahr) mitgenutzt werden soll, wird der gewidmete Teil z. Zt. lediglich von einigen Pendlern belegt. Für eine Widmung des zweiten Teiles fehlt die gesicherte Rechtsgrundlage durch den Bebauungsplan.

Anm. der MBI: Interessant ist die Nichtbeantwortung der letzten Frage, wie sich Mülheim verhalten wird  bei andauernder Missachtung des OVG-Urteils

 

Mülheim/Ruhr, den 06.10.00

Anfrage an den Umweltausschuss am 17.10.2000   TO: Öffentlich

Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht zu dem auf Essen-Haarzopfer Gebiet  nahe der Stadtgrenze neben dem Gartencenter Schleys entstehenden Gasspeicher geben.

Die Verwaltung möge ggf. Erkundigungen in Essen und bei übergeordneten zuständigen  Genehmigungsbehörden einziehen und folgende Fragen beantworten:

  1. Wieviel und welche Art von Gas soll dort gelagert werden?
  2. Ist die Gaslagerung ober- und/oder unterirdisch vorgesehen?
  3. Welche Gefahrenabschätzungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen  wurden durchgeführt mit welchem Ergebnis und welchen Auflagen? Wurde dabei die Nähe zum Flughafen Essen/Mülheim und der A 52 sowie der Raadter Siedlung berücksichtigt?
  4. Wer ist für das Projekt verantwortlich und welche Genehmigungen zur Erstellung des Gasspeichers wurden von wem und mit welchen Schutzvorkehrungen erteilt?
  5. Wurde die Stadt Mülheim in dem Genehmigungsverfahren beteiligt und einbezogen?

Begründung:

Nur wenige Meter hinter der Stadtgrenze nach Essen - Haarzopf wird zur Zeit ein riesiger Gasspeicher angelegt (laut Bauschild für ca. 600.000 m 3 Gas. Augenfällig drohen hier mögliche Gefahren nicht nur für die Siedlungen in Raadt und Haarzopf, sondern auch für andere Mülheimer Bürger und Betriebe, zumal der künftige Behälter sich in direkter Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens befindet und bei einem Unfall mit einer möglicherweise explosiven Füllung nicht nur der Flughafen betroffen wäre.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Der Gasspeicher wurde genehmigt und vom RP bestätigt, weil er kein Behälter sei, sondern aus Leitungen bestünde, in denen Gas gelagert wird. Haarsträubend, weil so die Gefährdung nicht untersucht werden muss.
Doch bei der Klage gegen den Messeparkplatz über dem Gasspeicher war genau die fehlende Gefährdungsabschätzung ein Grund, warum das OVG den Bebauungsplan wieder aufhob! (s.o.)

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