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Weitere Links zur jüngsten Vorgeschichte der “Donna Berlusconia“ und ihrer Helfershelfer

 

Mülheim, den 19. August 2009

Amtsmissbrauch im Mülheimer OB-Wahlkampf?

Am Freitag, dem 21. August, veranstaltet Frau Mühlenfeld von 18 bis 23 Uhr den Bürgerempfang in der Stadthalle. Sicherlich wurden viele hunderte, wahrscheinlicher aber viele tausende Mitbürger/innen eingeladen und Frau OB, gleichzeitig SPD-OB-Kandidatin für die Wahl nur 9 Tage später, schreibt in der Einladung: "Ich freue mich darauf, Sie beim Bürgerempfang zu sehen". Das sei ihr unbenommen, doch sie befindet sich in der dieses Mal sehr kurzen, heißesten Wahlkampfphase. Dabei verschafft sie sich über städtische Gelder ein Podium für ihren persönlichen und den SPD-Wahlkampf. Das stößt übel auf.
Frau OB bzw. die von ihr zusätzlich zu allen anderen Ämtern und Eigenbetrieben sowie städtischen GmbH-Ausgliederungen geschaffenen sog. Stadtkanzlei sollten der Öffentlichkeit sagen, was diese Wahlkampfhilfe den Stadtsäckel insgesamt kostet für Anmietung Stadthalle, Drucken und Verschickung der Einladungen, Bewirtungskosten, Personalkosten städt. Bediensteter zur Vorbereitung und Durchführung etc.. Außerdem sollten sie offenlegen, aus welchem Etat welche Kosten gedeckt werden, was z.B. die MST zur Wahlkampfwerbung der OB beisteuert usw..

Doch dieser bestenfalls unsensible Bürgerempfang auf städt. Kosten zur Unzeit ist nur ein Mosaiksteinchen einer Fülle von Fällen, in denen die OB ihr Amt benutzt, um städt. Gelder für ihre eigene Wahlkampfinszenierung einzusetzen oder städtische Amtshilfe in Anspruch nimmt, die den anderen OB-KandidatInnen nicht zur Verfügung stehen.

Hier nur 2 weitere Beispiele. Da schrieb der Jugendstadtrat alle Erstwähler/innen über Post persönlich an und lud sie zu seiner Veranstaltung am morgigen Do. im Gymn. Broich mit den OB-KandidatInnen und (?) den jugendpolitischen Sprecher/innen der Parteien und Gruppen. Diese Einladung, die auch ein Geleitwort der OB enthält, ging den meisten heute, 1 Tag (!) vorher, zu. Gleichzeitig im Briefkasten hatten alle Erstwähler/innen einen per Post verschickten Brief der SPD-OB-Kandidatin im Briefkasten von "Dagmar Mühlenfeld, Oberbürgermeisterin für Mülheim". (Jawohl, nicht von oder aus, sondern für .... ) Sie klärt über Brief- und Online-Wahlmöglichkeit auf und lobt sich danach: "Wir haben viel geschafft ... Mülheim wird schöner, jünger, bunter". Egal, was man von solchen platten Werbesprüchen hält, stellen sich u.a. folgende Fragen:

  • Woher hat die SPD-Kandidatin die Adressen aller Erstwähler/innen?
  • Glaubt Frau OB wirklich, niemand merkt die Absicht der Doppelinszenierung mit Jugendstadtrat und persönlichem Brief?
  • Was sagt denn der Datenschutz dazu? Wenn es wirklich erlaubt sein sollte, dass sie als OB-Kandidatin die Adressen aller Erstwähler erfährt, warum wurden diese Daten dann nicht automatisch allen anderen OB-Kandidat/innen ebenfalls zur Verfügung gestellt?

Auch allen Senior/innen flatterte heute ein persönlicher Brief der SPD-OB-Kandidatin über Post ins Haus. Darin behauptet sie doch allen Ernstes: "Inzwischen ist unsere Heimatstadt Vorbild im Ruhrgebiet." Doch egal. Auch dabei stellt sich die Frage, ob die Kandidatin die Adressenliste aller Senior/innen von wem auch immer überhaupt erhalten durfte.

Die MBI können sich nicht vorstellen, das dies so einfach ohne bedenkliche Amtshilfe geht! Sie werden deshalb genau wie zu der Kostenfrage des Bürgerempfangs kurz vor der Wahl die Fragen zum Thema im nächsten Hauptausschuss machen und ggfs. die Landesdatenbeauftragte einschalten.

für die MBI: L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher und F. Lemke, MBI-OB-Kandidat

P.S.: Hier noch ein Foto aus der WAZ von ihrer OB-Veranstaltung gestern und daneben ein Wahlplakat, das zu tausenden das Stadtbild verdaggiet. Darunter Daggis Pop-Sofa von der Schlossstr.

Preisfrage: Welches Daggibild ist geschönt? Das der WAZ oder das Plakat?

 

Frau Mühlenfeld als selbsternannte Rächerin der Benachteiligten? Die Mölmsche Demokratitur und die Presseschelte

Mülheim, den 26. März 2009

Die gestrige WAZ machte in Anknüpfung an die Rede des Bundespräsidenten eine Rubrik "Die Mülheimer Rede" und befragte dazu H.-G.Hötger, MBI, den Geschäftsführer der Diakonie, Schreyer, den Ringlokschuppenchef Krause, den Schulleiter des Karl-Ziegler Andorfer und Frau Goethe, Geschäftsführerin der Elektrofirma Goethe&Co zu Mülheim.

Jetzt schrieb Frau Mühlenfeld einen Beschwerdebrief an die WAZ:

"Sehr geehrter Herr Heinrich,

ich habe zu Beginn meiner Amtszeit den Mülheimer Stadtverordneten versprochen, dass ich sie in meiner Funktion als Ratsvorsitzende und Verwaltungschefin gegen ungerechtfertigte Angriffe verteidigen und gegen etwaige Benachteiligung Einzelner bzw. einzelner Fraktionen einschreiten werde.
Ein solcher Fall ist m.E. mit der heutigen Berichterstattung in Ihrer Zeitung gegeben.

Denn wer auch immer in Ihrer Redaktion die Auswahl der befragten BürgerInnen zu verantworten hat - als Vorsitzende des Rates der Stadt und im Namen der anderen vier dort vertretenen Fraktionen stelle ich fest: Das war daneben.
Entweder tragen Sie dem besonderen Status von Herrn Hötger als MBI-Fraktionsmitglied konsequent Rechnung, dann ist er kein "normaler" Bürger. Oder Sie lassen aus allen Fraktionen Menschen zu Wort kommen. Schließlich repräsentieren die anderen Fraktionen mindestens genauso viele, faktisch eine größere Zahl von BürgerInnen in dieser Stadt als MBI.

Eine Kopie meines Briefes an Sie geht auch an die Fraktionen aller im Rat der Stadt vertretenen Parteien.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Mühlenfeld"

Der Brief spricht für sich. Erinnert sei an ihren Spruch auf dem SPD-Parteitag vor ca. 1 Jahr, dass sie in Mülheim die Demokratie ermöglicht habe und mehr Bürgerorientierung usw.. Oder daran, dass sie zu Ruhrbania sinngemäß sagte: Es ist egal, wieviele Mülheimer dagegen sind, wir sind gewählt und wir ziehen das durch oder .... und ..... oder .... und....

Wenn schon der H.-G. Hötger für die selbsternannte Verteidigerin der Benachteiligten kein "normaler" Bürger ist, hätte sie der Vollständigkeit halber doch auch ergänzen können, dass zumindest die Herren Schreyer und Krause SPD-Mitglieder sind. Ist doch keine Schande, aber eigentlich auch egal. Und Frau Goethe sowie Herr Andörfer, ob Parteimitglieder oder nicht, lobpreisten Ruhrbania in dem WAZ-Artikel. Solche "normalen" Bürger, die meinte Frau OB wohl. Der überwiegende Teil der Mülheimer Bürger sieht Ruhrbania bei weitem nicht so positiv! Doch das steht auf einem anderen Blatt.

Kommentar eines Lesers:
Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,

Ihr Brief an die WAZ ist einfach lächerlich. Als Herr Lison Vertreter des Rates als Parasiten bezeichnete, da waren Sie gefordert. Sie haben aber geschwiegen.

M.T., Name den MBI bekannt

 

Mülheim, den 21. Sept. 2007

Am gestrigen Donnerstag war Ratsitzung in Mülheim mit einer Fast-Endlosschleife von bedenklichen Vorgängen. Einige wollen wir in loser Reihenfolge bearbeiten. Für alle aber gilt:
Schlechter Rat wird immer sehr teuer! - Bspl. 4: Mißachtung von Bürgerwillen und Wählertäuschung beim Bürgerentscheid?

Der Punkt "Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids" stand auf der Tagesordnung der Ratsitzung am 20. Sept..  Nicht interpretationsfähig ist die Tatsache, dass die Baby-Fraktion plus der Grünen und noch mehr der gesamten Stadtspitze eine herbe Schlappe erlitten, denn ihrem gesammelten Aufruf, mit Nein zu stimmen, waren gerade mal 8600 Mülheimer/innen gefolgt. Es war aber nicht im Ansatz zu erkennen, dass darüber zumindest Nachdenklichkeit bei dieser gesammelten Nomenklatura eingesetzt hätte.
SPD-Buss entschuldigte sich nicht für die Entgleisung, als er die 24.000 Ja-Stimmen als "Bodensatz von Nörglern" bezeichnet hatte. CDU-Capitän, der bekanntlich bei den WAZ-Gegenüberstellungen den peinlichsten Beitrag abgeliefert hatte, wiederholte die alte Leier, die Privatisierungsgener hätten gelogen.

Den Vogel aber schoss wieder Frau Mühlenfeld ab: Dass am "Wahl"abend das Rathaus gänzlich kahl und unfreundlich war, so dass Bürger und Journalisten wie Falschgeld herumwarten mussten, sie selbst zur Verkündung des Ergebnisses nicht einmal ein Mikro benutzte, begründete sie damit, dass es ja keine richtige Wahl gewesen sei, sie aus ihrer Verantwortung deshalb auch kein Geld ausgeben wollte. Na denn: Diese demonstrative Mißachtung ist einfach ungehörig.

Doch damit nicht genug: Frau OB musste noch einen draufsatteln: 75% der Wahlberechtigten hätten nicht gewählt und damit dem Bürgerentscheid eine deutliche Abfuhr erteilt. Na denn: Lassen wir es mit der Demokratie doch ganz bleiben, denn die schweigende, resignierte und lethargische Mehrheit steht immer auf Seiten der Herrschenden, gell!

Wieviele Mülheimer sich aber durch amerikanisierte Wahlkampfstrategie von Stadtspitze und Parteien verunsichern ließen und deshalb nicht am Bürgerentscheid teilnahmen, ist nicht bekannt. Ziel ihrer Gesamtstrategie mit Themenverengung (Schulsanierung Ja oder Nein), plakativer Emotionalisierung (Dein Nein rettet meine Schule), Personalisierung und Verunglimpfung insbesondere von L. Reinhard (Demagoge, Ideologe, Nein-Sager, Kommunisten usw.. ), Behinderung und Benachteiligung (Plakate abhängen, Standgebühren u.v.m.), teuren Großanzeigen auf Stadtkosten usw.  war weniger die sachliche Auseinandersetzung, sondern die gezielte, teilweise plumpe Stimmungsmache.

Dass der Bürgerentscheid dennoch die Diskussion über die geplanten ÖPP-Geschichten incl. Forfaitierung mit Einredeverzicht breiter in die Öffentlichkeit tragen konnte, ist ein großer Erfolg, der aber insbesondere den Spitzen von Verwaltung und Parteien nicht schmeckt.

Schlechter Rat wird immer teuer! Beispiel 2: Ruhrbania - Das Fiasko mit dem mißachteten Vergaberecht und warum die Verheimlichung den Bürgerentscheid wahrscheinlich entscheidend manipulierte.
NRZ vom 22.9.07:
"Und täglich grüßt der Pferdefuß - Von Ruhrbania bis Flughafen: Transparenz scheint das Unwort der Stunde zu sein"

Besonders ärgerlich aber ist es, dass durch die Verheimlichung der Vergaberechtsproblematik möglicherweise massiv und unrechtmäßig Einfluss auf den Ausgang des Bürgerentscheids ausgeübt wurde .

Es wurde seit längerem immer so getan, als seien die Verträge zur Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) längst unterschrieben. Dieser Eindruck wurde durch die Persilscheinschreiben des RP vom 20.6. und 23.8.07 noch bestätigt. In Wirklichkeit aber ist bis heute nichts wirklich geklärt, im Gegenteil! Die Eile mit dem jetzt geplanten schnellen Vertragsabschluss mit Reggeborgh/Wessels nächste Woche auch gegen das Vergaberecht deutet  darauf hin, dass spätestens nach dem OVG-Urteil im Juni die ganze Ruhrbania-Konstruktion auf tönernen Füßen steht. Und eigentlich bestätigt ja dieses Urteil des OVG nur die Gültigkeit des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2007 (Rs.C-220/05); die Rechtslage stellte sich also auch schon zur Ratssitzung im März faktisch so dar und damit dürfte der entsprechende Beschluss, der geltendes Recht bricht, eigentlich nichtig sein.

Das hätten die Mülheimer vor 2 Wochen aber wissen müssen, dass sie mit einem Ja zum Bürgerentscheid auch über die RPG mit entscheiden hätten können. Dann wären möglicherweise noch viele mehr als die zum 20%-Quorum fehlenden 2700 zur Wahl gegangen und hätten das undemokratische NRW-Quorum hinweggefegt! So aber glaubten fast alle, es ginge nur um die für viele undurchschaubaren ÖPP-Modelle zur Sanierung und Betreibung von Schulen!
Als im Februar die
Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begann, ging es um die Erneuerung des erfolgreichen Bürgerentscheids aus 2005, dessen Bindungswirkung am 27. Feb. auslief. Ein wesentlicher Punkt war die PPP-Beteiligung einer privaten Firma an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG). Dies war durch den Bürgerentscheid aus 2005 nicht zulässig, was aber bei der Stadt Mülheim niemanden daran hinderte, alles vorher so auszuverhandeln, um am 1. März zu beschließen. Das wurde wegen Verhandlungsproblemen auf den 22. März verschoben und dann auf Teufel komm raus beschlossen, und zwar noch viel schlimmer zu Ungunsten der Stadt als jemals befürchtet! Seit Monaten wurde aber der Eindruck erweckt, die Verträge mit Reggeborgh/Wessels zur RPG seien längst unterschrieben. In Wirklichkeit aber ist bis heute anscheinend nichts geklärt, im Gegenteil!

Hätten mehr als 20% beim Bürgerentscheid mit Ja gestimmt, hieße das auch, dass kein Privater an der RPG beteiligt werden darf. Damit wären alle jetzt auftretenden Probleme geklärt gewesen. Heißt: Die Stadt hätte alle Abriss- oder Bauvorhaben ordnungsgemäß ausschreiben müssen, dann durchführen lassen und hätte danach die Grundstücke ordnungsgemäß und baureif vermarkten können, sofern gewollt.
Mit der PPP-Gesellschaft RPG aber besteht ein vollständiges Durcheinander, wie bereits die Ausschreibungsproblematik zum Grundstücksverkauf zeigt. Wie es geregelt werden kann, dass Wessels ganz schnell das 1. Grundstück kauft, auf dem aber die Stadt noch alles tun muss, um es baureif zu machen, ist rechtlich sauber kaum möglich. Kann z.B. ein Grundstück überschrieben werden, auf dem noch eine Landesstraße wie die Ruhrstr. im Betrieb ist? Ist das dann ein Teilstück Privatstraße oder was?

Es ist auch schwer vorstellbar, dass die Stadt bei solch windigen Geschichten auf Dauer nicht über den Leisten gezogen wird, denn im Endeffekt haftet sie immer und für alles!

Die MBI stellten auch deshalb den Antrag für die Sondersitzung des Rates am 10.10.07, einen Tagesordnungspunkt “Verträge mit Wessels/Reggeborgh und Beteiligung an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ mit aufzunehmen und aufzuteilen in einen öffentlichen Teil einen nichtöffentlichen Teil und außerdem zu beschließen, die geänderten Verträge mit der Firmengruppe Wessels zur Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft sowie die anderen zugehörigen Unterverträge dem Rat der Stadt zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen und erst danach zu unterschreiben, wenn überhaupt

 

Mülheim, 22. Sept. 06

Schulkonferenz brüskiert und Rat bevormundet.
Vertrauen in die Demokratie erschüttert!

MBI werden die Aufsichtsbehörden einschalten wegen der
rechtswidrigen Amtsanmaßung der Oberbürgermeisterin
 
(Brief an NRW-Schulministerin Sommer
mit der Aufforderung einzugreifen und eine verträglichere Lösung zu finden)

Ab diesem Schuljahr gilt das neue Schulgesetz. Danach werden Schulleiter nur noch von der jeweiligen Schulkonferenz gewählt. Die Stadt als Schulträger hat nur noch ein Vetorecht. Die Ausschreibung für die vakante Schulleiterstelle am Berufskolleg Kluse war noch im letzten Schuljahr. Deshalb wurde der neue Schulleiter im Schulausschuss noch nach vergangenen Regeln gewählt. Die Schulkonferenz des Berufskollegs hatte sich einstimmig für einen Kandidaten ausgesprochen, doch der Schulausschuss wählte am 11. 9.06 in geheimer Abstimmung den anderen. Der MBI-Antrag an die Ratsitzung am 21.09.06, den Beschluss des Schulausschusses zur Wahl des Schulleiters für das Berufskolleg Stadtmitte zu annullieren und bei der Bestellung des Schulleiters dem einstimmigen Votum der Schulkonferenz zu folgen,  wurde von der Verwaltung unerlaubterweise nicht verschickt.

In der Vorbesprechung der Ratsitzung behauptete die Verwaltung, der Antrag sei nicht zulässig, weil nach § 57(4) GO NRW die 3-Tagesfrist verstrichen sei, innerhalb derer Einspruch hätte eingelegt werden können. Da dies nicht zutrifft, stellten die MBI einen erneuten Eilantrag an den Rat zu beschließen, einen Punkt „Schulleiterbesetzung Berufsschulzentrum“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen, und zwar im öffentlichen Teil zur Frage der Zuständigkeit des Rates und im nicht-öffentlichen Teil zur evtl. Beanstandung des Beschlusses des Schulausschusses.

Frau OB verkündete dann zu Beginn der Ratsitzung, dass der Rat sich nach Mülheimer Geschäftsordnung nicht mit dem Punkt Schulleiterwahl befassen dürfe, weil der Beschluss bereits gefasst worden sei. Der Rat könne eine Entscheidung zwar vorher an sich ziehen, aber nicht mehr nachher. Sie ließ deshalb weder im öffentlichen, noch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung den Punkt zu.
Das ist eine sehr abenteuerliche Rechtsauslegung, denn in der Hauptsatzung steht dazu unter Zuständigkeiten des Rates, Punkt 1.2:
Der Rat kann im Einzelfall in Abweichung von den von ihm erlassenen Zuständigkeitsregeln für die Ausschüsse  das Entscheidungsrecht in die eigene Zuständigkeit zurückholen, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen dem nicht entgegenstehen; der Rat kann in diesem oder einem anderen Einzelfall ferner beschließen, dass die Vorberatung durch Ausschüsse entfällt.
Im vorliegenden Fall gibt es keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen, die dem Recht des Rates als letztendlichem Entscheidungsgremium entgegenstehen! Die von der OB sinngemäß zitierte Passage gibt es nicht, weder in Hauptsatzung, noch in der Geschäftsordnung. Das darf u.E. auch nirgends stehen, weil es verfassungswidrig wäre. 

Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum die OB den Tagesordnungspunkt nicht zuließ. Hatte sie etwa Angst, dass der Rat anders entscheiden könnte als der Schulausschuss?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

P.S. Typische Reaktion bei fast allen Bürger/innen, die sich nach dem Ergebnis der Ratssitzung erkundigten, war die Äußerung: " Dann könnte (oder sollte) man den Rat doch gleich abschaffen. Würde viel Geld sparen"

7.11.06: Die MBI schickten am 25.9. einen Beschwerdebrief an NRW-Schulministerin Sommer als oberste Schul- und Dienstaufsicht mit der dringenden Bitte, sich der Schulleiterwahl Berufsschulzentrum Kluse unverzüglich anzunehmen und eine verträgliche Lösung zu finden. Bekanntlich hatte der Schulausschuss das einstimmige Votum der Schulkonferenz (SK) ignoriert und das obwohl seit Aug. nur noch die SK entscheidet! Die OB hatte danach den Rat zu Unrecht daran gehindert, über den Beschluss neu zu entscheiden. Der RP antwortete nun lapidar (" keine rechtlichen Bedenken "), nachdem der neue Schulleiter seine Stelle bereits angetreten hat. Wieso findet die Schulministerin es nicht für notwendig, selbst zu antworten? Die MBI haben bewusst und gezielt sie als oberste Schulaufsicht angeschrieben, weil es auch um die Frage ging, wie ernst sie ihr eigenes Schulgesetz nimmt. Außerdem war schon vorher deutlich geworden, dass der RP bei der Personalie eigene Interessen verfolgte. Bei der ebenfalls peinlichen Schulleiterbesetzung des Karl-Ziegler-Gymnasium hatte der RP mit genau entgegengesetzter Argumentation interveniert. Über das undemokratische Verhalten der OB ging der RP mit keiner Silbe ein. Dass der RP häufiger wie eine Willkürbehörde wirkt, hat man schon zu Ruhrbania oder Haushaltskatastrophe gesehen, aber dass die zuständige Ministerin einfach schweigt, das ist ein Armutszeugnis und ein typisches Beispiel, warum die Verdrossenheit über die real existierende Demokratie so groß ist. Man denke nur an die ARD-Umfrage von letzter Woche, bei der sich nur noch 49 Prozent der Befragtenr sich Zufrieden mit den demokratischen Abläufen äußerten.

 

24.8.05: Mülheim, Düsseldorf, Berlin: Wenn die Verfassung auch Gerichte nicht so sehr zu interessieren scheint .... Demokratie scheibchenweise ade? Was die Bundestagsneuwahlen und die Mülheimer Ausschüsse gemeinsam haben

Mülheim, den 21.3.05

P R E S S E M I T T E I L U N G

Mölm`sche Demokratur, nächster Akt:
Nun soll der undemokratisch zusammengesetzte Hauptausschuss selbst den Rat der Stadt bevormunden und gängeln können.
MBI drängen auf schnelle Entscheidung bei Gericht!

Mit Datum vom 10.03.2005 verschickte das Amt Rat der Stadt Mülheim die Beschlussvorlagen V 05/0298-01 "Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt" und V 05/0269-01 "Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr". Dabei geht es vornehmlich um

  1. die Verkürzung der Frist zur Einreichung von Vorschlägen, Anträgen und Anfragen und
  2. die Aufgabenerweiterung des Hauptausschusses, der folgende zusätzliche Kompetenzen erhalten soll
    a.) die verbindliche Festlegung der Tagesordnung des Rates der Stadt
    b.) die verbindliche Zuordnung von Vorschlägen, Anträgen und Anfragen an ausschließlich 1 Gremium sowie Entscheidung bei allen divergierenden Meinungen - ob zwischen OB und Ausschüssen oder zwischen Bezirksvertretungen untereinander oder mit den Ausschüssen
    c.) Beschlüsse über Empfehlungen an den Rat zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern in Beteiligungsgesellschaften.

Das letztendliche Entscheidungsgremium über alle anderen Gremien, inklusive Rat der Stadt und auch bei Meinungsverschiedenheiten, soll der Hauptausschuss werden mit Befugnissen ähnlich denen eines Zentralkomittees im untergegangen Ostblock. Und genau der Hauptausschuss in Mülheim hat die massivste verfassungswidrige Zusammensetzung zu Gunsten der SPD (s.u.).

Deshalb haben die MBI das Verwaltungsgericht Düsseldorf angeschrieben mit der erneuten Aufforderung zur Eilbedürftigkeit der Entscheidung über die MBI-Organklage gegen die wahlverfälschende und verfassungswidrige Zusammensetzung der Ausschüsse des Mülheimer Stadtrates.
Zur Erinnerung:

Der Wahlausgang der Kommunalwahl gibt bekanntlich keiner großen Fraktion im Mülheimer Rat die Möglichkeit, mit nur 1 kleinen Fraktion zusammen entscheiden oder blockieren zu können.

In allen Mülheimer Ausschüssen kann die SPD das aber. Das widerspricht dem Verfassungsgebot der Spiegelbildlichkeit der Ausschüsse und es verfälscht eindeutig das Wahlergebis! Da die SPD bereits seit dem Wahlabend Gespräche mit den MBI verweigert, blieb nur noch der Klageweg , denn der Innenminister erklärte sich für nicht zuständig.

Der Rat der Stadt Mülheim hat 52 Mitglieder, zuzüglich die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld (SPD). Im Rat sind seit der Kommunalwahl am 26. Sept. 2004 6 Fraktionen vertreten:

SPD 20 Sitze, CDU 17, MBI 5, GRÜNE 5, FDP 3, WIR 2 Sitze.
Die Ausschussbesetzung ist wie folgt:
SPD 6 Sitze, CDU 5, MBI 1, GRÜNE 1, FDP 1, WIR 0 Sitze

Die Konsequenz ist, dass z.B. SPD (6 Stimmen) und FDP (1 Stimme) in jedem Ausschuss alle Anträge anderer Fraktionen ablehnen können, da sie mit 7 Stimmen über die Hälfte der Stimmen im Ausschuss verfügen. Im Hauptausschuss, wo die Oberbürgermeisterin (SPD) als Ausschussvorsitzende und SPD-Vorsitzende mit der SPD-Fraktion abstimmt, haben SPD / FDP sogar eine Mehrheit von 8 : 7 Stimmen und können damit alleine alles beschließen. Bei Bedarf könnte aber die SPD mit nur den Grünen oder nur den MBI das gleiche Ergebnis erzielen: die Mehrheit im Hauptausschuss und die Blockade in allen anderen Ausschüssen.

Im Rat aber haben SPD+FDP nur 23 von 52 Stimmen, mit OB 24 von 53 (auch zusammen mit den Grünen oder mit den MBI wäre die SPD im Rat mit jeweils 25 von 52 (bzw. 26 von 53 incl. OB) ebenso in der Minderheit).

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

In der folgenden Sitzung wurde die Vorlage wieder etwas entschärft, was sicherlich und einzig die Folge der MBI-Beschwerde war. Die vorgesehene Aufgabenerweiterung des Hauptausschusses auf
a.) die verbindliche Festlegung der Tagesordnung des Rates der Stadt
b.) die verbindliche Zuordnung von Vorschlägen, Anträgen und Anfragen an ausschließlich 1 Gremium sowie Entscheidung bei allen divergierenden Meinungen - ob zwischen OB und Ausschüssen oder zwischen Bezirksvertretungen untereinander oder mit den Ausschüssen
c.) Beschlüsse über Empfehlungen an den Rat zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern in Beteiligungsgesellschaften.

wurde auf unverbindliche freiwillige Absprache abgeschwächt!

 

Mülheim, den 17. Nov. 04

Frau OB übt sich als “Donna Berlusconia“?
 
Als OB muss sie für alle Mülheimer da sein, nicht nur für die Minderheit der SPD! Deshalb: wie vor der OB-Wahl Anfang 2003 versprochen:
Endlich Rücktritt vom SPD-Vorsitz bitteschön!

Frau Mühlenfeld, OB und SPD-Vorsitzende, die von nur knapp 20% der Mülheimer gewählt wurde, schlug dies Woche kräftig um sich:

Erst weigert sie sich trotz vielfältiger Versuche, den Verantwortlichen des Bürgerbegehrens gegen weitere Ausverkäufe (insbesondere der Altersheime) einen Termin zur Übergabe der 9000 Unterschriften zu geben, so dass diese schließlich nur mit einem subalternen Amtsleiter vorlieb nehmen müssen. Eine solche bewusste Mißachtung von tausenden "Untertanen" ist schlichtweg stillos und unhöflich.

Dann schreibt sie einen geharnischten Brief an M. Pankok als Sprecher der Künstlerinitiative, die sich für die Nekes-Sammlung einsetzen ( vgl. Aufruf der Initiative Mülheimer Künstler: "Stadt verstößt Künstler", den hunderte namhafter Künstler und Professoren von nah und fern unterschrieben), droht ihm gar mit Klage und lässt das dann auch noch über Presse verbreiten.

Bei der Kandidatenkür von Frau Kraft für die Landtagswahl legte sie dann noch vollends einen drauf. Original-Ton in der WAZ: "Es reicht aus, mit einem populistisch verneinenden und politisch inhaltsleeren Slogan ´Weg mit dem Filz´ 10 Prozent der Wählerstimmen zu gewinnen." Das, so erklärte sie, berü hre die Grundfesten der Demokratie. Sowohl vor Ort als auch im Staat insgesamt. Sie kritisierte den "wachsenden Populismus und die damit einhergehende Gefahr der Schwä chung des Parlamentarismus und damit der Demokratie." Wenn die populistischen Kräfte im neuen Rat der Stadt parlamentarische Regeln als undemokratisch diffamierten, wie wiederholt geschehen, dann sei Gefahr im Verzuge. Auch, weil kein Aufschrei durch diese städtische Gesellschaft gehe. und in der NRZ: " Zuvor blickte die Parteivorsitzende Dagmar Mühlenfeld zurü ck auf die Kommunalwahl vor sieben Wochen, insbesondere auf die Tatsache, dass außer den Grünen - warum auch immer - alle demokratischen Parteien verloren hätten. Sie forderte die Wiedereinfü hrung eines Mindestergebnisses bei Kommunalwahlen."
Dazu auch: Offener Brief des MBI-Ratsherrn F. Lemke an die Oberbürgermeisterin und SPD-Vorsitzende Dagmar Mühlenfeld:
Es mutet schon sehr seltsam an, dass Sie jetzt das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen.

Wen also greift die OB derart polemisch und diffamierend an?

  • Leute wie die Künstler, die nicht ihrer Meinung sind und denen sie deshalb vorwirft "wenig sachlich und sehr emotionalisiert" zu sein und gefälligst "das Urteilen über Sinn und Unsinn der Einrichtung eines Mülheimer Museums den zuständigen politischen Gremien zu überlassen" (O-Ton Mühlenfeld!)
  • die Wähler, die MBI wählten und anscheinend zu dumm sind und
  • die MBI, weil diese die wahlverfälschende und verfassungswidrige Mülheimer Ausschussbildung nicht hinnehmen.

Frau OB und SPD-Vorsitzende sollte sich einmal fragen, wer die Grundfesten der Demokratie eigentlich mehr gefährdet:

  • derjenige an der Macht, der die Demokratie aushöhlt, indem er die grundlegenden Regeln verletzt, weil er den Wählerwillen mißachtet (das eigentliche Fundament der Demokratie!)
  • oder derjenige, der genau das kritisiert.

Wer den Mülheimer SPD-Wahlkampf genauer verfolgt hat - der ja jeder inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg ging und nur auf die OB ausgerichtet war - und wer die gnadenlosen Ausgrenzungsversuche durch OB und SPD seit dem Wahlabend am 26. Sept. verfolgte, fragt sich, was die OB mit unserer Stadt denn vorhat, dass sie derart derbe auf alle und alles losschlägt. Man fragt sich ebenso dauernd, als was sie jeweils spricht, schimpft oder Noten verteilt: ob als OB, ob als SPD-Vorsitzende oder was?

Als OB muss sie aber für alle Mülheimer da sein. Deshalb sollte sie möglichst schnell den SPD-Vorsitz niederlegen!