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- 14.11.03: Vorschlag für die Tagesordnung des Planungsausschuss am 2.12.03 zur
Nutzung der
Gewächshäuser der aufgegebenen Stadtgärtnerei durch Luftschiffbauer Wüllenkemper, welche Nutzungen nach dem geltenden Bebauungsplan H 2, dort zulässig ist und ob Wüllenkemper die Gewächshäuser als
Zwischenlager für am Flughafen ankommende Blumenlieferungen nutzen will
16.03.01: Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01, welche planungsrechtlichen
Vorgaben z. Zt. für das aufgegebene Gelände der Stadtgärtnerei bestehen
Antwort der Verwaltung zur Anfrage an den Planungsausschuss 2001
28.02.01: Anfrage an den Finanzausschuss, was die Fremdvergabe der Tätigkeiten,
welche bisher die Stadtgärtnerei inne hatte, kostet
Mülheim, den 14.11.03
Vorschlag für den Planungsausschuss am 2.12.03 TO: öffentlich Nutzung der Gewächshäuser der alten Stadtgärtnerei Wie der Presse vom 12.November zu entnehmen war, zeigt Luftschiffbauer Wüllenkemper Interesse, die
Gewächshäuser der alten Stadtgärtnerei zu nutzen. Die Verwaltung möge dazu die folgenden Fragen beantworten:
- Welche Nutzungen sind nach dem geltenden Bebauungsplan H 2, in dem die Fläche als „Öffentliche Grünfläche – Friedhof“ ausgewiesen ist, dort zulässig?
- Will Wüllenkemper die Gewächshäuser als Zwischenlager für am Flughafen ankommende Blumenlieferungen nutzen?
Falls ja: Welche Änderungen des Planungsrechtes, evtl. sogar ein neuer Bebauungsplan, wären erforderlich, eine solche Nutzung zu legalisieren?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss Mülheim/Ruhr, den 16.03.01 Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01
(Antwort unten) Betr: Gelände der StadtgärtnereiDie Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
- Welche planungsrechtlichen Vorgaben bestehen z. Zt. für das Gelände der Stadtgärtnerei?
- Welche Absichten bestehen ggfs. zur Einleitung von Änderungsverfahren bzw. Bebauungsplan und mit welcher Zielrichtung?
i.A. der MBI-Fraktion:L. Reinhard, Fraktionssprecher Mülheim/Ruhr, den 28.02.01
Anfrage an den Finanzausschuß Betr.: Schließung der Stadtgärtnerei
Die Verwaltung möge darlegen, was die Fremdvergabe der Tätigkeiten, welche bisher die Stadtgärtnerei inne hatte, kostet.
Die MBI bitten zudem um einen Sachstandsbericht, wieweit die Planung für eine zukünftige Nutzung des Geländes gediehen sind. i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard Der Oberbürgermeister Amt/AktenzeichenMülheim an der Ruhr, den 23.03.01; 61.3Nr.: 6130
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:AntragxAnfragex der Fraktion
xMBIxöffentlich Datum 16.03.01
Drucksache Nr. A 01/0299-01
BeratungsfolgeBerichterstatter/inSitzungstermin1.
PlanungsausschussHelga Sander27.03.01 Betreff
Gelände der Stadtgärtnerei Stellungnahme:Zu 1.:
Das Gelände der Stadtgärtnerei liegt in dem seit dem 30.01.1976 rechtsverbindlichen Bebauungsplan
"Hauptfriedhof - H 2" und ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Friedhof" festgesetzt. Zu 2.:
Eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes ist nicht vorgesehen. gez.: Sander |