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Abwasserbetrieb

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Seit 1. Januar 2005 teilprivatisierter Abwasserbetrieb als

ab 1.1. 2005 74,9%
MEDL und 25,1% Stadt Mülheim
und zum 1. Juli 2005
drastische Gebührenerhöhungen um 15%, obwohl unzulässig!

Zu den Mülheimer Abwassergebührenerhöhungen 2005/2006/2007/2008/2009
aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar, grün auf diese Seite , schwarz andere Seiten

 

Im folgenden zum Thema
"Ruhrbania über Kanal- und Abwassergebühren finanziert?"

Mülheim, 21.2.09

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 2.3.09   TO: öffentlich

Abrechnung Kanalbaumaßnahme Bleichstraße

Im Jahre 2006 wurde der Kanal in der Bleichstraße saniert. Letzte Woche erhielten die Anlieger die Ankündigung von Beitragsbescheiden, wozu sie sich innerhalb eines Monats äußern können. Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Warum wurde diese Anhörung der betroffenen Anlieger nicht seinerzeit vor Beginn der Maßnahme durchgeführt? Hat das damit zu tun, dass in der Zwischenzeit das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde? Wann wird eine solche Anhörung in anderen Fällen durchgeführt, insbesondere wenn es um Beitragserhebung geht?
  2. Wieso wurde die Bleichstraße als Anliegerstraße angegeben, was sie so nicht ist? Inwieweit ändern sich dadurch die Beitragskosten? Wurde der Fehler in der Zwischenzeit korrigiert?
  3. Wann sollen die endgültigen Beitragsbescheide verschickt werden?
  4. Wieso sollen beim Kanal Bleichstr. überhaupt Erschließungskosten erhoben werden, d.h. bei welchen Bedingungen würde diese Maßnahme als "normale" Kanalsanierung vom allgemeinen Kanalbauprogramm getragen?
  5. In welchem Zusammenhang steht der Kanal Bleichstr. zu dem geänderten Verlauf des Hauptkanals Friedrich-Ebert-Str., dessen Verlauf geändert wurde, wodurch sich die Kosten verdreifachten (s.u.)? Ursprünglich vor dem Kaufhof wurde er dann über Schollen- und Ruhrstr. bis zur Delle neu verlegt und dort kommt der Kanal Bleichstr. hinzu.

A. Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1

20.9.07: Im Werksausschuss Stadtentwässerung am 11. Sept. 07 wurde berichtet, dass die Gesamtkosten für die Kanalbaumaßnahme Friedrich-Ebert- Straße/Ruhrstraße voraussichtlich 10,5 Mio. Euro betragen werden. Ursprünglich waren dafür 3,5 Mio. Euro angesetzt, was im Herbst 2006 auf 7,6 Mio. erhöht worden war. Diese Verdreifachung der Kosten wirft die Frage auf: Finanziert Rohr- Ruhrbania über Abwassergebühren? Deshalb die erneute MBI-Anfrage an den Rat der Stadt am 20.9.07, wie sich die erneut explodierenden Kosten für die Kanalbaumaßnahmen Friedrich-Ebert-Straße/Ruhrstraße auf Gebühren auswirken und ob dies gerichtstauglich überprüft wurde. Medl-und SEM-Chef Bachmann höchstpersönlich war zur Beantwortung erschienen. Er bedauerte die Kostensteigerungen, die angeblich nicht vorhersehbar war. Den Zusammenhang zur Ruhrbania-Erschließung leugnete er und Gebührenerhöhungen seien wegen dieser Kostenexplosion auch nicht erforderlich, weil die SEM bei ihrem Gesamtansatz bliebe. Als der MBI-Vertreter nachfragte, welche andere Maßnahme dafür gestrichen oder gestreckt werden müsse, chaotisierten SPD-Ratsherrn die Sitzung, bis Frau OB den Punkt beendete und keine Antwort mehr zuließ. Ober- oberpeinlich. Fazit: Man kann nur davon ausgehen, dass die Kanalbaumaßnahme Friedr.-Ebert-Str. einen ganzen Teil der Ruhrbania-Projekte mitzahlen soll, sprich über Abwassergebühren! Nur wird es schwer, den direkten Zusammenhang nachzuweisen.

14.12.06: Bericht und Fragen zur Akteneinsicht des MBI-Stv. Reinhard zu den Kanalbaumaßnahmen Friedrich-Ebert- Straße für die Ratsitzung. Auch in der Ratsitzung verweigerte die Verwaltung die Auskunft darüber, wer denn warum entschieden habe, dass der Kanal Friedrich-Ebert-Straße nicht mehr vor dem Kaufhof saniert wird, sondern eine Ruhrbania-Schleife machen soll. Auch zur Kostenexplosion nur die Auskunft, das ergäbe sich wie von selbst durch verbesserte Software. Unglaublich!!
Auch wurde der Haushaltsentwurf 2007 eingebracht:
Zu den Ruhrbania-Investitionen folgende Überraschung. Im Vergleich zum Etat 2006 stehen unter "Rückbau Ruhrstraße und Ver- Entsorgungsleitungen"
Angesetzte Gesamtkosten 2007: 1,871 Mio. Euro, davon Land 0,898 Mio. Euro
Angesetzte Gesamtkosten 2006 waren: 5,033 Mio Euro, davon Land (Städtebau) 0,875 Mio.
Schauschau: Vielleicht erklärt das die Kostenexplosion des Kanals, dessen Verlauf von vor dem Kaufhof nun über Schollen-/Ruhrstr. das geplante Ruhrbania-Viertel erschließen wird!

Mehr zu: Was soll die Ruhrbania-Ruhrpromenade denn kosten? Mal sind es 20, dann 48, dann 58 Millionen Euro?! im neuen Haushaltsentwurf wieder stark geänderte Ansätze. Ruhrbania-Finanzierungskonzept: Wunschdenken, Rätsel, Hoffen auf Wunder, Transparenz und Seriosität aber Fehlanzeige!

Mülheim, 12.9.06

Explodierende Kanalbaukosten Fr.-Ebert-Straße:
Ruhrbania-Finanzierung über Abwassergebühren?

Im Umweltausschuss bzw. Werksausschuss Abwasser wurden heute Mehrausgaben für 2006 in Höhe von 2,694 Mio Euro für das Kanalbauprogramm beschlossen! Hauptpunkt dabei die "aktualisierten" Kosten für den Sammler Friedrich-Ebert-Str., für den bisher insgesamt 3,5 Mio bis 2009 angesetzt waren, was sich jetzt aber auf über 7,5 Mio mehr als verdoppeln soll!!

Den MBI-Fragenkatalog zu den deftigen Nachträgen des Abwasserbeseitigungsbetriebes beim Kanalbauprogramm zur Vorlage DS V 06/0708-01, warum die Kosten insbesondere für die Kanalbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Str. sich mehr als verdoppeln sollen und ob das im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen für die Ruhrpromenade steht, "beantwortete" der Ruhrbania-Koordinator Hellmich, ehemals Leiter des Abwasserbetriebs, nicht einmal ansatzweise.
Woher die Kostenexplosion genau kommt, dazu gab es keine Auskunft, außer man habe neu gerechnet o.ä..

Nur MBI und FDP stimmten dagegen! Unglaublich.

Man darf getrost die Frage stellen, ob hier die Ruhrbania- Ruhrpromenaden- Erschließungskosten für das neue Stadtquartier allen Abwasserkunden (sprich allen Haushalten) aufgedrückt werden sollen und ob das überhaupt erlaubt ist.

Die MBI werden versuchen, Einsicht in die genauen Unterlagen zu bekommen, um die nicht beantworteten Fragen zu klären.

Die MBI beantragten  in der Ratsitzung am 21.9.06 Akteneinsicht für ihren Fraktionssprecher L. Reinhard.  SPD und CDU stimmten dagegen. Mehr 20% der Ratsmitglieder (von MBI, WIR und Grünen) unterschrieben daraufhin eine Liste für die Akteneinsicht durch L. Reinhard, womit diese gewährt werden muss. Umweltdezernentin und Umweltamtsleiter gaben an, dass sie keine Unterlagen hätten und diese erst von der privatisierten SEM (Stadtentwässerung Mülheim, zu 75% im Besitz der medl) anfordern müssten. Man darf also gespannt sein, wann die Unterlagen einsehbar sein werden und vor allem welche!

 

5.1.10: NRZ: “ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen bestätigte im Dezember die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zu den Abwassergebühren der Stadt Mülheim für das Jahr 2006. Gegen deren Festsetzung hatte ein Grundstückseigentümer geklagt. Mit Beschluss vom 22. Dezember lehnte das OVG den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Düsseldorf vom 12. Dezember 2007 ab. Damit bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abwassergebühren für das Jahr 2006. Fehler in der Gebührenkalkulation seien - auch unter Berücksichtigung der Einwände des Klägers - nicht ersichtlich, heißt es in der Urteilsbegründung.“ Ein unrühmliches Kapitel von Rechtsprechung ging damit genauso unrühmlich zu Ende. Fast 2 Jahre (!) nach Einlegung der Berufung beim OVG Ende Feb. 2008 entschied dieses über die (Nicht-)Zulassung der Berufung. Ein fürchterliches Verfahren beim VG Düsseldorf wurde damit bestätigt.

Ungeheuerliches beim Verwaltungsgericht Düsseldorf!?

29. Mai 2008: WAZ und NRZ berichteten, das VG Düsseldorf habe die Klagen gegen die Abwassergebühren für 2007 abgewiesen. Dies sei bei einem Gerichstermin am 26. Mai so entschieden worden. Was die Zeitungen nicht wissen konnten: Anwalt Dr. Wesener hatte zuvor einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Isenberg mit 17 verschiedenen Gründen gestellt. Er hatte am 26. Mai noch keinen Bescheid dazu und musste folgerichtig davon ausgehen, dass der angesetzte Termin am 26.5. nicht stattfinden konnte. Anscheinend hat aber die Richterin den Befangenheitsantrag ignoriert und in Abwesenheit entschieden. Wie bitte? Nachdem die MBI dem Anwalt die Zeitungsberichte zuschickten, wiederholte der am 30.5. seinen Ablehnungsantrag, wozu er immer noch keinerlei Rückmeldung vom VG erhalten hat. Man darf gespannt sein, was denn nun passiert bei dem offensichtlichen Fehlverhalten der Richterin. Mehr zu ihr in den folgenden Berichten usw..

Widerspruchsrecht gestrichen und rechtliches Gehör bei Gericht verwehrt:
Rechtstaat ade?

  • März 06: Über 70 Klagen gegen die Abwasserbescheide 2006 wurden eingereicht
  • 14. Feb. 07: Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den Klagen gegen die Abwassergebührenerhöhung 2006! Kurzbericht weiter unten
  • 21.11.07: Um 11 Uhr in Sitzungssaal III, Raum 240 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ging es um die Abwasserklagen gegen die Bescheide 2006, aus denen im Februar nach 1 Jahr endlich eine Musterklage gemacht wurde. Kurzbericht weiter unten
  • 12.12.07: Verkündungstermin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
  • 18.1.08: Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts liegt beim Anwalt vor. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung bei OVG Münster eingelegt werden. Treffen der Kläger dazu am 7. Feb. um 19 Uhr in der MBI-Geschäftsstelle
  • 19.2.08: Die Berufung gegen das fürchterliche VG-Urteil zu den Abwassergebühren 2006 wurde eingelegt, darin waren sich alle anwesenden Kläger beim Treffen am 7.2. einig!
  • 22.12.09: OVG lehnt Zulassung der Berufung ab

20.1.08: Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Klagen gegen die Abwassergebühren 2006 ist nach über 1 Monat seit dem Verkündungstermin am 12. Dez. jetzt gekommen. Auf 21 Seiten gibt die Richterin der Stadt immer recht, sie beschwert sich, dass überhaupt geklagt wurde und begründet langatmig, warum das Gericht eigentlich nichts nachzurechnen oder zu überprüfen bräuchte. Weil sowohl die Beamten von Stadt oder Wasserbehörde als auch Wirtschaftsprüfer bzw. Gutachter vereidigt seien, wäre an der Richtigkeit ihrer Aussagen nicht zu zweifeln. Man fragt sich, wofür es ein solches Gericht überhaupt gibt, wenn das nicht überprüfen will. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung bei OVG Münster eingelegt werden.

Pünktlich 1 Tag vor der Ratsitzung, in der neue Gebührenerhöhungen in Mülheim beschlossen werden sollen, hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verkündung des Urteils zu den Klagen gegen die Abwassergebühren 2006(!) angesetzt. Im folgenden die zugehörige

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Datum: 12. Dezember 2007

Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

Mit den soeben verkündeten Urteilen hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vier Klagen von Bürgern der Stadt Mülheim an der Ruhr gegen die Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2006 abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus: Die Gebühren beruhten auf rechtmäßigem Satzungsrecht. Insbesondere verstoße der vom Rat der Stadt in der Gebührensatzung festgelegte und für das Jahr 2006 geltende Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwasser in Höhe von 1,94 Euro pro cbm bezogenen Frischwassers nicht gegen das Überdeckungsverbot. Die für das Jahr 2006 kalkulierten Gebühreneinnahmen überschritten nicht die für denselben Zeitraum prognostisch zu ermittelnden, angesetzten und ansatzfähigen Kosten. Insbesondere sei der Rat der Stadt berechtigt, das an die SEM GmbH gezahlte Entgelt für deren Entsorgungsleistungen in voller Höhe einzubeziehen. Eine Verpflichtung der Stadt, etwa im Jahr 2002 im Gebührenhaushalt erzielte und in den Veranlagungsjahren vor 2006 noch nicht gutgeschriebene Überschüsse im Jahr 2006 zu berücksichtigen, bestehe nicht. Ebenso wenig seien die von der Stadt im Jahr 2004 erzielten Erlöse für die Veräußerung ihrer Mitgliedsanteile an der SEM GmbH zu berücksichtigen. Gegen die Urteile kann Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Az.: 5 K 1099/06; 5 K 1151/06; 5 K 1171/06 und 5 K 2939/06

Wer die Richterin erlebt hat, ist wenig überrascht. So viele goldene Brücken, wie die der Stadt immer wieder aufs Neue gebaut hat! Dabei bestätigen die neuesten Zahlen voll die Kläger:

2008 sollen die Mülheimer Abwassergebühren jetzt um 4,1% gesenkt werden, weil in 2005 ca. 1 Mio. Euro Überschuss gemacht wurde. Daraus folgt messerscharf, dass die Kalkulationen und Prognosen in 2005 einen zu hohen Gebührenbedarf angesetzt hatten. Da die Gebührenerhöhung von 15,5% für Schmutzwasser ab Juli 2005 durchgeführt wurde, wurde sie nur ein halbes Jahr gezahlt. Wenn bereits für das halbe Jahr 2005 1 Mio. ¥ Überschuss herauskam, wäre das für ein ganzes Jahr 2 Mio.. Da der Überschuss 2005 aber nur aus der Schmutzwassererhöhung stammt, so bedeutet das: 2 Mio Überschuss p.a. nur bezogen auf Schmutzwasser machen ca. 11-12% Schmutzwassergebührenerhöhung oder –senkung aus, weil deren Anteil am Gebührenaufkommen zwischen 60 und 70% beträgt.

Das bedeutet: Die Erhöhung 2005, die genauso 2006 galt, war um mindestens 10% überhöht! Doch das hat die Richterin anscheinend nicht interessiert.

Kurzbericht von der Gerichtsverhandlung am 21.11.07

Von 11 bis nach 13 Uhr ging es heute beim Verwaltungsgerichts Düsseldorf um die Abwasserklagen gegen die Mülheimer Bescheide 2006(!), aus denen im Februar nach 1 Jahr endlich eine Musterklage gemacht wurde, der sich anscheinend 2 weitere Kläger nicht angeschlossen hatten. Bis 15. Okt. sollte die Stadt eine Kalkulation vorlegen, wie sie zu den insgesamt 6,4 Mio. Euro Betriebsführungsentgelt für die SEM kommt. Sie hatte mit Datum 15.10. auch eine solche sog. LSP-Kalkulation (Leitsätze für Selbstkostenpreis nach einem Gesetz aus 1953) vorgelegt, erstellt durch das Gutachterbüro Heilmaier. In den 2 anderen Parallelverfahren hatte das sich bereits als wenig brauchbar herausgestellt. So legte die Stadt am 19.11. ein neues Gutachten vor von einem Steuerberater. Das konnte noch nicht geprüft werden, so dass der Klägeranwalt Dr. Wesener bis 5.12. noch einmal dazu Stellung nehmen kann. Die Richterin will dann am 12. Dez. ein Urteil verkünden.

Es ist ein Unding, wie die Stadt 3 Jahre nach der Abwasserprivatisierung nachträglich die gebührenrelevanten Kosten berechnen lässt und auch noch dauernd nachbessert, bis es passt! Absurd auch, dass die Richterin am Tage davor mit 2 anderen Anwälten dasselbe verhandelte, sozusagen als Vorlauftest. Nur weiß keiner von dem anderen.

Da die Landesregierung quasi im Handstreich das Widerspruchsrecht zum 1. Nov. abschaffte, bleiben dem Bürger, wenn er z.B. die Gebührenhöhe bezweifelt, nur Verwaltungsgerichtsklagen und ggfs. 50, 100 oder mehr parallele Klagen zur selben Sache. Das hat etwas Kafkaeskes!

Zu 2008 sollen die Abwassergebühren um 4,1% gesenkt werden, weil in 2005 ein Überschuss von 1 Mio Euro gemacht wurde. Zur Erinnerung: Die saftige Erhöhung um 15,5% war zum Juli 2005. Die 12 Kläger erhielten ihr Geld zurück, weil mitten im Jahr eine Gebührennachveranlagen nicht erlaubt ist. Umweltamtsleiter Zentgraf wollte heute vor Gericht für 2006 aber noch kein Ergebnis kennen, das sei noch im Testat.

Vielleicht wurde 2006 ja 2 Mio Euro Überschuss gemacht, weil doch die 15,5% Erhöhung für das ganze Jahr galten und nicht nur ab Juli!

Wenn man dann noch bedenkt, dass die Stadt zu Mitte 2006 erst noch eine weitere Gebührenerhöhung machen wollte, die aber wegen des Urteils 2005 nicht erlaubt war ... Geplante Mehreinnahmen damals knapp 1 Mio Euro.

Kurzum: Von seriöser Gebührenberechnung kann da keine Rede sein!

Mülheim, den 7. Nov. 2007

Wer mit einem Bescheid der Stadt Mülheim nicht einverstanden ist, kann ab 1. November dagegen nicht mehr Widerspruch einlegen. Er muss stattdessen innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage einreichen. Dies sieht das von der Landesregierung erlassene "Bürokratieabbaugesetz II" vor, das auch für Landesbehörden gilt.

Was das bedeutet, macht bereits die Realität mit dem Verwaltungsgericht deutlich. Beispiel Abwassergebühren der Stadt Mülheim.

Ca. 650 Mülheimer Haushalte legten gegen die Bescheide von Jan. 2006 Widerspruch ein, 75 danach im Feb./März 06 eine Klage beim Verwaltungsgericht. Da die Stadt sich nicht mit einer Musterklage einverstanden erklärte, wurden also 75 verschiedene Prozesse zu ein und derselben Sache angesetzt mit den entsprechenden Gerichtskosten, Papiermassen etc.

Im Nov. 06 setzte das Gericht die ersten Erörterungstermine an für Kläger ohne Anwalt und versuchte, diese zur Klagerücknahme zu überreden. Kurz zuvor hatte anscheinend ein anderer Termin mit oder ohne(?) Anwalt stattgefunden. Im Feb. 07 dann der Bulk der Verfahren mit 3 verschiedenen Anwälten und nach 4 Stunden gab die sehr widerstrebende Richterin nach und verlangte Unterlagen der Stadt für die Gegenseite. Gleichzeitig wurde eine Musterklage vereinbart, womit ca. 60 bis 70 Verfahren mit entsprechenden Gebühren beendet wurden, weil die Stadt sich vor Gericht endlich bereit erklären musste, ein Urteil auf alle diese Kläger anzuwenden, ebenso auf die ohne Anwalt, die sich nicht ins Boxhorn hatten jagen lassen. Nach monatelangem Hinterherschreiben an die Stadt wegen Unterlagen, sollte es am 7. Nov. endlich zur Verhandlung der Musterklage kommen. Der Termin wurde dann auf 21. Nov. verschoben, doch wie sich heute herausstellte, gibt es noch andere Restkläger, die wohl von der Musterklage nichts wussten und die wurden heute verhandelt mit dem Ergebnis, dass die Stadt noch Unterlagen nachreichen muss, die aber wahrscheinlich zur Musterklage schon vorliegen, oder auch nicht.

Irgendwie erinnert das ganze an Kafka und Absurdistan!

Wer das einen geordneten Rechtstaat nennt, ....und auch noch behauptet, durch Abschaffung der Widerspruchsverfahren käme der Bürger schneller zu seinem Recht, der muss schon ein FDP-Minister wie IM Wolf sein! Und wer Bürokratie in Reinkultur erleben will, der braucht sich nur verschiedene Verfahren beim Verwaltungsgericht anzuschauen.

Mülheim 14. Feb. 2007

Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den Abwassergebühren 2006. Ergebnis nach viereinhalb Stunden: die Stadt muss noch weitere Unterlagen besorgen sowohl zu Ausschreibung und Verkauf des Abwasserbetriebs, als auch zu den Abgaben an die Verbände.

Ein neuer Gerichtstermin wird dann angesetzt, wenn die Anwälte die Unterlagen gesichtet haben. Das ist als Zwischenerfolg zu werten, denn die Richterin wirkte deutlich voreingenommen pro Stadt Mülheim.

Am Schluss erklärte sich die Stadt auch endlich bereit, eine Musterklage zu akzeptieren, sprich allen anderen Klägern auch zugewähren, was bei der Musterklage hrauskommt. Das hätte man bereits im letzten April/Mai haben können, doch die Stadt wollte nicht und den MBI-Antrag, die Verwaltung dazu zu verpflichten, stimmten SPD+CDU von der Tagesordnung. Deshalb gab es halt 75 Einzelklagen und ziemliches Durcheinander.

Interessant waren u.a. 2 Sachen eher am Rande:

  1. Frau Mackels vom Rechtsamt behauptete, Rechtsanwalt Niehus könne nicht bei ihr angerufen haben, denn sie habe seine Nummer nicht im Display gesehen.
  2. Herr Schwörer vom Umweltamt behauptete, die Verbandsbeiträge (ca. 12 Mio Euro im Jahr) würden im Dezember quasi per Zuruf telefonisch durchgegeben und dann für die Gebührenrechnung eingestellt. Notizen darüber gebe es aber nicht, dafür wäre sowieso eine Kollegin für zuständig.

Umweltamtsleiter Zentgraf behauptete, die medl habe den Zuschlag bekommen, weil sie das günstigste Betriebsführungsentgelt geboten habe. Das war dann allen so unbekannt und muss noch geklärt werden, stimmt auch nicht, denn die Einnahmen für die Stadt waren das Haupt-Auswahlkriterium.

Der jährliche Entgelt von 4,9 Mio Euro an die SEM fließt aber voll in die Gebühren ein, während die 5,1 Mio Verkaufserlös nur an die Stadt gingen. Die Richterin meint, dieser Verkaufserlös habe mit Gebühren nichts zu tun. Na denn.

Mülheim 16.3.06

Alle, die von der Stadt auf ihren Widerspruch gegen die Abwassergebühren einen negativen Bescheid erhalten haben, können jetzt Klage einreichen.

Im sehr gut besuchten Versammlungsraum der Gaststätte "zum alten Schilderhaus" erklärte RA Dr. Wesener interessierten Bürgern die Klageaussichten gegen die aktuellen Abwasserbescheide und klärte über die ungefähren Kosten auf. So muss jemand mit einem Jahresgebührenaufkomen von ca. 500 ¥ für Gerichts- und Anwaltsgebühren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einem Risiko von höchstens 200 ¥ rechnen. Wird der Prozess gewonnen, werden alle Kosten natürlich erstattet oder fallen gar nicht an.

Wem also sein Widerspruch das Risiko wert ist, der sollte sich in der Frist den bereits ca. 10 Klagen anschließen, am besten gleich über die Kanzlei Dr. Wesener, Tel.: 02361-1045-0, FAX: 02361-1045-10

Gestern kamen auch die ersten Ablehnungsbescheide zu den Widersprüchen gegen die Müllgebühren (siehe Anhang). Die Stadt bzw. das ominöse Rechtsamt eiert dabei deutlich. Nicht nur, dass sie auf S. 2 von Abwassergebühren statt von Müllgebühren spricht, es gibt dicke Probleme zu erklären, warum die 3,3 Mio Euro Überschüsse aus 2000 bis 2002 bis heute nicht als Gebührensenkung zurückgegeben wurden, obwohl dies innerhalb von 3 Jahren passieren muss.

Ein Problem ist es, dass die Stadt bekanntlich nur erfolgreichen Klägern Gebühren zurückerstatten will. Dadurch ist jede/r einzelne gezwungen zu klagen oder zu verzichten. Sammelklagen sind leider nicht möglich und Musterklagen eben nur, wenn die Stadt zusagen würde, zumindest allen Widersprechenden zurückzuzahlen, wenn sie verliert. Deshalb der folgende MBI-Antrag:

17.3.06: Antrag an den Hauptauschuss am 30.03.2006, den Finanzausschuss am 3.4.06 und den Rat der Stadt am 6.4.06 bei Widerspruchs- und Klageverfahren zu Abwasser- und Müllgebühren zumindest all denen, die Widerspruch eingelegt haben, zuviel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten bzw. zu verrechnen und so Musterprozesse zu ermöglichen

 

Mülheim, den 17.1.06

Neue Abwasserbescheide mit alter Erhöhung, bevor im Umweltausschuss darüber beraten wird!
Von Bürgernähe meilenweit entfernt!

Mit Datum vom 16.1.06 erhielten heute die ersten Mülheimer Grundstückseigentümer den Abwassergebührenbescheid für 2006. Die (gerichtlich festgestellt!) unzulässig erhobenen Erhöhungsbeiträge für die 2. Hälfte 2005 werden nicht gutgeschrieben und verrechnet. Mehrere 100 Bürger hatten Anfang Dez. eine Eingabe dazu gemacht. Diese wurde im Dez. in der Ratsitzung nicht behandelt auf den 31. Jan. in den Umweltausschuss verschoben. Bevor sie aber dort behandelt wird, werden bereits die neuen Bescheide verschickt. Von Bürgernähe ist das meilenweit entfernt!

MBI empfehlen, Widerspruch gegen die Abwassergebühren-Erhöhung einzulegen
(Muster-Widerspruch als  - 24 KB)

Eine große Anzahl Mülheimer Bürger hat bereits im Sommer 2005 Widerspruch gegen die 15,5%ige Erhöhung der Schmutzwassergebühr eingelegt. Bei den Ablehnungsbescheiden konnte die Stadt trotz beigefügten Auszügen aus Wirtschaftsplänen, Ratsvorlagen etc. nicht nachvollziehbar nachweisen, warum eine Gebührenerhöhung in der drastischen Höhe gerechtfertigt sein soll.

Mit den Gebührenbescheiden vom 16. Januar 2006 wird die Erhöhung von Juli 2005 ohne Begründung einfach weiter fortgeschrieben.

Diese Gebührenerhöhung hatte sich aber vor Gericht bereits deshalb als unrechtmäßig erwiesen, weil eine Nachveranlagung mitten im Jahr unzulässig ist. Die Widersprüche gegen die eigentliche Begründung der drastischen Erhöhung können deshalb erst jetzt mit dem neuen Bescheid auch gerichtlich überprüft werden.

Hinzu kommt ein aktuelles Gerichtsurteil zu Essener Abwasser – Gebühren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dabei die Stadt Essen verurteilt,  den Verkaufsertrag aus der Abwasserprivatisierung den Gebührenzahlern gut zu schreiben. Wenn dieses Urteil auch bei höheren Instanzen Bestand hat, würde es auch Mülheim betreffen. Die Stadt hat bekanntlich Anfang 2005 von der medl 4,8 Mio Euro für den 75%igen Anteil am Abwasserbetrieb erhalten.

Kurzum: Jede/r Mülheimer Gebührenzahler/in, die/der gegen die Erhöhung der Abwassergebühren vorgehen will, sollte jetzt Widerspruch einlegen beim

Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim, Abt. Gebühren
Heinrich-Melzer-Straße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Der Widerspruch muss spätestens bis zum 18. 2. 2006 dort eingegangen sein.

Zu abgelehnten Widersprüchen und den Bedingungen für eine Klage wird die MBI eine INFO – Veranstaltung Anfang März mit dem Spezialisten RA Dr. Wesener durchführen.

Widerspruchsvordrucke: Anklicken des folgenden Symbols (24 KB)

Zum Thema aus der WAZ Essen von letzten Samstag: "Zu hohe Gebühren kassiert - Stadt verliert Musterklage gegen Haus&Grund - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Abwassergebührenbescheide der Stadt Essen für 2003 und 2004 auf. Bei dem Verkauf der Entwässerungskanäle an die EEB, die diese wiederum an die Stadtwerke Essen verpachtete, hatte die Stadt damals einen Gewinn von rund 430 Millionen erzielt. Geschäftsführer Wilfried Deckers von Haus&Grund: "Dieser Gewinn hätte in die Gebührenkalkulation einfließen und dem Gebührenzahler gutgeschrieben werden müssen". Nach Schätzungen von Haus&Grund macht das in einem Drei-Familien-Haus bisher 300 bis 400 Euro pro Wohnung aus................ Haus und Grund geht davon aus, dass die Stadt die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung beim OVG Münster einlegen wird."

Das Urteil macht Sinn, denn wieso soll eine Stadt Geld kassieren für Sachen, die über Gebührenhaushalte finanziert wurden. Bekanntlich müssen diese immer kostendeckend sein und sind gänzlich unabhängig vom kommunalen Haushalt.

Das haben wir als MBI in Mülheim bereits zweimal erfolgreich genutzt, als die Stadt sich Gelder aus Gebührenhaushalten aneignen wollte.

  1. In 2003 wollte die Stadt 2,7 Mio Euro Überschüsse des Abwasserbetriebes einfach der Stadt übereignen und alle außer MBI stimmten im Rat dagegen. Unsere Intervention über Düsseldorf führte dazu, dass der Beschluss in der nächsten Sitzung wieder aufgehoben werden musste. Die 2,7 Mio sind allerdings bis heute nicht klar und eindeutig verrechnet.
  2. In 2003/4 wollte man die marode MEG über eine 20%ige Gebührenerhöhung sanieren. Auch dabei intervenierten wir als MBI, denn die privatisierte MEG darf nur einen Festbetrag bekommen, ist also unabhängig von den Gebühren. Außerdem forderten wir, dass 3,3 Mio Euro Gebührenüberschüsse aus 2000 und 2001 als Gebührensenkung zurückgegeben werden. Das ist bis heute zwar nicht geschehen - obwohl Überschüsse in den nächsten 3 Jahren zurückgegeben werden müssen! - doch traute sich keiner mehr an Gebührenerhöhungen heran. Das Geld der MEG zur Schuldendeckung zu geben, wurde zwar zuerst vorgeschlagen, nach unserer Intervention aber sein gelassen.

Das Urteil zu den Essener Abwasserbescheiden aber ist ein Hammer, denn wenn es bestätigt wird, muss die gesamte Privatisierung in Gebührenbereichen wie Abwasser, Müll und Straßenreinigung neu aufgerollt werden!

In Mülheim hieße das, die 5,4 Mio DM, die die Stadt von Trienekens für die 49% MEG erhielt, und die 4,8 Mio Euro, die sie von der medl für 75% SEM (Abwasser) erhielt, müssten als Gebührensenkungen für Müll, Straßenreinigung und Abwasser von der Stadt an die Gebührenzahler zurückgegeben werden! Oh, oh, oh! Auf jeden Fall sollte möglichst jede/r Widerspruch gegen die Gebührenbescheide zu Abwasser und zu Müll/Straßenreinigung einlegen.

 

Mülheim, den 2.Feb.06

Ein Hauch von ?!

Im Umweltausschuss am 31. Januar  wurde die Bürgereingabe "Rücknahme der unzulässigen Abwasser-Gebührenerhöhung vom Juli für alle" behandelt. Die Sitzung war öffentlich, der Bürger Pietsch trug sehr sachlich und fundiert das Dilemma vor. Umweltsleiter Zentgraf und -dezernentin Sander wiederholten ihre formalistischen Standpunkte. Die unzulässig kassierten höheren Gebühren für die 2. Hälfte 2005 sollen außer den Klägern niemand zurückerstattet oder verrechnet werden, beschloss schließlich der Umweltausschuss. Das bedeutet z.B., dass auch die über 600 Haushalte, die Widerspruch einlegten, aber (meist wegen der Verfristung wegen der Sommerferien!) nicht klagten, Pech haben. Auch sie erhalten die unrechtmäßig kassierten Gelder nicht zurück!

Unbeeindruckt von allem aber hatte die Stadt bereits vor der Sitzung die neuen Abwassergebührenbescheide für 2006 verschickt, die die Erhöhung der Gebühren vom Juli von 15,5% beinhalten. Ob diese Höhe gerechtfertigt ist, hat das Verwaltungsgericht nicht beurteilt, weil bekanntlich bereits die Nachveranlagung im Juli als solche unzulässig war.

Die Verwaltung versprach mehr Transparenz, bla, bla. Irgendwie riecht es stark nach Bananenrepublik.

Fazit der Veranstaltung: Leute, legt Widerspruch ein und geht vor Gericht! (Muster-Widerspruch als  - 24 KB)

Umweltamtsleiter Zentgraf behauptete im Umweltausschuss sinngemäß, die Erlöse aus der Privatisierung des Mülheimer Abwasserbetriebes seien in den Abwasserbetrieb geflossen. Unseres Wissens zahlte die medl ca. 5 Millionen Euro dafür, dass sie 75%-Anteile an der neu gegründeten SEM erhielt, die ab Jan. 2005 den Eigenbetrieb Abwasser ablöste. MBI-Anfrage dazu für die Sitzung des Hauptausschusses am 9. Feb. 2006: Als erstes die Frage, wieviel die medl denn nun genau, wann und an wen gezahlt hat.

Mülheim an der Ruhr, den 7. 12.2005

Rücknahme der Abwasser-Gebührenerhöhung für alle!
Bürgereingabe an den Rat der Stadt als (32 KB)

Wie schon in der Presse mitgeteilt wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Klägern gegen die Abwasser-Gebührenerhöhung in Mülheim insofern stattgegeben, dass eine weitere Veranlagung mit Erhöhung mitten im Jahr grundsätzlich nicht zulässig ist.

Entgegen der Aussagen von Frau OB Mühlenfeld in der Presse hat das Gericht keineswegs die erfolgten Erhöhungen bestätigt, vielmehr kann hiergegen erst mit dem nächsten Gebühren-Bescheid, ab Januar 2006, geklagt und verhandelt werden.

Die Erhöhung vom Juli 2005 verstößt jedoch eindeutig gegen das Rückwirkungsverbot und den Vertrauensschutz, was der Stadt Mülheim eigentlich hätte bekannt sein müssen.

Trotzdem weigert sich die Stadt ihren Fehler zuzugeben. Da die Rechtsprechung leider nur den einzelnen Klägern einen entsprechenden Anspruch zubilligt, ist es jedoch aus Gleichbehandlungsgründen und der Vermeidung des Eindrucks von willkürlichen Handeln durch die Stadt nur billig, wenn die Stadt alle zu Unrecht kassierten Gebühren zurückerstattet bzw. verrechnet. Dies kann durch einen entsprechenden Beschluss des Rates - also der Politik - bewirkt werden.

Wenn Sie zu dem Kreis der Haus- und Wohnungseigentümer, die abwassergebührenpflichtig sind, gehören, bitten wir Sie, die beigefügte Liste zu unterzeichnen und alleine oder gemeinsam mit anderen berechtigten Unterzeichnern direkt an den Rat der Stadt zu senden. Für die Zusendung einer Kopie an Herrn Pietsch oder uns, wären wir Ihnen dankbar.

R.Kurbach – MBI-Fraktionsgeschäftsstelle

Beitrag im MBI-Diskussionsforum von erboster Gebührenzahler

In der Ratsitzung am 19.12.05 war ich als Zuschauer, weil ich dachte, die verhandelten die Bürgereingabe wegen Rücknahme der unzulässigen Abwasserbescheide von Mitte des Jahres, den auch ich mit unterschrieben habe.
MBI-Reinhard beantragte zu Beginn, den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und bereits in der Sitzung zu entscheiden, weil schließlich im Jan. die neuen Gebührenbescheide verschickt würden.
Doch Frau OB Mühlenfeld wollte den Punkt nicht zulassen und als sie keinen Ausweg mehr sah, darüber abstimmen lassen zu müssen, sprang CDU-Heidrich in die Bresche und beantragte per Geschäftsordnung Schluss der Debatte, weil MBI-Reinhard mit auf der Liste der Petenten stehe, somit befangen wäre und auch nicht dazu reden dürfe. Er fiel damit dem MBI-Vertreter mitten ins Wort und OB Mühlenfeld ließ diesen seinen Satz nicht einmal mehr zu Ende sprechen, sondern nur noch abstimmen und Punkt erledigt.
Was ist das denn für eine Demokratie? Ein Kaperletheater?
Befangenheit bei der Beantragung eines Tagesordnungspunkts ist schlichtweg Unfug und selbst wenn, hätte ein anderes MBI-Ratsmitglied die Möglichkeit erhalten müssen, dann den Antrag zu begründen. Auf jeden Fall aber hätte die OB über den Antrag selbst auf jeden Fall abstimmen lassen müssen!
Noch schlimmer aber ist die Tatsache, dass ein Rat der Stadt, bestehend aus den gewählten Volksvertretern, nicht darüber sprechen will, wenn gerichtlich verbrieft eine Gebührenerhöhung überhaupt nicht zulässig war!

Wo leben wir denn?
Eine solche Mißachtung des Gebühren zahlenden Bürgers, aber auch des Rechtsstaates ist mir sehr unangenehm aufgestoßen!

Anmerkung: die Bürgereingabe wird nun am 31. Jan. im Umweltausschuss behandelt. Die Sitzung ist öffentlich und findet im Ratsaal statt wegen des befürchteten Andrangs. Besucherkarten in der MBI-Geschäftsstelle oder bei Amt 16 (Amt für Ratsangelegenheiten), Tel.: 455-1602

 

22.11.05: Jetzt ist es amtlich und liegt schwarz auf weiß vor: Die Klagen gegen die 15,5%ige Abwassergebührenerhöhung der Stadt Mülheim waren erfolgreich! Die Stadt durfte keine zusätzliche Nachveranlagung mitten im Jahr machen. Berufung ist nicht zugelassen und die Stadt trägt die Gerichtskosten (s.u.). Auch der Hinweis von Umweltamtsleiter Zentgraf vor 2 Wochen in der NRZ, es habe doch eine Vorankündigung der Erhöhung gegeben, konnte die Richter nicht umstimmen. Gerichtsurteil und Begründung bestätigen eindeutig: Mülheimer Abwasserbescheide wurden gerichtlich aufgehoben, weil unzulässig. Die MBI fordern nun, dass die Stadt alle Nachveranlagungsbescheide vom Juli von sich aus bei allen Haushalten aufhebt, um das Unrecht zu beheben! Ein entsprechender MBI-Antrag wurde heute als erstes im Umweltausschuss behandelt. Doch SPD und CDU stimmten dagegen bei Enthaltung von FDP und Grünen. Stellungnahme der Verwaltung zum MBI-Antrag
28.11.05: Anfrage zu TOP 21.5 „Rücknahme der Abwassergebührenbescheide“ im Rat der Stadt am 1. Dez. 2005, wie es zu den unrechtmäßigen Bescheiden kommen konnte

Mülheim, den 29.11.05

Unrechtmäßige Abwassergebührenbescheide: legal, illegal, sch...?

Im Umweltausschuss haben SPD+CDU gegen den MBI-Antrag gestimmt, alle Abwassergebührenbescheide vom Juli zurückzuziehen und das zuviel gezahlte Geld zu verrechnen. Bekanntlich hat das Gericht diese Bescheide als eindeutig unzulässig beurteilt.  Die Stadt hat also unrechtmäßig Bescheide verschickt mit einer saftigen Gebührenerhöhung, will aber nur den Klägern das zuviel kassierte Geld verrechnen.

Es mag sein, dass diese objektive Ungleichbehandlung juristisch nicht mehr anfechtbar ist, wie die Stadt behauptet.  Doch dann bliebe ein fahler Beigeschmack, dass nämlich Recht und Gesetz von  unseren städtischen Stellen nicht gerade ernst genommen werden und die Bürger noch weniger! "Taktisch" ausgeklügelt wurden die Bescheide in der 2. Woche der Sommerferien verschickt, so dass viele erst nach dem Sommerurlaub Widerspruch einlegen konnten. Entsprechend waren von den über 600 Widersprüchen auch weit über die Hälfte verfristet und etliche weitere legten deshalb überhaupt keinen Widerspruch ein.

Es ist außerdem schwer vorstellbar, dass man bei der Stadt nicht wusste, dass Gebührenbescheide nur einmal pro Jahr verschickt werden dürfen. Selbst wenn dem so wäre, gilt: Es fördert nicht gerade das Vertrauen, wenn man als Bürger und Gebührenzahler den Eindruck bekommt, der Stadt ginge es darum, wie sie am besten ihre Bürger austrickst, um an dessen Geld zu kommen.

Der öffentliche Dienst soll der Öffentlichkeit dienen, dafür zahlen wir Steuern und Gebühren.

Die MBI hoffen, dass SPD und CDU sich bis zur Ratsitzung besinnen und dort dem MBI-Antrag zustimmen. Die MBI wollen ferner wissen, wie es zu der "Panne" mit den unrechtmäßigen Bescheiden kommen konnte. Deshalb die Anfrage zu TOP 21.5 „Rücknahme der Abwassergebührenbescheide“ im Rat der Stadt am 1. Dez. 2005, wie es zu den unrechtmäßigen Bescheiden kommen konnte

 

1.12.05: Der MBI-Antrag samt Anfrage wurde einfach von der Tagesordnung gestimmt und Frau Sander gab eine kurze Erklärung ab, in der sie wahrheitswidrig behauptete, das Gericht hätte die Höhe der Gebührenanhebung für angemessen beurteilt. Aus einer Pressekonferenz der OB vor der Ratsitzung stand dann in der WAZ zu lesen: "Die Rückerstattung - die Rede ist von insgesamt rund 1000 E - bekommen aber nur die Kläger, nicht die anderen etwa 30 000 Hausbesitzer, die auf den Rechtsweg verzichtet haben. Dazu gibt es keinen Anlass, sagte Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld am Donnerstag. Die Erhöhung der Abwassergebühren an sich habe ja vor Gericht Bestand gehabt, so dass alle Eigentümer ab 2006 mehr bezahlen müssen". Es zeugt von einer deutlichen Mißachtung der Bürger, aber genauso von einem Rechtsverständnis, das eher zu einer Bananenrepublik gehört, wie diese Geschichte in Mülheim gehandhabt wurde und wird. Es sieht außerdem so aus, als sei die WAZ Sprachrohr einer Verwaltung, die versucht, ihre Fehler zu vertuschen.

Dass der Rat der Stadt im Juni etwas Unzulässiges beschloss, ist das eine. Dies aber dann, wenn es bekannt wird, zu negieren und all denen, die nicht klagten, "Ätsch" zu sagen, ist bedenklich.

  • Fakt ist nämlich, dass alle Juli-Gebührenbescheide unzulässig waren.
  • Fakt ist ferner, dass es keine gerichtliche Klärung über die zulässige Höhe der Gebührenerhöhung gab.
  • Peinlich ist, wenn ein Rat der Stadt sich damit nicht befassen will.

In 2003 beschloss derselbe Rat auf Vorschlag der Verwaltung bereits einmal (einzig gegen die MBI-Stimme), 2,7 Mio Euro Überschüsse aus den Abwassergebühren gegen Recht und Gesetz in den städtischen Haushalt zu übertragen. Das musste damals eine Sitzung später wieder rückgängig gemacht werden, weil wir die Kontrollbehörden eingeschaltet und mit Klage gedroht hatten.

Die Bürger haben aber ein Recht darauf, dass mit ihren Gebühren korrekt umgegangen wird, dass es keine Ungleichbehandlung gibt und dass drastische Erhöhungen wie die 15,5% Ihnen transparent und nachvollziehbar erklärt werden. Das war bei den unzulässigen Juli-Bescheiden absolut nicht der Fall.

Die MBI fordern weiterhin, dass alle Juli-Bescheide aufgehoben werden, dass die zu Unrecht bezahlten Mehrbeträge seitdem verrechnet werden und dass Erhöhungen in den neuen Bescheiden nachvollziehbar sind. Dazu müsste auch der Rat u.E. die Gebührenänderung neu beschließen.

Zum Thema auch der Leserbrief: "..... alle wegen städtischer Fehler zu Unrecht Geschröpften gleich behandeln statt gnadenlos abzukassieren."

Mülheim, den 22.11.05

Gerichtsurteil und Begründung bestätigen eindeutig:
Mülheimer Abwasserbescheide gerichtlich aufgehoben, weil unzulässig

MBI fordern die Aufhebung aller unzulässigen Bescheide und die Verrechnung der zuviel gezahlten Abwassergebühren mit dem nächsten Januar-Bescheid!

Jetzt liegt es schwarz auf weiß vor. Auch der Hinweis des Umweltamtsleiters vor 2 Wochen in der NRZ, es habe eine Vorankündigung der Erhöhung gegeben, die dem Gericht nachgereicht werde, konnte die Richter nicht umstimmen. Die Nachveranlagung zum 1. Juli verletze eindeutig § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, weil eine echte Rückwirkung vorläge, die bei Gebührenbescheiden, die für das ganze Jahr gelten, unzulässig ist. Der Vertrauensschutz ist damit verletzt. Möglich sei eine Nachveranlagung nur bei Gefahr im Verzug, was aber nicht vorlag.

Die MBI fordern, dass die Stadt jetzt alle Nachveranlagungsbescheide vom Juli von sich aus bei allen Haushalten aufhebt, um das Unrecht zu beheben! Der entsprechende MBI-Antrag wurde  als erstes im Umweltausschuss behandelt. Doch SPD und CDU stimmten dagegen bei Enthaltung von FDP und Grünen.

Das Rechtsverständnis der Verwaltung und der beiden großen Parteien ist mehr als bedenklich. Der Verdacht liegt zudem nahe, dass die Juli-Bescheide mit vollem Wissen um deren Unrechtmäßigkeit verschickt wurden! Dann aber wäre nicht der Dilettantismus schuld an der Blamage für die Stadt und es wäre vorsätzlich nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen, egal ob erlaubt oder nicht.

  Mülheim, den 9.11.05

Blamage für die Stadt: Abwasserbescheide gerichtlich aufgehoben!

Alle Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die 15,5%ige Abwassergebührenerhöhung der Stadt Mülheim sind gewonnen! Die Stadt durfte keine zusätzliche Nachveranlagung mitten im Jahr machen. Berufung wird nicht zugelassen.

Zur Erinnerung: Im Juni stimmten im Rat der Stadt Mülheim alle Parteien außer den MBI einer drastischen Abwassergebührenerhöhung zum 1. Juli zu. In der 2. Ferienwoche verschickte die Stadt die erhöhten Abwasserbescheide, die etliche dann erst sahen, nachdem die Widerspruchsfrist schon fast um war.

Unabhängig von der Frage, wieso die Gebührenerhöhung mitten im Jahr und als Neuveranlagung gemacht wurde, was unzulässig ist, sind die MBI weiterhin überzeugt, dass die 15,5%-Erhöhung bei weitem zu hoch war und die Vermutung nahe legt, dass privatisierungsbedingt und damit unerlaubt die Gebühren erhöht wurden. (Zum 1. Jan. dieses Jahres ging der Eigenbetrieb Abwasser auf die 75%ige medl-Tochter SEM über)

Der Mülheimer Dilettantismus von Verwaltung und Politik, der sich nicht einmal darum scherte, wann und wieviele Gebührenveranlagungen gemacht werden dürfen, ersparte dem Gericht dieses Mal noch die Betrachtung der städtischen Berechnungen. Der Anwalt der Kläger hatte bereits die genauen Berechnungsunterlagen angefordert, was jetzt aber nicht mehr zu geschehen braucht.

Sollte nun die Stadt versuchen, zu Jahresbeginn mit den gleichen Begründungen wie im Juni dieselben Erhöhungen zu begründen, wird sie Probleme bekommen.

Die MBI fordern, dass die Stadt jetzt alle Nachveranlagungsbescheide vom Juli von sich aus bei allen Haushalten aufhebt, um das Unrecht zu beheben!

Die MBI haben einen entsprechenden Antrag an den Rat der Stadt gestellt, damit  nicht nur und einzig die Kläger selber entlastet werden.

 

August 05

Die Widerspruchsbescheide der Stadt sind eine Farce!

1. Version nachzulesen  als (403 KB)und 3. Version als (1,23 MB).

Eine große Anzahl Mülheimer Bürger haben Widerspruch eingelegt gegen die 15,5%ige Erhöhung der Schmutzwassergebühr. Inzwischen haben einige den ablehnenden Widerspruchsbescheid der Stadt per Postzustellung erhalten. Trotz beigefügten Auszügen aus Wirtschaftsplänen, Ratsvorlagen etc. kann die Stadt nicht nachvollziehbar nachweisen, warum eine Gebührenerhöhung in der drastischen Höhe gerechtfertigt sein soll.

Wer seinen Widerspruch aufrecht erhalten will, muss innerhalb von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einlegen. Dies kann über Anwalt geschehen, geht aber auch ohne. Sammelklage geht leider nicht. Wegen des geringen Streitwerts ist auch das Kostenrisiko gering selbst für den nicht sehr wahrscheinlichen Fall, dass die Stadt Recht bekäme. Wegen der ebenfalls niedrigen Anwaltskosten würde es sich für einen Rechtsanwalt auch nur rechnen, wenn er mehrere Fälle gleichzeitig vertreten würde. Die MBI haben einen ausgesprochenen Spezialisten als Anwalt gewinnen können, der die Klagen übernehmen würde. Deshalb möge sich jede/r Mülheimer Gebührenzahler, der gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid zu der drastischen Erhöhung der Abwassergebühren vorgehen will, in der  MBI-Geschäftsstelle melden. Dies gilt auch für den Fall, dass jemand ohne Anwalt Klage einreichen will.

Interssierte sind außerdem zu einem Treffen zu der Problematik eingeladen für kommenden Dienstag, den 13. September, um 19 Uhr in der MBI-Geschäftsstelle. Ergebnis: Klageschriftvordruck als -Datei (25 KB). Das kann jede/r ungefähr so einreichen. Zur genaueren Begründung kann dann der Anwalt eingeschaltet werden.

Die Widerspruchsbescheide der Stadt sind eine Farce!

1. Treffen zur Beratung des weiteren Vorgehens gegen die überhöhte Abwassergebührenerhöhung am Do., 1. Sept., um 19:00 Uhr in der MBI-Geschäftstelle, Kohlenkamp 1

2. Versuch der Ablehnungsbegründung: widersprüchlich und unkonkret!

31.8.05: Die Stadt hat die nächsten Widersprüche gegen die Abwassergebührenerhöhung ablehnend beschieden, sich aber notgedrungen die Mühe gemacht, eine etwas ausführlichere Begründung zu geben als in den Bescheiden von Mitte August. Sie behauptet nun, es habe gegenüber 2001, dem Jahr der letzten Gebührenerhöhung, 21% Kostensteigerung gegeben, was 3,5 Mio Euro entspräche. Das mag sein: doch wie kam es dann, dass der Abwasserbetrieb für 2002 mit einem Überschuss von 2,7 Mio. Euro abschloss und wieso ist der Gebührenbedarf für 2004 nahezu genauso hoch wie der für 2005 (mitten im Jahr) veranschlagte? Zu den Gewinnen zitiert der Bescheid richtig den § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG, dass Kostenüberdeckungen (=Gewinne) zwar zulässig sind, „diese sind jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen” (sprich z.B. Gebührensenkung!) und dann nimmt die Argumentation einen seltsamen Dreh über § 109 der Gemeindeordnung  über kommunale ”Wirtschaftsgrundsätze”, wonach laut Bescheid gelten soll, ”dass wirtschaftliche Unternehmen so zu führen sind, dass Erträge für den Haushalt der Gemeinde abgeworfen werden. So war auch bei der seinerzeitigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung das Ziel die Erwirtschaftung von Gewinnen, jedoch ohne dass die gebührenrelevanten Kosten davon beeinflusst werden durften.” Wie bitte ist das zu verstehen? In § 109 steht übrigens auch, dass kommunale Unternehmen zuallererst so zu führen sind, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird und sie sollen zweitens einen Ertrag für den Haushalt ” ... abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.” Diesen Halbsatz hat die Stadt vorsorglich weggelassen, denn zum Zweck eines städt. Abwasserbetriebs gehören auch die kostendeckenden Gebühren. Da der Betrieb außer der Abwasserbeseitigung keine andere Aufgabe hatte, wären aber Gewinne schwerlich abzutrennen von gebührenrelevanten Kosten und es bleibt die Frage: was ist mit den 2,7 Mio Euro Überschuss genau geschehen? ”Die Überschüsse der Vorjahre wurden zum Ausgleich der Fehlbeträge der Folgejahre verwandt,” behauptet die Stadt lapidar. Das möge sie doch bitteschön vorrechnen! Warum die Gebühren um 15,5% und nicht nur um 4,5,6 oder 7% gestiegen sind, dazu sagt der Widerspruchsbescheid nichts. Das aber ist die Kernfrage, weshalb zu Recht vermutet werden kann, dass durchaus eine unerlaubte privatisierungsbedingte Kompente eine bedeutende Rolle spielen könnte! Auch dass mitten im Jahr eine 2. Gebührenveranlagung durchgeführt wurde, legt die gleiche Vermutung nahe.

1. Versuch der Ablehnungsbegründung: dürftig und mager!

15.8.05: Die ersten ablehnenden Widerspruchsbescheide zu Abwassergebühren sind von der städtischen Gebührenstelle, erstellt durch die MEDL und für alle Widersprüche identisch, an diejenigen verschickt worden, die sofort im Juli Widerspruch einlegten.

Das dürftige Schreiben von etwa 1 Seite nennt als Gebührenerhöhungsgründe einzig die gestiegenen Verbandsbeiträge und verweist ansonsten auf den Ratsbeschluss. In der Ratsvorlage stand aber deutlich, dass die  kalkulatorischen Kosten zu 37% und Verbandsbeiträge zu 36% die Gebührenhöhe bestimmen. Angeblich haben erstere sich nach OVG-Urteil um 2% gesenkt und letzere um knapp 17% erhöht, ergäbe zusammen ein Erhöhungspotenzial für die Mülheimer Abwassergebühren zwischen 5,3 und 5,4%.

Da auch im Gebührenänderungsbescheid im Juli keine genauere und nachvollziehbare Begründung für die immerhin 15,5% Erhöhung mitten im Abrechnungsjahr gegeben worden war, ist weder die erforderliche Transparenz für den Gebührenzahler gegeben, noch wird auch nur der Anschein erweckt, als sei das gewollt. Im Gegenteil: Die Bescheide wollen anscheinend nichts Genaueres aussagen und verweisen eigentlich nur auf die Klagemöglichkeit. Für den Gebührenzahler lautet die Botschaft frei interpretiert eigentlich nur: “Es ist so, weil es so ist ! Wer es nicht glauben will, soll doch klagen!“ Toll, da fühlt man sich voll ernst genommen, oder? Ansonsten aber verstärkt das den Verdacht, dass die drastische Erhöhung eben nicht seriös begründet werden kann. Der gesamte Widerspruchsbescheid (natürlich anonymisiert) ist nachzulesen als (410 KB).

Etwas seltsam ist auch, dass die medl die Bescheide erstellt, da nur die Stadt für Gebühren zuständig ist, während die MEDL als Hauptmutter der privatisierten Abwasserbetreibungsgesellschaft SEM für den jährlichen Festbetrag von 5,6 Mio. Euro nur das operative Geschäft betreiben lassen darf. So ist das gesetzlich vorgeschrieben! Ob die SEM damit hinkommt oder Überschüsse macht, das ist alleine ihr Geschäft, darf aber nicht in die Gebührenberechnung einfließen. Ob aber die Stadt bei SEM-Gründung diesen Festbetrag von 5,6 Mio Euro zu hoch ausgehandelt hat, das ist eine gebührenrelevante Frage, denn privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen sind gesetzlich ausgeschlossen! Damit hat aber die MEDL rein überhaupt nichts zu tun, weshalb es auch unverständlich ist, warum sie Gebührenbescheide verschickt, formuliert und gar noch Widerspruchsbescheide erstellt.

Sie hat z.B. dem städtischen Angestellten folgenden Satz in den Text formulierte. “Vor diesem Hintergrund muss ich die Entwicklung der Kosten und Gebühreneinnahmen permanent beobachten und den Rat der Stadt auf eine eventuelle Unterdeckung hinweisen.“ Wie das, wenn der jeweilige Unterzeichner für das Umweltamt selbst keinen Gebührenbescheid selbst schreibt bzw. möglicherweise nicht kann? Und wieso muss der arme Sachbearbeiter den Rat nicht gleichzeitig auch auf Überschüsse hinweisen, die zu Gebührensenkungen führen müssten, zumindest gesetzlich!? Wahrscheinlich führte diese kleine Lücke im Selbstverständnis in 2003 dazu, dass die 2,7 Mio Euro Überschüsse des Abwasserbetriebes einfach der Stadt geschenkt werden sollten, oder?!  Nur die böse MBI verhinderte das damals. Wo aber genau das Geld hinfloss, ist bis heute unklar!

Einige Leserbriefe zum Thema von Mitte Juli 05 zum WAZ-Artikel vom 13.7.05: "Abwasser: Preise steigen um 16 Prozent"
1.) Dienstleister als
Preistreiber 2.) Von Sparsamkeit und Abzocke 3.) Wann hört endlich das schamlose Abzocken bei Gas, Wasser- und Abwasserentgeld durch unsere Kommune auf? 4.) Frage nach den wahren Gründen  5.) Ein Erklärungs-Phänomen

 

Mülheim, den 9. August 2005

MBI empfehlen Widerspruch gegen Erhöhung der Abwassergebühren
Begründung ist inhaltlich und rechnerisch nicht nachvollziehbar.
Unerlaubte privatisierungsbedingte Erhöhung?
!!!!!!!! Widerspruchsfrist beachten !!!!!!
(weitere Anmerkungen und Hinweise zu Adressat und Fristen
sowie für Mieter und Eigentumsgemeinschaften etwas weiter unten)

Mitten in den großen Ferien, im Juli, hat die Stadt Mülheim bzw. die medl-Tochter SEM ihren Kunden die Erhöhung der Abwassergebühren per Bescheid verordnet.

Die in der öffentlichen Diskussion genannte Begründung – insbesondere der geringere Wasserverbrauch – ist jedoch bei näherem Hinsehen selbst an Hand der genannten Zahlen nicht nachvollziehbar: Bestenfalls ein Drittel der geforderten Mehrkosten ließe sich damit begründen. Aufgrund vielfacher Nachfragen empfehlen die MBI allen Hausbesitzern und -verwaltern, gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheides an das Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim erfolgen. Die MBI bieten hierzu auf ihrer Homepage einen Vordruck an, der auch als Fax telefonisch angefordert werden kann. Tel.: 3899810, Fax: 3899811

zum Widerspruchsvorschlag (-Datei, 24 KB) hier anklicken

Hinweise zu Adressat und Fristen sowie für Mieter und Eigentumsgemeinschaften:

  1. An wen ist der Widerspruch zu schicken?
    Die Gebührenänderungsbescheide wurden von der MEDL-SEM verschickt. Für Gebühren ist aber ausschließlich die Stadt, und hier das Amt für Umweltschutz, Abt. Gebühren, Heinrich-Melzer-Straße 1, zuständig. Tel.: 455-7062, Fax: 455-7099, e-mail:
    dagmar.muehlenfeld@stadt-mh.de
    Der Widerspruch kann per Brief, per Fax, per e-mail eingereicht werden, kann aber auch direkt im Rathaus beim Pförtner oder im Amt für Umweltschutz abgegeben werden, aber auch in den Rathausbriefkasten, Eingang Ruhrstraße, eingeworfen werden. Einschreiben ist nicht notwendig!
  2. zur Frage der 4-Wochenfrist zum Einlegen von Widersprüchen
    Als Datum gilt das Eingangsdatum, nicht das Datum auf dem Bescheid! Da die Abwasserbescheide zumeist Mitte Juli verschickt wurden, gibt es Fristenprobleme bei denjenigen, die in Urlaub waren oder gar noch sind. Da die Bescheide weder per Einschreiben, noch als niedergelegte Schreiben o.ä. verschickt wurden, sollten Sie in jedem Fall im Widerspruchsschreiben unter Eingangsdatum angeben, wann genau Sie den Bescheid zum ersten Mal gesehen haben. Sofern Sie in Urlaub waren und deshalb keine 4-Wochen-Frist einhalten konnten, seit der Bescheid im Briefkasten ankam, wäre es ratsam, per kurzem Begleitschreiben zu erklären, dass Sie von ... bis ... in Urlaub waren und deshalb Ihre Post erst am .... zum ersten Mal gesehen haben.
  3. Was tun als Mieter?
    Für Gebührenbescheide sind ausschließlich Eigentümer bzw. Verwalter zuständig, die dann die Gebühren auf die Mieter umlegen. Wenn Sie als Mieter mit der Abwassergebührenerhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihren Vermieter zum Widerspruch auffordern und ihm klarmachen, dass Rückforderungen ohne Widerspruch nicht möglich sind, auch wenn die Gebührenerhöhung über Gericht oder über Aufsichtsbehörde als unrechtmäßig oder gänzlich als unwirksam o.ä. rückgängig gemacht werden müsste. Dann aber könnten Sie als Mieter die zuviel umgelegten Abwassergebühren von Ihrem Vermieter zurückverlangen, zumindest wenn Sie ihn vorher zum Widerspruch aufgefordert haben. Das gilt natürlich auch für Wohnungsbaugesellschaften als Vermieter wie MWB, SWB oder Immeo als Nachfolger von Thyssen-Krupp-Immobilien.
  4. Was tun als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft?
    Da normalerweise nur dem Verwalter die Gebührenbescheide zugeschickt werden, die einzelnen Eigentümer dies erst über die Jahresabrechnung konkret mitbekommen, gilt hier das gleiche wie für Mieter, d.h.: Fordern Sie Ihren Verwalter möglichst schriftlich auf, Widerspruch einzulegen.

 

Mülheim, den 7. Juni 2005

Nach Gas-, Strom-, Nahverkehr- und Wasser
nun auch noch
Abwasser bis zu 15 % teurer?
MBI lehnen diese Gebührenerhöhung als ungerechtfertigt, unsozial und unökologisch ab!

Privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen zur reinen Profitmaximierung sollten nicht hingenommen werden!

Abzocken und Ausplündern der Verbraucher: Nun auch noch die Abwassergebühren ........

Die deutsche Wirtschaft krankt bekanntlich massiv an der Binnennachfrage, während der Export boomt wie selten. Steigende Arbeitslosigkeit, Hartz IV und Einkommensminderung auf breiter Front haben die Konsumkraft bereits stark beeinträchtigt. Zusätzlich explodierten seit Herbst letzten Jahres die Gebühren in fast allen Bereichen der Ver- und Entsorgung, so dass allen Bundesbürgern im Laufe dieses Jahres noch riesige Nachzahlungen ins Haus stehen. Ein weiterer Einbruch der Binnennachfrage ist also vorprogrammiert. Hauptprofiteure sind vor allem Monopolisten wie RWE und Eon, die enorme Gewinnsteigerungen verzeichnen.

Für die gewöhnlichen Mülheimer/innen z.B. sieht das in diesem Jahr so aus:

  • 12% Gaspreiserhöhung durch die MEDL (49% RWE, 51% Stadt)
  • 9% Wasserpreiserhöhung durch RWE Aqua (80% RWE, noch knapp über 10% Stadt))
  • über 5% Erhöhung der Nahverkehrspreise, in Mülheim MVG (93% MEDL, 7% Stadt)
  • die Müllfirma MEG (49% Remondis, bis März RWE, 51% Stadt) zahlungsunfähig, Wirtschaftsprüfer hatten 20% Gebührenerhöhung vorgeschlagen
  • ca. 5% Strompreiserhöhung durch das RWE, für Nachtspeicherkunden deutlich mehr
  • Und nun soll eine Abwassergebührenerhöhung von bis zu 15% ab Juli beschlossen werden. Neuer Abwasserbetrieb seit Jan. ist die SEM (25% Stadt und 75% MEDL, damit 37% RWE)

Die MBI lehnen diese weitere drastische Gebührenerhöhung ab und fordern die Verbraucher auf, vorsorglich Widerspruch einzulegen. Die MBI bemängeln weiterhin, dass die deutlich unterschiedliche Erhöhung für Schmutz- und Niederschlagswasser (15,55% bzw. 0,55%) vornehmlich zu Lasten der ärmeren Bevölkerungsschichten geht, die in Mehrfamilienhäusern zur Miete wohnen. Ökologisch bietet diese Differenzierung ebenfalls keinen Anreiz zur Entsiegelung!

Seit Jan. 2005 ist der Abwasserbetrieb, nun SEM (Stadtentwässerung Mülheim) genannt, privatisiert und gehört zu 75% der MEDL. Im Hau-Ruck-Verfahren wurde dies noch ganz schnell vor den Kommunalwahlen durchgeboxt. Die große Chance, die marode MEG zu rekommunalisieren und wieder mit Abwasser zusammen als Eigenbetrieb Entsorgung an der Pilgerstraße in ruhigere und saniertere Zeiten zu führen, wurde leichtfertig vertan. Der MBI-Antrag dazu wurde von SPD, CDU und FDP abgelehnt.

Der ehemalige Eigenbetrieb Abwasser war ein gut funktionierender Betrieb. In 2002 hatte er noch 2,7 Mio Euro Überschüsse erwirtschaftet - manche erinnern sich an den dreisten und ungesetzlichen Versuch, dieses Geld einfach der Stadt zu überschreiben, was aber durch die MBI-Intervention damals verhindert werden konnte. Die Überschüsse wurden den Gebührenzahlern aber nicht per Gebührensenkung zurückgegeben. Deshalb ist es schon mehr als verwunderlich, dass jetzt, nach der Privatisierung, derart massive Gebührenerhöhungen notwendig sein sollen, denn Gebühren müssen bekanntlich kostendeckend sein.

Laut Beschlussvorlage für den Hauptausschuss bestimmen kalkulatorische Kosten zu 37% und Verbandsbeiträge zu 36% die Gebührenhöhe. Angeblich haben erstere sich nach OVG-Urteil um 2% gesenkt und letzere um knapp 17% erhöht, ergäbe zusammen eine Erhöhung zwischen 5,3 und 5,4%. Die berechnete Durchschnittsfamilie aber (4 Personen, 200qm Wfl. und 130qm versiegelte Grundtücksfläche müste 11,55% mehr bezahlen. Ein Single-Haushalt im Iduna- oder SWB-Wohnturm Hans-Böckler-Platz oder eine 3-köpfige Familie in einer Mietskaserne in Styrum oder Dümpten würden sicherlich 14 oder 15% Erhöhung ins Haus stehen.

Die MBI stellen fest und werden Auskunft verlangen zu:

  1. Was ist mit den ehemaligen Überschüssen des Abwasserbetriebes geschehen, inwieweit sind diese überhaupt verrechnet worden?
  2. Wie begründen sich die bis zu 15% Erhöhung, wenn Verbandbeitragserhöhung nur 5% rechtfertigen könnten?
  3. Warum sind die vorgesehenen Erhöhungen derart sozial unausgegoren und ökologisch wirkungslos?
  4. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Auswirkungen wäre es möglich, auf diese Gebührenerhöhungen zu verzichten?

Privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen sind verboten. Sofern es nicht ausgeschlossen werden kann, dass die beabsichtigten Erhöhungen doch etwas mit der SEM-Gründung zu tun haben, raten die MBI zu Überprüfungen durch Landesbehörden und Gerichte.

Wasser und Abwasser gehören zur Grunddaseinsvorsorge und dürfen nicht reinen Profitgesetzen unterworfen sein!

Anachronistisches dazu am Rande: Bekanntlich wird die Schmutzwassermenge nach dem Frischwasserverbrauch festgelegt. Wenn nun Verbraucher wegen der drastischen Abwassergebührenerhöhung Wasser spart und z.B. weniger duscht, so kommt im nächsten Jahr das RWW und erhöht die Wassergegühren wieder, weil der Verbrauch gesunken sei, so wie das RWW das im Dezember tat. (Übrigens hat das RWW seine Überschüsse verdoppelt!)

Keine weitere Abzocke durch überhöhte Gebühren in der
lebensnotwendigen Grundversorgung durch Monopolunternehmen,
sei es bei bei Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr ............ weder in Mülheim, noch anderswo!

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher im Rat der Stadt

14.6.05: Im Umweltausschuss konnte die Verwaltung die Zweifel daran, dass es sich um privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen handelt, nicht beseitigen, im Gegenteil: alle Fraktionen meldeten Beratungsbedarf an, weil die Gebührenkalkulation völlig undurchschaubar und nicht nachvollziehbar sind. Sollte diese Erhöhung nächste Woche ohne bessere Rechtfertigung der Stadt beschlossen werden, dürfte sie recht einfach gerichtlich zurückgeholt werden können.

23.6.05: Im Rat der Stadt stimmen SPD, CDU, FDP und Grüne für die Gebührenerhöhung, obwohl, wie es ein führender Genosse sagte, die Zahlen nicht stimmen. “Stadtkanzler” U. Ernst wies den MBI-Verdacht, die undurchschaubaren Kalkulationen könnten privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen kaschieren wollen, weit von sich. Logisch, denn es wäre gesetzlich verboten!

 

Links zum Thema Abwasser