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Anträge/Anfragen zum Komplex Flächennutzungsplan
25.9.02: PRESSEMITTEILUNG MBI
fordern Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe: Mit drei Anträgen in Rat und Planungsausschuss greifen die MBI das
aktuelle Thema Hochwasserschutz auf: Förderung der
Regenwasserversickerung im Stadtgebiet, Umsetzung des
Pilotprojektes Regenwassermanagement im Hexbachtal und Unterschutzstellung der
Wassergewinnungsgebiete auf der linken Ruhrseite.
Mülheim, den 20.09.02
Vorschlag für den Planungsausschuss am 8. Oktober 02 TO: öffentlich Hochwasserschutz: Stand der
Regenwasserversickerung auf Baugrundstücken in Mülheim seit dem neuen Landesgesetz 1996Nach dem Hochwasser von 1993 wurde Mitte der Neunziger Jahre der Vorrang für die Regenwasserversickerung gegenüber
der Einleitung ins Kanalsystem auf Baugrundstücken durch Landesgesetz zwingend vorgeschrieben. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ebenso bei Baulückenschließung ist die Versickerung, soweit der
Untergrund geeignet ist, demnach vorrangig durchzuführen. Da die Regenwasserversickerung ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes ist, stellt sich jetzt aktuell nach der nächsten
Hochwasserkatastrophe die Frage, welche Maßnahmen die Verwaltung durchgeführt hat, um die Versickerung allgemein zu fördern, wie die o.g. gesetzlichen Vorgaben bei Bebauungsplänen und Einzelprojekten
umgesetzt worden sind und welche Erfolge bisher zu verzeichnen sind. Die Verwaltung möge dazu einen Sachstandsbericht geben und ggfs. weitere Vorschläge zur Förderung der Regenwasserversickerung und zur
konsequenteren Umsetzung zur Diskussion stellen. Insbesondere möge die Verwaltung im einzelnen aufschlüsseln, bei wievielen Projekten (auch in % aller Neubaumaßnahmen) seit Inkrafttreten des Landesgesetzes
Anfang 1996 Versickerungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Weiterhin möge die Verwaltung darlegen, ob es für das Stadtgebiet einen Plan bzw. ein Kataster für versickerungsfähige Flächen o.ä. bereits gibt und
wenn nicht, ob ein solches Kataster geplant ist. L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss Planungsamtsleiter
Suttmann berichtete, das Wasserhaushaltgesetz schreibe das genauso vor, wie oben beschrieben und die Verwaltung halte sich an Gesetze. Es sei aber nicht ihre Aufgabe, abzuzählen, bei wievielen Projekten das
Gesetz umgesetzt worden sei. Zu der letzten Frage sagte Herr Suttmann garnichts. Ganz schön frech, oder? Jedenfalls
zeigt die Antwort in erschreckender Weise, welchen niedrigen Stellenwert Hochwasserschutz im Mülheimer Planungs- und Bauordnungsamt einnimmt! |