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Ausgesuchte Meldungen zu Mülheim und das EU-Vergaberecht

18.11.09: Der Generalanwalt beim EuGH hat gestern seine Schlussanträge zur Vergabesache Ahlborn vorgelegt. Es geht um die Frage, ob der Verkauf des dortigen Kasernengeländes hätte ausgeschrieben werden müssen, weil damit ein städtebauliches Ziel verfolgt wurde. Er definiert darin ausführlich die Begriffe. Danach ist jedenfalls völlig unstrittig, dass der Verkauf des Ruhrbania-Baufeld 1 an Kondor Wessels vergabepflichtig war, was bei Ahlborn nicht so klar ist, weil die "unmittelbare" Verbindung zwischen öffentlichem Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten bei Ruhrbania anders als in Ahlborn eindeutig gegeben ist. Das EuGH-Verfahren zu Ahlborn betrifft die abstrakte Rechtsfrage, ob ein öffentlicher Bauauftrag bzw. eine Baukonzession vorliegt, wenn eine Gemeinde oder sonst eine öffentliche Stelle ein Grundstück an einen Investor veräußert und diesen verpflichtet, auf dem Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Bebauung zu errichten. Diese Frage wurde dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt, das in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten hat, dass bei einer solchen Konstellation ein öffentlicher Bauauftrag vorliegen kann. Die EU-Vergaberechtskommission teilt diese Auffassung. Es gibt allerdings auch starken Widerspruch, hauptsächlich von der Bundesregierung und von Österreich. Das Urteil des EuGH auf diese Frage könnte von entscheidender Bedeutung auch im Verfahren Ruhrbania sein. EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh. Ruhrbania und das missachtete Vergaberecht: Ein Stück aus dem Tollhaus, aber auch ein Trauerspiel der mutwilligen Zerstörung für ein windiges Prestigeprojekt. NRhZ-Online-Flyer Nr. 209: “Ein Stück aus dem Mülheimer Tollhaus nun vor dem EU-Gerichtshof: „Ruhrbania“ und das Vergabere cht als (185 KB)

13.7.09: Das Vergabeverfahren 2007/4384, SG (2007) A 4052 zur Ruhrbania-Beschwerde ist inzwischen beim Europ. Gerichtshof anhängig, wozu voraussichtlich im Herbst eine mündliche Verhandlung stattfinden wird. Die ursprüngliche MBI-Beschwerde „Wettbewerbs- und vergaberechtliche Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ Mülheim a.d. Ruhr“ vom 7.4.07 bezog sich nur auf die Beteiligung der Fa.Reggeborgh an der RPG. Die EU-Vergabestelle vom 28. Feb. 2008 ergänzte noch den Punkt "Verkauf des Baufeldes 1 mit Bauverpflichtung", bei dem ebenfalls massive vergaberechtliche Bedenken vorliegen. Es gibt noch ein weiteres Geschäft, das u.E. sehr eindeutig vergaberechtswidrig abgelaufen ist, das auch im Zusammenhang von Ruhrbania zu sehen ist - die Sanierung des Rathausaltbaus. per Umwegfinanzierung, bei der die Stadt ihr Rathaus der Wohnungsbaugesellschaft SWB auf Erbbaurechtsbasis übertrug. SWB führt die Sanierung durch und kassiert 50 Jahre Miete, in der die Sanierungskosten enthalten sind. Diese Transaktion wurde als angebliches "inhouse"-Geschäft ohne Ausschreibung getätigt. Wir haben das in Frage gestellt, weil der SWB zu 50,1% Tochter der medl (Mülheimer EnergieDienstleistungs GmbH) ist, die ihrerseits zu 49% nichtstädtisch ist, weil sie RWE-Rhenag gehört. Das Rechtsamt behauptete, SWB sei wie eine 100%ige Tochter anzusehen, weil nur die Stadt das Sagen habe. Als nun urplötzlich neben der langfristigen "Miete" für das Rathaus auch noch ein Bürgschaft von 40 Mio. ¥ für die Rathaussanierung per Dringlichkeitsbeschluss und nur nicht öffentlich durchgepeitscht wurde, schlugen die MBI Alarm und sie machten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin, nachzulesen als (37 KB)

30.4.09: Reggeborgh-Tochter Rheinbau,für Ruhrbania Projektmanagement engagiert, aufgelöst. Und nun? Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft eine teure Fehlkonstruktion!?

1.7.08: Original-Akten und -verträge zum EU-Verfahren monatelang nicht in Brüssel angekommen! Bermuda-Dreieck mit schwarzen Löchern von Mülheim bis Düsseldorf und Berlin?

27.3.08: Akteneinsicht des MBI-Sprechers brachte es ans Licht: Ruhrbania: Schwere Klatsche aus Brüssel. Rechtsdezernent Steinfort: „Ruhrbania schreibt Rechtsgeschichte.” Recht hat er, nur sieht es für die Stadt so gut nicht aus, wie er vorgibt! NRhZ-Online Nr. 140 dazu 13.3.08: EU-Vergaberecht vs. gewohnte Ruhrgebietsmauschelei? Die MBI-Beschwerde führte zur EU-Überprüfung des Ruhrbania-Vergabeverfahrens!
11.3.08: Geheimniskrämerei um das EU-Schreiben zum Vergabeverfahren Ruhrbania? Interessanter
Schriftwechsel des MBI-Sprechers mit dem Rechtsdezernenten.
Die MBI haben nun die EU-Kommission direkt gebeten, möglichst zeitnah mitzuteilen, ob es außer der
MBI-Beschwerde aus April 07 (A.z.: 2007/4384, SG (2007) A 4052) noch weitere gab und aufgrund welcher Beschwerde die Kommission jetzt tätig wurde.
10.3.08: PRESSEMITTEILUNG der Stadt Mülheim an der Ruhr zu Ruhrbania: “EU-Kommission will Stellungnahme zum Vergabeverfahren - Stadtdirektor Steinfort: Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“ MBI dazu:
Das ist wohl reines Wunschdenken in Bau- und Rechtsdezernat!

11. April 07: MBI reichen Beschwerde ein bei der EU-Wettbewerbskommission, damit diese wettbewerbs- und vergaberechtliche Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ Mülheim a.d. Ruhr überprüft. Bei dem o.g. EU-weiten Ausschreibungsverfahren vom 17.3.06 wurden nämlich den potenziellen Bietern gänzlich andere Bedingungen vorgegeben, wie sie jetzt mit der Firma Reggeborgh verhandelt und im Rat beschlossen wurden. Die ganze Beschwerde ist nachzulesen als (42 KB)

Über die Wasserversorgung der Stadt Mülheim, wie sie unsauber und unter Wert verkauft wurde als (150 KB)
Beschwerden beim RP aus 2001 und 2002 zum unsauberen RWW-Verkauf
Presseschau zum -Verkauf: Das größte Geschäft der Mülheimer Stadtgeschichte. Fallbeispiel eines neoliberalen Ausverkaufs gegen Regeln und Gesetze: Übersicht zu Meldungen und Links
2007
: Wo das Wassergeld nach der Privatisierung hinfließt ....
Privatisierung der Daseinsvorsorge und ihre Folgen: Beispiel Wasserwerks-Verkauf, das größte und unsauberste Geschäft der jüngeren Mülheimer Stadtgeschichte. Die Baganz-Jasper-Folgen: Mülheim nur noch Zaungast beim eigenen Wasser!

 

"Den Sozialismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf" (DDR-Spruch, von der Realität ad absurdum geführt)
"Ruhrbania in seinem Lauf, halten weder Gesetze noch Finanzen auf" könnte analog für Mülheim gelten - oder auch nicht!?

Mülheim, 12.10. 2007

Hat Mülheim Köln als Klüngelhauptstadt überholt?

Das EuGH-Urteil zum Vergaberecht vom 18. Jan. 2007 und das entsprechende OLG-Urteil vom 13. Juni bedeuteten z.B. für Köln bereits Anfang August: "Stadt Kö ln stoppt den Verkauf von Land - Juristen hatten ... geprüft. Ihr Ergebnis: Städtische Grundstücksverkäufe, mit denen konkrete Bauprojekte verbunden sind, müssen europaweit ausgeschrieben werden. ... Fü r 40 bis 50 Projekte müsse nun eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Bei allen Projekten kommt es nun .... Wirtschaftsdezernent Walter-Borjans nannte die Verzögerungen durch das Urteil "ä rgerlich", man wolle die Veränderung jedoch als Chance nutzen. "Wir werden eine neue Routine bei der Vergabe entwickeln, die zu mehr Transparenz und Klarheit führt" - fü r ihn auch ein Mittel, um etwas gegen die Klüngel-Klischees zu tun, mit denen Köln in Verbindung gebracht wird....." (KStA 8.8.07)

In der quasi-Partner-Klüngelstadt Mülheim stoppte dagegen keiner nichts nur wegen eines EuGH-Urteils. Erst am Ende der Ratsitzung am 20.September (11 Tage nach dem Bürgerentscheid!) erfuhr die Öffentlichkeit beiläufig, dass wegen dieser Urteile mit Reggeborgh nachverhandelt worden sei, die Ruhrbania-Baufelder 2 bis 4 nun auch ausgeschrieben würden, deshalb dort auch kein Vorkaufsrecht mehr bestehe, während das 1. Baufeld jetzt unmittelbar an die Holländer verkauft werde ohne Ausschreibung. Klang weder konsequent, noch rechtlich haltbar, deshalb der MBI-Antrag für die Sondersitzung des Rates am 10. Okt. zu beschließen, die geänderten Verträge mit der Firmengruppe Wessels zur Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft sowie die anderen zugehörigen Unterverträge dem Rat der Stadt zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen und erst danach zu unterschreiben, wenn überhaupt.

Am Morgen der Ratsitzung konnte man/frau bereits in der WAZ vorher lesen, dass alle Verträge mit Reggeborgh/Wessels doch bereits unterschrieben seien, und "Tempo ist Mülheims Vorteil", so Wirtschftsförder Schnitzmeier: "Wir sind eine der ersten Kommunen, die nach der Verschärfung der Vergaberichtlinien mit der Ausschreibung des 2. Ruhrbania-Baufeldes in München vertreten sind. 40 Projekte mussten deswegen allein in Düsseldorf auf Eis gelegt werden."

Also der MBI-Antrag bereits per Zeitungsmeldung überflüssig gemacht? Nicht ganz, denn zu dem Antrag gehörte auch ein Fragenkatalog. Laut Rechtsdezernent Steinfort wurden die Verträge mit angeblich nur marginalen Änderungen am 28.9. unterschrieben. Vorkaufsrechte seien einfach nur gestrichen worden, ohne sonstige Gegenleistungen. Das 1. Baufeld müsste man deshalb nicht ausschreiben, weil doch die Projektentwicklungsgesellschaft bereits EU-weit ausgeschrieben worden sei.

Das klingt gelinde gesagt sehr zweifelhaft. Anders als Köln, Düsseldorf und anderswo scheint Mülheim erneut ein extrem rechtsbiegsamer Raum zu sein, zumindest aber wenn es um Ruhrbania geht. Doch auch als es um die vergaberechtswidrige MEG-Umgründung mit Trienekens und den wettbewerbswidrigen Verkauf der RWW-Anteile ging, war das genauso.

Die sog. Ausschreibung für die private Beteiligung an der Ruhrbania-Proktentwicklungsgesellschaft war bereits eher eine bloße Kontaktanzeige im EU-Amtsblatt, keinesfalls aber ein EU-weites Vergabeverfahren. Die MBI-Beschwerde an die EU-Wettbewerbskommissarin von Anfang April zu dieser lächerlichen Nummer läuft noch und hat das Aktenzeichen 200/4394, SG(2007) A 4052). Die Beschwerde ist nachzulesen als (42 KB)

In Köln hat man die selbstherrliche Dreistigkeit nun doch etwas beschränkt, nachdem die EU-Kommission bekanntlich die Klüngeleien mit Esch-Oppenheimer beim Messebau als vergaberechtswidrig branntmarkten. Braucht auch Mülheim endlich eine Kontrollbehörde, die der Ruhrstadt aufzeigt, dass kein Zweck alle Mittel heiligt und dass u.a. das europ. Vergaberecht nicht in der freien Interpretation der lokalen Rechtsabteilung liegt!

10.3.08: PRESSEMITTEILUNG der Stadt Mülheim an der Ruhr zu Ruhrbania: “EU-Kommission will Stellungnahme zum Vergabeverfahren - Stadtdirektor Steinfort: Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“ MBI dazu: Das ist wohl reines Wunschdenken in Bau- und Rechtsdezernat!

13.3.08: EU-Vergaberecht vs. gewohnte Ruhrgebietsmauschelei? Die MBI-Beschwerde führte zur EU-Überprüfung des Ruhrbania-Vergabeverfahrens! MBI-Beschwerde als

Löst Mülheim an der Ruhr Köln als Klüngelhauptstadt ab? EU-Bestimmungen bei Ruhrbania missachtet und verletzt! als (567 KB) Neue Rheinische Onlinezeitung Nr. 138 vom 19.3.08

27.3.08: Akteneinsicht des MBI-Sprechers brachte es ans Licht: Ruhrbania: Schwere Klatsche aus Brüssel. Rechtsdezernent Steinfort: „Ruhrbania schreibt Rechtsgeschichte.” Recht hat er, nur sieht es für die Stadt so gut nicht aus, wie er vorgibt!

2.4.08: NRhZ-Online Nr. 140: Mülheimer Opposition bekam Einsicht in Brief der EU-Kommission „Schwere Klatsche! - Massiv gegen EU-Richtlinien verstoßen“ haben die Verantwortlichen der Stadt Mülheim bei der Auswahl eines Projektentwicklungspartners zum Bau der geplanten Ruhrpromenade, dem Verkauf von deren Baufeld 1 und der Ausschreibung von Baufeld 2. Zu diesem Ergebnis kommt Lothar Reinhard, nachdem er nun endlich Einsicht in den Brief der EU-Wettbewerbskommission auf die Beschwerde seiner MBI-Fraktion nehmen durfte, der der Mülheimer Verwaltungsspitze bereits seit dem 12. März vorliegt

1.7.08: Original-Akten und -verträge zum EU-Verfahren monatelang nicht in Brüssel angekommen! Bermuda-Dreieck mit schwarzen Löchern von Mülheim bis Düsseldorf und Berlin?

30.4.09: Reggeborgh-Tochter Rheinbau,für Ruhrbania Projektmanagement engagiert, aufgelöst. Und nun? Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft eine teure Fehlkonstruktion!?

13.7.09: Das Vergabeverfahren 2007/4384, SG (2007) A 4052 zur Ruhrbania-Beschwerde ist inzwischen beim Europ. Gerichtshof EuGH in Luxenburg anhängig, wozu voraussichtlich im Herbst eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.
5.8.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 209: “
Ein Stück aus dem Mülheimer Tollhaus nun vor dem EU-Gerichtshof: „Ruhrbania“ und das Vergabere cht als (185 KB)

 23.9.09: Um 9 Uhr öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh.

 

12.8.02: Endlich meldete sich die EU (dreieinhalb Monate nach Vertragsabschluss und 8 Monate seit Eingang der MBI-Beschwerde !). Die “Generaldirektion Wettbewerb” schreibt mit haarsträubender Begründung, dass der RWW-Verkauf keine unerlaubte Begünstigung darstelle. Das Bundeskartellamt aber antwortete überhaupt nicht!

In einem Schreiben von Ende März 2002 hat die EU-Kommission, GD Wettbewerb, den MBI geantwortet und folgende Fragen gestellt:

  1. ob die MBI direkt benachteiligt sei
  2. zur fehlenden Transparenz des Verfahrens beim RWW-Verkauf 
  3. über den Marktwert
  4. zum Verkaufspreis und zum Marktpreis und
  5. ob und wie der innergemeinschaftliche Handel verzerrt werde.

Dazu das folgende MBI-Antwortschreiben:

Mülheim, den 3. April 2002

Kommission der Europäischen Gemeinschaften
GD Wettbewerb

State aid Greffe, Rue Joseph II, B- 1000 Bruxelles

Betreff: Verkauf städtischer Anteile des Rheinisch-Westfälischen Wasserwerks
 D/51166,  DG COMP-H-3/RS D(2002) 173, Ihr Schreiben datiert 18.3.02

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den folgenden Ausführungen zu den von Ihnen gestellten Fragen hoffe ich, das nicht transparente Vorgehen der Stadt Mülheim beim Verkauf der RWW-Anteile verdeutlichen zu können.

Zu Frage 1)

Als gewähltes Mitglied des Rates der Stadt Mülheim sehe ich es als Verpflichtung an, auf Unregelmäßigkeiten hinzuweisen, die sich letztlich zum Nachteil der Stadt und ihrer Bürger auswirken können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die RWW-Anteile unter Marktwert veräußert wurden, bedeutet dies einen finanziellen Schaden für die Stadt. Die geplanten Wasserpreiserhöhungen gehen unmittelbar zu Lasten der Gebührenzahler.

Zu Frage 2)

Die mangelnde Transparenz des Verfahrens ist m.E. darin zu sehen, dass gegenüber der Ausschreibung im späteren Verfahrensverlauf wesentliche Bedingungen des Verkaufs so geändert wurden, dass nicht mehr nachvollziehbar ist, welcher Anbieter tatsächlich den höchsten Preis geboten hätte, wenn von Anfang an zu diesen Bedingungen ausgeschrieben worden wäre. Die Anbieter, mit Ausnahme von RWE Aqua, das als Anteilseigner über weitergehende Informationen verfügte, mussten davon ausgehen, dass

a) das Angebot unter der Bedingung erfolgt, dass vom Käufer erwartet wird, dass der Wasserpreis konstant zu halten ist . Dies beeinflusst natürlich die Höhe der abgegebenen Angebote erheblich. Wenn also Anbieter ausgeschlossen wurden, weil sie in der Annahme, dass diese Bedingung laut Ausschreibung gilt, entsprechend niedrigere Angebote abgegeben haben, erfolgt die Auswahl unter falschen Voraussetzungen, wenn die Vertragsbedingungen danach wesentlich davon abweichen, wie es hier geschehen ist.

Belege: Ausschreibungsbedingungen lt. Prospekt vom 2.7.01, S. 44-45 (Anlage 1) Garantie-und Konsortialvertrag lt. Ratsbeschluss vom 14.3.02, § 5 sowie dazugehörige  Ratsvorlage S. 9-10 (Anlage 2) und Angebot des Mitbieters Gelsenwasser nach Bekanntwerden der Vertragsbedingungen vom 4.3.02 (Anlage 3)

b) mit den zwei bis drei Höchstbietern weiterverhandelt wird. Nachdem RWE Aqua und Gelsenwasser das gleiche Angebot für die Geschäftsanteile, allerdings unter verschiedenen Zusatzbedingungen , wie zu Frage 3 ausgeführt, abgegeben hatten, entschied die Beteiligungskommission , dass nur mit RWE Aqua weiterverhandelt wird, mit der Begründung, RWE sei ja bereits mit 15% an RWW beteiligt und deshalb zu bevorzugen. Dieses Argument war überraschend eingebracht worden, widerspricht grundsätzlich einer offenen Ausschreibung und war weder den Anbietern noch den Mitgliedern des Rates der Stadt bei Zustimmung zur Ausschreibung genannt worden. Der Rat der Stadt selbst hat über diese Bevorzugung nicht abgestimmt!

Belege: Ausschreibungsbedingungen, S. 7-8 (Anlage 4) und Protokoll Beteiligungskommission vom 13.9.01 (Anlage 5)

c) die Stadt MH (bzw. die beteiligten Kommunen insgesamt) ihre Sperrminorität von 25,1 % in jedem Fall behalten wollten. Im Ratsbeschluss vom 14.3.02 wird dagegen überraschend in Aussicht gestellt, dass RWE Aqua noch in diesem Jahr weitere Anteile erwerben kann, um so insgesamt über 79,785% der Anteile verfügen zu können. Es liegt auf der Hand, dass diese Möglichkeit den Kauf auch für die anderen Anbieter hätte lukrativer machen können.

Belege: Ausschreibungsbedingungen, S. 5 und S.7 (Anlage 6) und Ratsvorlage S. 8-9 (Anlage 7)

d) keine weiteren, nicht erkennbaren, Vermögenswerte existieren. Nur RWE Aqua hatte Kenntnis von den beim RWW gebildeten stillen Reserven. Die Vermögenswerte in Form von Grundstücksbesitz des RWW erhalten jetzt aber zusätzliche Bedeutung. Im Juli 2001 wurden erstmals Absichten erkennbar, die Wassergewinnungsflächen aus der bisherigen Nutzung herauszunehmen und hier einen Freizeitpark anzusiedeln. Nachdem dieses Vorhaben zunächst aufgegeben schien, gibt es jetzt einen neuen Vorschlag in dieser Richtung (dazu unsere Anfrage zum Planungsausschuss am 16.4.02, Anlage 7a). Sollte sich diese Vermutung bestätigen, würde das evtl. einen ganz erheblichen Wertzuwachs bei den RWW-Grundstücken bedeuten. Die SPD-Fraktion hatte in der Ratssitzung am 14.3.02 selbst einen Antrag gestellt, etwaige zukünftige Erlöse aus Grundstücksverkäufen der Stadt als ursprünglichem Miteigentümer wieder zukommen zu lassen. Zu diesem SPD-Antrag hieß es dann in der Presse, RWE Aqua habe "nach Ansicht von Insidern" diese Wertsteigerungen beim Angebot bereits berücksichtigt.

Belege: Gutachtliche Vorstudie ... , S. 98 (Anlage 8) und Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 14.3.02 (Anlage 9)

Zu Frage 3)

Zum Marktwert gab es eine "Gutachtliche Vorstudie zur Bewertung und möglichen Veräußerung von Beteiligungsvermögen der Stadt Mülheim an der Ruhr", die den Unternehmenswert mit 300 Mio.DM, den Anteil der Stadt Mülheim entsprechend mit 140 Mio. DM errechnete. Tatsächlich wurden dann von RWE Aqua und Gelsenwasser jeweils 625 Mio.DM  geboten. Dabei hatte, wie sich erst anlässlich der ersten Diskussion über den Wasserpreis im Dezember 2001 herausstellte, RWE Aqua allerdings die Erhöhung des Wasserpreises bereits als Zusatzbedingung eingebracht, real war also das Angebot nicht gleichwertig. Am 4.3.02 legte Gelsenwasser  dann, ausdrücklich unter Hinweis auf die inzwischen vorliegenden Verträge mit RWE Aqua mit der Erhöhung des Wasserpreises, ein neues Angebot über 400 Mio. EURO entspr. 782,3 Mio. DM, vor. Auch wenn Gelsenwasser dieses Angebot aus anderen Gründen letztendlich zurückzog, ist hierin ein weiterer deutlicher Anhaltspunkt für den tatsächlichen Marktwert zu sehen.

Beleg: Stellungnahme von Oberbürgermeister Dr.Jens Baganz zum Verkauf der RWW-Anteile vom 5.12.01(Anlage 10)

Zu Frage 4)

Laut Ratsbeschluss vom 14.3.02 beträgt der Kaufpreis pro verkauftem Prozentpunkt 3 195 574,26 EURO (Geschäftsanteilskauf-und - abtretungsvertrag , § 4). Für die Stadt Mülheim entspricht dies 108 343 864 EURO. (Anlage 11)

Zu Frage 5)

Das RWW hat eine weit über die beteiligten Kommunen hinausreichende Bedeutung. Dies wurde den MBI nicht nur von mehreren Anbietern bestätigt, es war auch in diversen überregionalen Zeitungen zu lesen. Abgesehen von überregionalen Verträgen des RWW selbst, z.B. der kürzlich abgeschlossene Liefervertrag mit den Niederlanden (auch dies war wahrscheinlich nur RWE Aqua vorher bekannt), nimmt das RWW eine Schlüsselstellung in der Trinkwasserversorgung für ganz NRW ein. Der RWE-Konzern kann seine Monopolstellung durch den Kauf weiter festigen, für die anderen, insbesondere auch Anbieter aus dem Ausland, hätte sich ein möglicher Einstieg in den deutschen Markt ergeben. Das Interesse an einem Kauf auch über die Landesgrenzen hinaus, spricht ebenfalls für diese Bedeutung.

Ich möchte Sie nochmals um eine Prüfung des Verkaufsverfahrens bitten und stehe selbstverständlich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

An
European Commission Directorate-General for Competition
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B - 1049 Brussels

Mülheim, den 14. Feb. 02

Betr: Unser Schreiben vom 17.12.01: Beschwerde wegen unzulässiger Beihilfe gemäß EGV durch die Stadt Mülheim a.d.Ruhr  zu Gunsten  der RWE-Aqua beim Verkauf städtischer Anteile des Rheinisch-Westfälischen Wasserwerks (RWW) und evtl. auch im Vergabeverfahren Privatisierung Abwasser
(zugehörige P R E S S E M I T T E I L U N G: “Bevor RWE uns das Wasser abgräbt!” 
MBI fordern schnelle Prüfung des RWW - Verkaufs durch Regierungspräsident und EU-Wettbewerbskommission Eile ist geboten, Sondersitzungen stehen kurz bevor!)

Seit unserem Schreiben vom 17.12.01 laufen die Verkaufsverhandlungen weiter, und zwar ausschließlich mit RWE-Aqua. In der Ratssitzung am 13.12.01 hatten wir per Eilantrag gefordert, die Verhandlungen solange auszusetzen, bis die Prüfung durch Regierungspräsident, Kartellamt und EU-Kommission abgeschlossen ist. Über diesen Antrag wurde im Rat nicht abgestimmt mit der Begründung, die Eilbedürftigkeit sei nicht gegeben. Daraufhin haben wir den gleichen Antrag für die Ratssitzung am 21.2.02 nochmals gestellt. 

Inzwischen zeigt sich, dass durchaus schnelle Entscheidungen gefordert sind: uns liegt seit einigen Tagen eine Terminplanänderung für die Einberufung zusätzlicher Sitzungen der Beteiligungskommission und des Hauptausschusses vor mit der Begründung, diese seien zur Vorbereitung der Ratsentscheidung über den Verkauf  der RWW-Anteile notwendig. Demnach wird also eine Entscheidung in der Ratssitzung am 14.3.02 angestrebt.

Wir bitten Sie deshalb, die Angelegenheit mit der höchsten Dringlichkeitsstufe zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen           i. A. der MBI: L.Reinhard, MBI-Ratsvertreter

 

Mülheim, 17.12.01

An
European Commission
Directorate-General for Competition
Rue de la Loi / Wetstraat 2000

(MBI-Presseerklärung dazu: "Die Bevorzugung des RWE beim Verkauf der Mülheimer Anteile am Wasserwerk RWW ist spätestens nach dem versuchten Husarenstreich mit der Wasserpreiserhöhung wettbewerbswidrig und kartellrechtlich bedenklich!")

Beschwerde wegen unzulässiger Beihilfe gemäß EGV durch die Stadt Mülheim a.d. Ruhr zu Gunsten der RWE Aqua beim Verkauf städtischer Anteile des Rheinisch Westfälischen Wasserwerks (RWW) und evtl. auch im Vergabeverfahren Privatisierung Abwasser

Die Stadt Mülheim ist mit 46% größter Anteilseigner der RWW GmbH. Neben anderen Gemeinden des Ruhrgebiets besitzt auch das RWE Anteile des RWW (ca. 15%).

Am 26.04.01 beschloss der Rat der Stadt Mülheim, Anteile an dem RWW zu veräußern.

Am  22.05.01 wurde die beabsichtigte Veräußerung im Amtsblatt der EU bekannt gegeben. Auf diese Ausschreibung meldeten sich 7 Bewerber, denen im Juli ein Angebotsprospekt zugeleitet wurde.

Bis Ende August gingen die Angebote von 5 Bietern ein. Gelsenwasser und RWE Aqua waren mit einem exakt gleichhohen Angebot von 228 Mio DM die beiden Höchstbieter für  den Kauf der zu veräußernden ca. 3/4 der Mülheimer RWW-Anteile.

In dem Angebotsprospekt stand, dass aus dem Kreis der Bieter einige - voraussichtlich zwei bis drei - ausgewählt würden und diesen Gelegenheit gegeben werde, in die zweite Stufe der Verhandlungen einzutreten. Entgegen dieser Ankündigung, die auch vorher in allen kommunalen politischen Gremien genauso beratschlagt worden waren, bestimmte die Beteiligungskommission auf Vorschlag der Stadtverwaltung, RWE Aqua als "preferred bidder", mit dem seither exclusiv weiterverhandelt wird. ( zu der Problematik der Entscheidungskompetenz der Beteiligungskommission siehe Anlage 1: Beschwerde an den Regierungspräsidenten vom 30.10.01)

Ende November, als in den politischen Gremien der Wirtschaftsplan des RWW für 2002 verabschiedet werden sollte, kam an die Öffentlichkeit, dass darin eine 6,5%ige Wasserpreiserhöhung beschlossen werden sollte. Es stellte sich bei der Gelegenheit heraus, dass in dem o.g. Angebotsprospekt von stabilen Wasserpreisen die Rede war. RWE Aqua hatte in seinem Angebot aber eine 6,5%ige Wasserpreiserhöhung mit eingerechnet, während die anderen Mitbieter von gleichbleibenden Wasserpreisen ausgegangen waren. Da eine solche Wasserpreiserhöhung einen deutlich höheren Verkaufswert der RWW-Anteile bedeutet, der sich für die zu veräußernden Mülheimer Anteile zwischen 40 und 50 Mio DM bewegen dürfte, war RWE Aqua kein Höchstbieter.

Zusätzlich stellte sich inzwischen noch heraus, dass RWE als bisheriger Minderheitsteilhaber des RWW über etliche Grundinformationen verfügte, die durchaus von großer Relevanz für den Kaufpreis bzw. die Erstellung eines Angebots sind, die anderen Mitbieter aber nicht. So war diesen u.a. kein Wirtschaftsplan vorgelegt worden und auch keine Information über die enormen stillen Reserven des RWW. (Anlage 2)

Geradezu panikartig wurde aufgrund der öffentlichen Diskussion der RWW-Wirtschaftsplan mit der Wasserpreiserhöhung dann im Dezember zurückgezogen und der Aufsichtsrat stimmte mehrheitlich gegen die RWE-Stimmen für den Wirtschaftsplan ohne Wasserpreiserhöhung.

Trotz allem wird aber immer noch weiter exclusiv mit RWE Aqua verhandelt, da der Rat der Stadt sich am 13.12.01 mehrheitlich weigerte, den MBI-Eilantrag ( siehe Anlage 3) auf die Tagesordnung zu nehmen.

Das gesamte Verfahren widerspricht u.E. allen Wettbewerbsregeln und lässt die notwendige Transparenz vermissen.

Unabhängig von den Problembereichen der Haushaltsführung und Verstößen gegen die Gemeindeordnung sehen wir in dem gesamten Vorgang bisher eine unzulässige Beihilfe der Stadt Mülheim an RWE Aqua gemäß EGV, da eine Veräußerung zu einem niedrigeren Preis, als er auf dem Markt zu erzielen wäre, erfolgen soll.

Wir fordern deshalb die Wettbewerbsbehörden der Kommission auf, die beabsichtigte Vergabeentscheidung einer Inhaltskontrolle nach den Grundsätzen über staatliche Beihilfen zu unterziehen.

Wir empfehlen dabei, die Kontrolle von dem Komplex des beabsichtigten Kaufs der RWW-Anteile auch zu erweitern auf den Komplex des parallel stattfindenen Vergabeverfahrens zur Privatisierung der Mülheimer Abwasserentsorgung.

Es liegt auf der Hand, dass RWE, wenn es sich der RWW-Mehrheit sicher ist, alleine schon aufgrund von möglichen Synergieeffekten ein potentiell höheres Angebot abgeben kann als andere Konkurrenten.

Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass es keinen Zusammenhang zwischen den beiden Verkaufsverfahren gibt. Umso bedenklicher und heikler ist die bisherige Entscheidung der Stadt Mülheim zu werten, das RWE als "preferred bidder" beim Verkauf der RWW-Anteile trotz gleichhohem Angebot von Gelsenwasser - was sich inzwischen sogar als eindeutig niedriger herausstellte - auszuwählen, weil dadurch Vorentscheidungen auch für andere Ver- und Entsorgungsbereiche wie für den Abwasserbereich mit getroffen wurden.

Das RWE betreibt in Mülheim die Stromversorgung incl. des Stromnetzes. Außerdem ist das RWE über seine Tochter Rhenag mit 49% an der kommunalen Gasversorgungs- und Fernwärmegesellschaft MEDL beteiligt, dazu mit ebenfalls 49% über die Tochter Trienekens an der kommunalen Entsorgungsgesellschaft MEG. Parallel zum Verkauf der Mülheimer RWW-Anteile läuft z.Z. das Vergabeverfahren für den jetzigen Eigenbetrieb Abwasser. Dabei sind RWW, RWE  und MEDL neben Gelsenwasser Bieter für die Übernahme von knapp 75% der Anteile. Außerdem läuft das Verkaufsverfahren für das Wasserkraftwerk Raffelberg, das noch im Besitz der Betriebe der Stadt Mülheim ist, aber ohne Ausschreibungsverfahren an die MEDL gehen soll.

Ein immer größer werdender Teil der Ver- und Entsorgung unserer Stadt wurde bereits in die Hände eines einzigen Konzerns übergeben. Wenn nun wie oben beschrieben RWE mit dem Zukauf von ca. 37% RWW-Anteilen die Mehrheit des RWW bekäme, wäre sicherlich auch eine Vorentscheidung für die Teilprivatisierung der Abwasserwirtschaft gefallen, die dann sicherlich unter RWE-Einfluss käme, egal ob direkt oder über RWW oder MEDL.

Das RWE ist im Begriff die bereits bestehende Vorrangstellung im Ver- und Entsorgungsbereich auf alle Segmente auszudehnen und erheblich zu erweitern.

Es ist zu befürchten, dass die Kommune Mülheim in Zukunft im Bereich der Grunddaseinsfürsorge keine unabhängige Entscheidung mehr fällen kann.

Da das RWW zudem kein kommunaler Wasserversorger ist, sondern eine der größten regionalen Wassergesellschaften, hätte die Übernahme durch das RWE eine große Bedeutung für die gesamte Region und darüber hinaus.

Deshalb bitten wir Sie zu überprüfen bzw. an die zuständige Stelle weiterzuleiten, inwieweit die marktbeherrschende Stellung, die der RWE-Konzern mit dem Zukauf der RWW-Anteile erlangen würde, auch kartellrechtlich bedenklich und ggf. ebenfalls zu beanstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen                                 i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

Anlagen: