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  1. MBI-Schreiben an den RP vom 11.10.03 bzgl. illegaler Übertragung von Abwassergebühren an die Stadt
  2. erneutes MBI-Schreiben dazu an den RP vom 20.10.03
  3. MBI-Schreiben zu Ausgaben der Stadt Mülheim trotz Haushaltssperre vom 10.11.03
  4. MBI-Schreiben an den RP wegen Ruhrbania, speziell städtebaulicher Wettbewerb dazu und laufendes Bürgerbegehren vom 9.12.03
  5. Büssow kommt aus “terminlichen Gründen” nicht zu einer Mülheimer Rat- oder Hauptausschusssitzung. Kneift er, wenn es um Mülheim geht?
  6. 19.12.06: MBI-Schreiben mit der Aufforderung an die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld bzgl. des einstimmigen Ratsbeschlusses gegen Hinterliegergebühren für Straßenreinigung alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden ruhen zu lassen
  7. 2.2.07: Obwohl die "Stadt" bei der Heranziehung von Hinterliegergrundstücken für Straßenreinigung einlenken musst, läßt sie die fälschlicherweise neu veranlagten Hinterliger im Unklaren, nur um das Gesicht zu wahren? Offener MBI-Brief an den Umweltamtsleiter, dies unverzüglich zu korrigieren.
  8. 30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg.

Die unten stehenden Beschwerden behandeln folgende 3 Komplexe.
I.   Die unglaubliche Geschichte, wie 2003 Abwassergebühren dem städt. Haushalt geschenkt werden sollten
         siehe 1. und 2.  aus der Aufzählung oben und folgende folgende Meldungen dazu

  • 7.11.07: Um 11 Uhr in Sitzungssaal III, Raum 240 des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geht es um die Abwasserklagen gegen die Bescheide 2006 , aus denen im Februar nach 1 Jahr endlich eine Musterklage gemacht wurde.
  • 4.12.03: Der Rat der Stadt Mülheim beschließt ohne Begründung, den Beschluss vom 16.10.03 wieder aufzuheben. Keine/r wollte weiter darüber sprechen!
  • 16.10.03: Ratsitzung mit dem MBI-Antrag, den TOP “Gewinnabführung aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung in den städt. Vermögenshaushalt” von der TO zu nehmen, sofern keine unzweindeutige RP-Zustimmung vorliegt.
  • 21.11.03: Presseerklärung: „Gebührenerhöhung für Ruhrbania?“ Erst 2,7 Mio EURO Überschuss dem Abwasserbetrieb wegnehmen und dann sollen die Abwassergebühren um fast 6% steigen, weil in 2004 angeblich 770Tausend EURO Mehrkosten anstehen. Seltsame und unseriöse Abzockerei?! MBI empfehlen allen Gebührenzahlern, grundsätzlich gegen neue Abwasserbescheide Widerspruch einzulegen und Klagen zu prüfen!lassen und bis zur endgültigen Klärung keine neuen Änderungsbescheide zu verschicken

II.  Haushaltskatastrophe und Ruhrbania, siehe 3., 4. und 5. aus der Aufzählung oben

III. Abzockerei bei Straßenreinigungsgebühren über Veranlagung von Hinterliegerbuchgrundstücken. Dazu auch auf dieser Seite in Braun in dieser Aufzählung oder 6., 7. und 8. oben

Außerdem zum Thema Gebühren
1.9.07: Pünktlich zum Bürgerentscheid in Mülheim am 9.9.07: Müllgebührenbescheide der Stadt Mülheim seit Beginn der Privatisierung rechtswidrig?!: Beispiel MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft): Ein Dickicht von Filz, Mißwirtschaft und Intransparenz oder: Die Stadt, der Müll, die Beraterin als OB-Geliebte und die langwierigen Folgen
13.11.07: Unglaublich: Höhere Gebühren, weil weniger Müllabfuhr und höhere Winterdienstgebühren, obwohl der Winter wegblieb! Einige Grundgedanken zum Zusammenhang von Gebührenerhöhung und Privatisierung: „Saftige Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008:  Ein Hauch von ?!" -  Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen, deshalb: Rekommunalisierung wie in Bergkamen! als (43 KB). Zum Thema auch: "Privat vor Staat? Von wegen! Immer mehr Städte rekommunalisieren, die Gebühren sinken - bei besserem Service!" als (30 KB) - NRZ, 12.4.07
19.11.07: Finanzieren die Stadt Mülheim und die anderen Karnap-Städte bzw. ihre Gebührenzahler demnächst die Gewinne des RWE? Drohen weitere 30% und mehr Gebührenerhöhung bei der Abfallentsorgung? Werden die Städte beim neuen Karnap-Vertrag über den Tisch gezogen nach dem altbekannten Schema: Die Risiken sozialisieren, die Gewinne privatisieren? Als Berater fungiert Frau Dr. Jasper, man glaubt es kaum! Reminiszenzen an das unsägliche "dreamteam" Jasper/Baganz
Antworten auf die MBI-Anfrage zum "Bürokratieabbaugesetz II" bzw. Wegfall der Widerspruchsverfahren in NRW brachten es ans Licht:
23.11.07: 3700 von 5000 Widersprüche führten 2007 in Mülheim zu Änderungen im Widerspruchsverfahren! Die Mülheimer Erfahrungen zeigen: Die Landesregierung hat einen schweren Fehler begangen, den sie unverzüglich rückgängig machen sollte. Und IM Wolf genau wie FDP-Mangen verkündeten Blödsinn zur Rechtfertigung! “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als (21 KB) - Telepolis
26.11.07: MBI-Antrag, den Bürgern nach Wegfall der Widerspruchsverfahren transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung  zu verschicken, dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzuführen.
27.11. 07: MBI fordern doppelt so hohe Gebührensenkung bei Abwasser! Die Gebührenerhöhungen 2005 und 2007 waren  deutlich überhöht . Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 13.12.07 zu TOP 5.6 "Neunte Änderungssatzung ....Abwasserbeseitigung .." - Vorlage V 07/0885-01 - zu beschließen, die Abwassergebühren für 2008 um insgesamt 8,2% zu senken, und zwar um 9,5% für Schmutzwasser und um 6,5% für Niederschlagswasser
28.11.07: “Ein Tabu-Thema oder Maulkorb aus der RWE-Zentrale?“ Saftige Gebührenerhöhungen in Mülheim sollen weiter explodieren zur Sicherung der RWE-Profite durch neue Karnap-Verträge und das auch noch beraten von Frau Jasper?! Unglaublich! als   (246 KB) - NRhZ-Online vom 28.11.07
30.11.07:  MBI-Antrag, den Bürgern nach Wegfall der Widerspruchsverfahren transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung zu verschicken, dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzuführen.
16.1.08: Neue Rheinische Zeitung Online-Flyer: MBI: Essens Kämmerer will Bürger im Revier für dumm verkaufen. Zugunsten von RWE! als (258 KB) oder über NRhZ-Online
17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!
30.5.08: Ungeheuerliches beim Verwaltungsgericht Düsseldorf? Richterin ignoriert Befangenheitsantrag und
erklärt in Abwesenheit der nicht informierten Klägerseite Abwassergebühren 2007 für rechtens! Rechtstaat ade?
10.11.08: Müll, Abwasser und Straßenreinigung werden teurer. Die Bürger in Mülheim werden aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr mehr für die Entsorgung des Mülls mit 4,35%, des Abwassers mit 4,3% und für die Straßenreiningung mit 2,7% zahlen. Nach den z.T. krassen Erhöhungen der letzten Jahre wirkt das im Wahljahr zwar moderater, doch nach den saftigen Gebührenerhöhungen 2008, die eher Abzocke als berechtigter Nachholbedarf darstellten, ist das einfach. Nur Senkungen kann es in Mülheim nicht mehr geben, solange die Betriebe privatisiert sind!
10.12.08: Antrag an den Rat am 18.12.08,
wegen rapide gefallener Zinsen und Spritpreisen für 2009 auf alle Gebührenerhöhungen zu verzichten
10.12.08: Wiederholung des abgelehnten Antrages vom Vorjahr, dieses Mal an den Rat am 18.12.08, den Bürgern nach Wegfall der Widerspruchsverfahren transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung  zu verschicken , dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzuführen.
17.1.09: Die Gebührenbescheide 2009 für Müll, Straßenreinigung und Abwasser wieder im Stil von Zahlungsbefehlen.  Das ist unhöflich und bürgerunfreundlich. Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (23 KB).
31.7.09: Gebührenabzocke!!? MBI-OB-Kandidat fordert viel mehr Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und Rekommunalisierung
27.11.09: Die Haushaltskrise der Stadt Mülheim, eine brisante Mischung aus Weltwirtschaftskrise und Unvernunft vor Ort. MBI fordern mehr Transparenz, die Neubestimmung der Prioritäten und einen Bürgerhaushalt!
26.11.09: Gebühren 2010 steigen alle, obwohl sie wegen der deutlich gesunkenen Benzinkosten bei Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasser fallen müssten! Doch die Privatisierung läßt keine Senkungen zu!
14.12.09: MBI-Antrag erfolgreich! Abwassergebühren statt 4,7% Erhöhung nun 0,5% Senkung, nur weil die kalkulatorischen Zinsen von 7 auf 6% angesetzt wurden!

 

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim.
30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig
absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen, und zwar rückwirkend ab 2004, wogegen sie aber keinen Widerspruch mehr einlegen konnten. Wieder die gleiche nicht vermittelbare Gebührenabzocke wie an diversen Stellen unserer Stadt. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg. Nur damit ist kein Problem gelöst, außer für die 10 Kläger. Um der Behördenwillkür nicht weiter Tür und Tor geöffnet zu lassen, fordern die MBI weiterhin: 1.) Rücknahme des bürgerfeindlichen Landesgesetzes mit dem irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" 2.) Beendung der Spielwiese für Dauerstreit mit den Hinterliegergebühren durch eine neue Mülheimer Straßenreinigungssatzung, in der die Grundsätze für Gebühren so festgelegt werden, dass die Bürger das auch nachvollziehen können! 3.) Verpflichtung der Stadt, transparente Bescheide verschicken zu lassen, die die Grundbedingung von Höflichkeit erfüllen und jedem mitteilen, ob sich Gebühren geändert haben und warum!

Festzustellen bleibt:

  1. Das Umweltamt bzw. in dessen Auftrag die MEG sind weiter fleißig dabei, immer neue Fälle solcher Hinterliegergebühren ausfindig zu machen und zusätzliche Gebühren zu erheben, ohne dass irgendeine Leistung dafür erbracht wird bzw. überhaupt erbracht werden kann. Nur die zufällig irgendwie aus der Geschichte zersplitterte Grundstückseintragung dient als Grundlage und die seit 2 Jahren benutzte neue Hinterliegerdefinition. Das widerspricht in den meisten Fällen jeglichem Gerechtigkeitsgefühl!
  2. Trotz damaliger Intervention der Politik Ende 2005 und mehreren Gesprächsrunden (s.u.) hat die Verwaltung ihre bürgerunfreundliche Praxis nicht geändert. Selbst die rückwirkende Gebührenerhebung wurde beibehalten. Ebenso werden die Betroffenen nicht vorab informiert, dass sich was ändert und warum.
  3. Deshalb merkt ein ganzer Teil überhaupt nicht, dass er/sie urplötzlich völlig anders zu Gebühren herangezogen wird. Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind ohnehin das Schrecklichste an Intransparenz, was man sich vorstellen kann! Keine Krankenkasse oder Autoversicherung dürfte es wagen, die Beiträge zu erhöhen oder anders einzugruppieren, ohne dies den Kunden mitzuteilen und zu begründen. Anders die Stadt Mülheim: Die läßt über die MEG oder die SEM/medl einfach nur Zahlungsaufforderungen verschicken. Kann dann jeder selbst herausfinden, ob sich was warum geändert hat. Wahrhaft quasi absolutistische Verhältnisse!
  4. Ganz schlimm wurde das seit letzten Nov., als die Landesregierung mit dem sog. "Bürokratieabbaugesetz II" den Bürgern das Widerspruchsrecht stahl. Das hat die Bürgerunfreundlichkeit erst recht verstärkt. Anstatt Bürokratieabbau hat dieser Bürgerrechtsabbau die Bürokratie enorm gestärkt. Kafkaeske Auswüchse wie bei den Hinterliegergebühren, aber auch bei Erschließungs- oder Straßenerneuerungsbeiträgen nahmen dadurch sprunghaft zu und kaum einer bemerkt es, weil jede/r Betroffene nur noch im Einzelkrieg gegen Bürokraten vor der fatalen Entscheidung steht, ob er selbst für jeden Popelskram (beim Nansenweg geht es um 40 Euro p.a.!) gleich zum Anwalt und zu Verwaltungsgericht geht. Dort muss er erst einmal Geld vorstrecken und ob er bei dem zumeist sehr verwaltungsfreundlichen VG Düsseldorf jemals Recht bekommt, ist mehr als ungewiss, wie selbst krasse Fälle wie die Abwassergebühren 2006 oder die willkürlichen Straßenausbaubeiträge Semmelweisstr. zeigen.

17.8.08: MBI-Beschlussvorschlag für den Umweltausschuss am 02.09.08, den Finanzausschuss am 08.09.08, die BV 1 am 27.10.08, die BV 2 am 28.10.08, die BV 3 am 31.10.08, und den Rat der Stadt am 11.09.08 bzw. 27.11.08 zur Änderung der Straßenreinigungssatzung bzgl. der Hinterliegergebühren, um bei der Veranlagung wieder Leistungsgerechtigkeit herzustellen
Wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt! Angeblich wäre kein Handlungsbedarf!

Mülheim, den 2. Feb. 2007

An das Umweltamt der Stadt Mülheim, z.Hd. Herrn Dr. Zentgraf
nachrichtlich an Frau OB Mühlenfeld, Dezernentin Sander, die Fraktionen im Rat der Stadt und die örtlichen Medien

Neuveranlagung Hinterliegergebühren Straßenreinigung mit dem Bescheid 2007

Sehr geehrter Herr Dr. Zentgraf,

Am 18. Jan. gab es ein Treffen der Verwaltung mit Fraktionsvertretern, an dem auch ich teilnahm. Dort wurde vereinbart, dass das Umweltamt allen Gebührenzahlern, die mit dem Bescheid vom 15. Jan. 2007 zum ersten Mal für Hinterliegergrundstücke veranlagt wurden, umgehend schriftlich mitteilt, dass der Bescheid dazu aufgehoben wird.

Die CDU hatte ein Schreiben von Frau OB Mühlenfeld vorgelegt, in dem sie versprochen hatte, keine Neuveranlagungen nach dem Ratsbeschluss von Dez. mehr vornehmen zu lassen. Sie hatten erklärt, dass die MEG die Bescheide für die Stadt aber noch mit den Informationen von vor der Ratsitzung erstellt habe. Deshalb seien die neuen Fälle aufgetaucht.
Inzwischen sind mehr als 2 Wochen vergangen und unseres Wissens ist noch keine schriftliche Benachrichtigung an die fälschlicherweise veranlagten Gebührenzahler ergangen. Wir fordern Sie deshalb auf, dies umgehend nachzuholen und gleichzeitig der Presse dies mitzuteilen.

Es ist ein Unding, die Betroffenen im Unklaren zu lassen und es erzeugt unnötig Arbeit auch für Ihr Amt, wenn Widersprüche eingelegt werden müssen, diese beschieden und gar noch Anwälte eingeschaltet werden müssen, obwohl  die Angelegenheit eigentlich geklärt ist. Die Widerspruchsfrist zu den Gebührenbescheiden läuft am 15. Februar aus. Sie sollten auf keinen Fall bis dahin warten.

MfG
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mülheim, den 19.12.06

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim
Frau Dagmar Mühlenfeld

Ratsbeschluss zu Hinterliegergebühren für Straßenreinigung:
Aufforderung, alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden ruhen zu lassen und bis zur endgültigen Klärung keine neuen Änderungsbescheide zu verschicken

Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,

mit Verwunderung haben wir der Presse entnommen, dass die Verwaltung den einstimmigen Ratsbeschluss vom letzten Donnerstag nicht umsetzen will, weil sie ihn für rechtswidrig halte. Sie werde die Sache nochmals rechtlich prüfen lassen, kündigte Stadtsprecher

Wiebels in der WAZ von Samstag an.

Dies ist natürlich ihr gutes Recht, doch fordern wir Sie als Chefin der Verwaltung auf, alle bisherigen Änderungsbescheide für die Zeit dieser rechtlichen Prüfung unverzüglich ruhen zu lassen und auch keine weiteren Fälle heraussuchen zu lassen.

Die bisher Betroffenen sollten noch vor Weihnachten schriftlich informiert werden, dass das Verfahren vorerst ruht, sprich dass erhobene Nachforderungen solange gestundet werden, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Denjenigen, die notgedrungen die Gebühren-Nachforderungen bereits bezahlt haben, sollte mitgeteilt werden, dass die Sache geprüft werden muss und dass sie ihr Geld ggfs. zurückbekommen werden.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nicht nur in Erinnerung an den „Fall“ Semmelweisstraße wissen wir alle, dass die Überprüfung des Ratsbeschlusses, sein evtl. Anhalten und die mögliche folgende Überprüfung erst durch den RP, dann möglicherweise noch vor Gericht, sich über einige Zeit hinziehen könnte, falls auch Sie sich der bisher geäußerten Verwaltungshaltung anschließen.

Für den Fall sollte u.E. alleine aus Gründen der Fairness auch nur die o.g. Schlussfolgerung gezogen werden, nämlich alle Fälle der Veranlagung von Hinterliegergrundstücken für die Dauer der Überprüfung ruhen zu lassen.

Wir verbleiben
mit herzlichen Grüßen

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

19.12.06: Mülheim mit Ruhr: Wenn die Verwaltung sich verselbständigt und nur an zusätzlichen Einnahmen bastelt, wird die Abzockerei immer kafkaesker .... Der Aberwitz mit den Hinterliegerbuchgrundstücken, der mehrfachen Straßenreinigungsgebühr sogar noch rückwirkend , dem Ratsbeschluss dagegen und der "allmächtigen" Verwaltung und

22.12.06: Frohe Weihnachtsbotschaft: Stadt Mülheim darf die 10%ige Gebührenerhöhung für Straßenreinigung nicht durchführen , solange sie den Ratsbeschluss zu Hinterliegergrundstücken nicht akzeptiert!

19.1.07: Das Neueste zu Hinterliegern und Gebühren: "Stadt" muss einlenken! Heranziehung von Hinterliegergrundstücken – Keine Beanstandung des Ratsbeschlusses und Rückzieher bei Gericht! Kein Ruhmesblatt für Umwelt- und Rechtsamt! Im Anschluss zur weiteren Erläuterung: Das hinterletzte von Hinterliegern und Gebühren?

17.1.06: Gebührenbescheide 2007: Was tun? MBI empfehlen, zumindest gegen die Abwasserbescheide Widerspruch einzulegen. Musterwiderspruch als (43,5 KB). Hätten die Müllgebhren 2006 gesenkt werden müssen? Musterwiderspruch als (26 KB)

 

Mülheim, den 9. Dezember 2003

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf

nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Betr: Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre
Hier: Investitionen für das
Projekt „Ruhrbania“ insbesondere städtebaulicher
Wettbewerb „Ruhrpromenade – Stadt an den Fluss“

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

Mit großem Interesse haben wir Ihre Stellungnahme im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen (WAZ Oberhausen vom 5.12.03) zur Kenntnis genommen. Sie haben hier eine sehr konsequente Haltung gegenüber den Argumenten der Verwaltung und des Rates der Stadt Oberhausen gezeigt, wie es angesichts der Haushaltssituation dringend geboten ist.

Wir möchten Ihnen hiermit vorschlagen und Sie bitten, auch in der Sitzung des Rates der Stadt Mülheim, z.B. am 8.1.04 zur Etateinbringung oder in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.2.04 Ihren Standpunkt zu verdeutlichen, da in Mülheim eine ähnliche, sogar noch verschärfte Problematik besteht wie in Oberhausen, gibt es doch seit 1998(!) keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, plant die Stadt Mülheim mit „Ruhrbania“ ein ähnliches Großprojekt wie die Stadt Oberhausen, für das jetzt ein Wettbewerb ausgeschrieben wurde, der alleine 170 000 ¥ kosten soll, abgesehen von schon angefallenen Kosten für Öffentlichkeitsarbeit usw.. Mit unserem Schreiben vom 10.11.03 zur Haushaltssperre in Mülheim hatten wir Sie unter anderem auf dieses Projekt hingewiesen, leider liegt uns bis heute keine Antwort auf dieses Schreiben vor.

Allerdings hatten Sie mit Schreiben vom 26.11.03 an die Stadt Mülheim deutlich gemacht: „Ausgaben, zu deren Leistung keine rechtliche Verpflichtung besteht...dürfen demnach nicht geleistet werden“ und „Insbesondere dürfen... neue Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nicht begonnen werden“. Nun ist aber die Stadt Mülheim im Begriff, eine umfangreiche neue Investition in Angriff zu nehmen, wobei „Ruhrbania“ im Gegensatz zu „O.Vision“ wirklich erst ganz im Anfangsstadium ist. OB Mühlenfeld versuchte dies so zu rechtfertigen: „ Haushaltssicherung ist das eine Thema, Stadtentwicklung das andere“(NRZ 5.12.03). Sie vertritt damit eine ähnliche Position wie ihre Kollegen in Oberhausen, was Sie als Aufsichtsbehörde aber dort strikt zurückgewiesen haben.

Die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs wurde im Planungsausschuss am 4.11.03 beschlossen. Seit dem 28.11.03 läuft ein Bürgerbegehren gegen diesen Wettbewerb, das in der Mülheimer Bevölkerung große Resonanz findet. Die Durchführbarkeit ist damit grundsätzlich in Frage gestellt. Unser Eilantrag im Rat am 4.12.03, den Wettbewerb mindestens solange auszusetzen, bis das Ergebnis des Bürgerbegehrens feststeht, wurde wegen „fehlender Dringlichkeit“ auf die Ratssitzung am 8. Januar verschoben.

Wir möchten Sie nochmals dringlich bitten, speziell zu dem Projekt „Ruhrbania“, insbesondere zum dazugehörigen Wettbewerb, eine deutliche Stellungnahme abzugeben, möglichst auch noch vor dem 15.12.03, da mit dem geplanten Kolloqium am 15.Dezember der nächste Schritt im Wettbewerbsverfahren vorgesehen ist. Jeder weitere Schritt und weiter verstreichende Zeit kostet aber noch mehr städtische Gelder, die nicht vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender L. Reinhard, Ratsvertreter

 

Kneift Büssow, wenn es um Mülheim geht?

27.12.03: OB Mühlenfeld läßt mitteilen, dass RP Büssow “aus terminlichen Gründen” weder an der Ratsitzung am 8. Jan. noch alternativ an der Hauptausschusssitzung am 12. Feb. teilnehmen kann, wie die MBI es vorschlugen. Schade, dass Herr Büssow in Mülheim nicht so kann wie in Oberhausen, als er den Oberhausenern Anfang Dezember die Leviten las, dass nämlich Neuinvestitionen bei Haushaltssperre nicht zulässig seien. Es ging um O-Vision. “OB-Kämmerer Bernhard Elsemann machte deutlich, dass die Stadt trotz Nothaushalts Handlungsspielraum für Investitionen haben müsse. Nämlich für solche Vorhaben, die langfristig die Einnahmesituation verbesserten. "Intelligentes Sparen" sei dies. Diese These beeindruckte den Regierungspräsidenten herzlich wenig.Regierungspräsident Büssow riet der Stadt im Finanz- und Hauptausschuss der Stadt Oberhausen, den Zukunftspark O.Vision bis zur Entspannung der Haushaltssituation zu verschieben oder völlig aufzugeben. O.Vision werden wir finanzwirtschaftlich nicht gegenzeichnen können, machte Büssow deutlich.” (WAZ 5.12.03) Dabei ist O.Vision schon länger in der Planung als Ruhrbania, Mülheim dagegen noch viel länger als Oberhausen ohne genehmigungsfähigen Haushalt! Wir wollen ja nicht annehmen, dass der RP die Städte mit zweierlei Maß misst, oder?

 

Mülheim, den 10. November 2003

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
z.Hd. Herrn Leinders
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf

nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Betr: Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,
sehr geehrter Herr Leinders,

zuallererst möchten wir Sie an unsere Schreiben vom 11.10. und 20.10. 03, insbesondere zur Beschlussvorlage V 03/0708-01 für den Rat der Stadt Mülheim am 16.10.03 (Gewinnabführung aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung in den städt. Vermögenshaushalt) erinnern und um eine baldige Stellungnahme bitten.

Unabhängig davon bitten wir Sie als Kommunalaufsicht, die u.a. Beispiele für dauernde neue Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre zu untersuchen, ggfs. tätig zu werden und uns mitzuteilen, wie Sie die von uns angeführten Ausgaben haushaltsrechtlich beurteilen.

Wie Ihnen bekannt ist, ist der Haushalt der Stadt Mülheim seit 6 Jahren nicht mehr genehmigt, da auch kein hinreichendes Haushaltssicherungskonzept vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 30.7. des Jahres teilte Ihre Behörde der Mülheimer Verwaltung mit, dass weitere Investitionen auf ihre Dringlichkeit zu überprüfen und z.B. der 2. Bauabschnitt Innenstadt von daher nicht mehr genehmigungsfähig sei.

Vor diesem Hintergrund ist für uns unverständlich, wie es haushaltsrechtlich möglich ist, dass durch die Stadt Mülheim weiterhin in erheblichem Umfang nicht rentierliche und auch keineswegs unabwendbare Ausgaben getätigt werden, teilweise sogar ohne Beschluss der zuständigen Ratsgremien, und unseres Wissens auch ohne dies mit Ihrer Behörde abgestimmt zu haben. So verständlich die Notwendigkeit strikter Sparmassnahmen für uns und für die Mülheimer Bevölkerung auch sind, haben wir und sicher auch die Mehrheit der Mülheimer Bürger kein Verständnis dafür, dass einerseits an wichtigen Projekten mit nachhaltigen Konsequenzen – z.B. im Bereich Jugendarbeit - rigide eingespart wird und andererseits das eigentlich gar nicht vorhandene Geld mit vollen Händen ausgegeben wird als befänden wir uns noch in den Jahren ohne Haushaltsdefizit.

Wir möchten Sie daher dringend bitten, die Ausgabepraxis und Auftragsvergaben in Mülheim in dieser Hinsicht aufgrund der folgenden Tatbestände zu überprüfen und ggfs. dieser nicht mehr nachvollziehbaren Praxis Einhalt zu gebieten, bevor weitere irreversible Auftragsvergaben erfolgen.

Zum Sachverhalt im Einzelnen:

  1. Die Mülheimer Verwaltung ist ermächtigt, Auftragsvergaben und Investitionen mit einem Volumen von bis zu 1 Million EURO ohne politischen Beschluss als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen. So wurde z.B. eine Bürgerumfrage durchgeführt, bei der 7 000 umfangreiche Fragebogen verschickt wurden, die noch ausgewertet werden sollen. Weitere Umfragen sollten, ebenfalls ohne Beschluss, folgen, jeweils natürlich mit Kosten unter 1 Mio. EURO. Erst durch einen Beschluss im Hauptausschuss auf unseren Antrag hin wurde der Verwaltung vorgegeben, in diesem Fall zukünftig die Zustimmung des Ausschusses einzuholen.
  2. Für das „Ruhrbania“-Proje kt werden schon im Vorfeld Millionen ausgegeben, obwohl eine Realisierung mit Neubau des Rathauses, umfangreichen Straßenbaumassnahmen usw. angesichts der Finanzsituation völlig unrealistisch ist, abgesehen von der Richtigkeit der Zielsetzung. Inzwischen ist ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben worden, es gibt aufwendige Öffentlichkeitsarbeit mit Hochglanzbroschüren und Veranstaltungen und ein weiteres Gutachten soll die Möglichkeit klären, ob der Bereich als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden kann, was von vornherein ersichtlich unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass über Jahre hinweg zahlreiche Gutachten, Wettbewerbe und ähnliches mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit schon in die Mülheimer Innenstadt investiert wurden, Beschlüsse gefasst, die aber nie realisiert wurden. Es ist nun nicht ersichtlich, warum jetzt noch einmal neue Gutachten und neue Wettbewerbe eingeleitet werden, die wahrscheinlich erst recht keine Realisierungschance haben. Die Verwaltung sah sich auf unsere Nachfrage nicht im Stande, auch nur die seit 1995 durchgeführten Gutachten und Wettbewerbe zum Thema Innenstadt aufzulisten und deren Kosten auszuweisen, ebensowenig die Umsetzung irgendwelcher Ergebnisse.
  3. Kürzlich wurden eine „Stadtkanzlei“ und ein „Stadtbüro“ als Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, mit mehreren Verwaltungleuten besetzt bei entsprechenden Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender L. Reinhard, Ratsvertreter

 

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
z.Hd. Herrn Leinders
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Mülheim, den 20. Oktober.2003

Betr: unser Schreiben vom 11.10.03, insbesondere zur Beschlussvorlage V 03/0708-01 für den Rat der Stadt Mülheim am 16.10.03 (Gewinnabführung aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung in den  städt. Vermögenshaushalt)

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,
sehr geehrter Herr Leinders,

zu o.g genannter Beschlussvorlage hatten wir beantragt, den zugehörigen TOP von der Tagesordung der Ratsitzung am 16. Okt. zu nehmen, bis von Ihnen als Kommunalaufsicht eine unzweideutige Stellungnahme vorliegt, ob eine Übertragung aus einem Gebührenhaushalt in den allgemeinen städt. Haushalt überhaupt möglich sein kann.

Der Kämmerer berichtete, dass Sie die Stadt um Erläuterungen zu dem Punkt gebeten hätten und dass diese am Morgen der Ratsitzung nach Düsseldorf geschickt worden sei, so dass eine Antwort Ihrerseits noch nicht vorliegen könne. Dennoch stimmte die große Mehrheit des Rates der Stadt Mülheim gegen der MBI-Antrag auf Vertagung und in der Folge für den höchst bedenklichen Griff in die Gebührenkasse des Abwasserbetriebs.

Wir können nichts erkennen, was diesen Beschluss gesetzeskonform werden ließe,

  • weder in der Grundsatzfrage, wie Gebührenhaushalte festgelegt sind und ob Überschüsse, wenn sie nicht für Investitionen gebraucht werden, als Gebührensenkung an die Gebührenzahler zurückgegeben werden müssen
  • noch weniger aber im speziellen Fall des Mülheimer Abwasserbetriebes, denn
  • hat der Leiter des Betriebes laut Presse darauf hingewiesen, dass bei dem für 2002 ausgewiesenen Überschuss von 2,7 Mio Euro noch u.a. Mehrkosten für die Abwasserabgaben 2001 bis 2003 von ca. 1 Mio Euro mit dem Landesumweltamt strittig sind und ggf. nachgezahlt werden müssen.
  • soll der Abwasserbetrieb seit über 2 Jahren zu 75% verkauft werden (Ausschreibung war 2001) und nach etlichen Fehlschlägen und notwendigen Neukalkulationen soll dies spätestens im nächsten Jahr passieren
  • muss der Betrieb kurzfristig, d.h. spätestens zum Jahresbeginn 2004, umziehen, weil das Betriebsgelände von der Stadt Mülheim für die Erweiterung des Einkaufszentrum Heifeskamp vor Monaten bereits verkauft wurde und die Investoren nur beginnen können, wenn der Abwasserbetrieb umzieht. Da bisher 2 verschiedene Möglichkeiten noch in Verhandlungen sind, sind logischerweise Kosten für Umzug und neue Zwischenbleibe für den Abwasserbetrieb noch ungeklärt.
  • Alle 3 Punkte machen mehr als deutlich, dass es unseriös und vollständig unverantwortlich wäre, dem Abwasserbetrieb in der Situation Gelder zu entziehen, selbst wenn das vom Grundsatz her erlaubt wäre, wofür es bisher aber Null Anzeichen gibt.

    Deshalb fordern wir Sie als Kommunalaufsicht auf, die Umsetzung des unsäglichen o.g. Ratsbeschlusses schnellstens zu untersagen. Sollte das u.E. eindeutig gesetzeswidrige Vorhaben der Stadt Mülheim erst im Klageweg durch Gebührenzahler zurückgenommen werden müssen, steht zu befürchten, dass bis dahin durch eine Umsetzung des Ratsbeschlusses noch viel größere Folgeschäden entstehen werden sowohl für den Abwasserbetrieb in seiner mehr als komplizierten Situation, als auch für die Gebührenzahler als auch die Stadt Mülheim selbst.

    Mit der Bitte um eine baldige Antwort verbleiben wir

    mit freundlichen Grüßen

    i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender            Lothar Reinhard, Ratsvertreter

     

    An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
    Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
    z.Hd. Herrn Leinders und Herrn Dr. Mayo
    nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens
    und NRW-Justizminister Gerhards

    Mülheim, den 11.Oktober.2003

    Ihr Schreiben an die Stadt Mülheim/Ruhr vom 30.7.03 zu Kreditgenehmigungen bei vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 81 Abs. 2 und § 75 Abs.7 GO NRW und

    Beschlussvorlagen der Stadt Mülheim/Ruhr V 03/0708-01 (Gewinnabführung aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung in den städt. Vermögenshaushalt)  und
    V 03/0680-01
    (darin: Übertragung von Straßenbaumaßnahmen vom Vermögens- in den  Verwaltungshaushalt der Stadt Mülheim )

    Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,
    sehr geehrter Herr Leinders, sehr geehrter Herr Dr. Mayo,

    in Ihrem Schreiben vom 30.7.03 an die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim haben Sie die Genehmigung verweigert dafür, dass eine Neuverschuldung der Stadt Mülheim getätigt wird, die aus der Landesschulpauschale die Kreditverbindlichkeiten deckt.

    Nun will die Stadt Mülheim in der kommenden Ratsitzung am 16. Okt. folgende 2 Maßnahmen beschließen lassen, um trotz der misslichen Lage nach dem Wegbrechen der erhofften Erlöse für den Verkauf des Eigenbetriebs Stadtentwässerung noch einen Weg zur weiteren Finanzierung von Schulsanierungen und Straßenbaumaßnahmen zu finden:

      1. die beim Abwasserbetrieb für 2002 bilanzierten ca. 2,7 Mio. EURO Gewinn sollen vom Kernhaushalt vereinnahmt, sprich in den Vermögenshaushalt der Stadt abgeführt werden (Vorlage V 03/0708-01)
      2. ca. 1,9 Mio EURO, die für Straßenbaumaßnahmen bisher im Vermögenshaushalt verbucht waren, sollen in den Verwaltungshaushalt übertragen werden, um den Vermögenshaushalt zu entlasten (Vorlagen V 03/0680-01 und V 03/0678-01)

    Nach dem Desaster mit dem Ratsbeschluss Anfang Juli im Zusammenhang mit der Schulpauschale (vgl. Ihr Bescheid dazu vom 30.7.03) sollten Sie als Kommunalaufsicht vor einer evtl. Beschlussfassung der o.g. Anträge am kommenden Donnerstag vorher möglichst kurzfristig Stellung beziehen, ob und unter welchen Bedingungen diese beiden Maßnahmen überhaupt zulässig sind.

    Nach Rücksprache mit Anwälten, Grundbesitzer- und Mieterverbänden wurde bisher unsere vorläufige Einschätzung der o.g. Maßnahme zu 1. einhellig bestätigt, nämlich, dass eine „Gewinn“abführung aus einem Gebührenhaushalt, wie bei Entwässerung eindeutig gegeben, grundsätzlich nicht möglich sein dürfte.

    Deshalb fordern wir Sie auf, kurzfristig Stellung zu nehmen, ob die Kommunalaufsicht auch dieser Rechtsauffasung ist und

      • wenn ja, dies auch der Stadt Mülheim noch vor Donnerstag mitzuteilen
      • wenn nein, uns und der Stadt vor Donnerstag mitzuteilen, welche Voraussetzungen eine solche Gebührenübetragung in den städt. Kernhaushalt überhaupt erlauben könnten

    Auch zu 2. wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie vorher ein Signal geben würden, ob die Maßnahme überhaupt eine Chance auf Genehmigung hat oder nicht und wenn, unter welchen Prämissen.

    Sie werden verstehen, dass wir uns Sorge machen um die grundsätzliche Handlungsfähigkeit unserer Kommune und dass wir weder einen weiteren Reinfall wie im Zs.hang mit der Schulpauschale mitmachen wollen, aber auch keine zukunftslosen Abententeuer mitspielen wollen, wenn etwa Gerichte die geplante o.g. Gebührenübertragung rückgängig machen würden.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender 
                           Lothar Reinhard, Ratsvertreter