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Interessante Links im Zusammenhang mit Hartz IV
- “Ob mit Transferleistung, Billigjob oder gemeinnütziger Arbeit - Hartz IV produziert bewusst Bürger zweiter Klasse“ nachzulesen als (191 KB) - Freitag, 9.7.04
- Vordruck für einen Widerspruch gegen Zwangsarbeit durch die Eingliederungsvereinbarung gem. Hartz IV als (14,5 KB)
- Ein Widerspruch bei der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg, dort "Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II." ist nachzulesen als (104 KB).
- Buchtipp: Gabriele Gillen: "Hartz IV - Eine Abrechnung", Rowohlt Taschenbuch Verlag, 256 Seiten. 7,90 Euro.
- MBI-Faltblatt 12/04: MALZ-Schließung trotz Zuschuss/ Pleite, pleiterer und mehr: also Ruhrbania? u.v.m ."Mülheim, die Hauptstadt der Possen?" als (141 KB)
- MAZ - Mülheimer Arbeitslosen Zeitung, Ausgabe 01/05:
"Hartz IV in Mülheim: Die Stadt, das Gesetz und das Chaos" als Zip-Archiv
(500 KB) oder über www.arbeitslosenzeitung-mh.de
Saarbrücker Resolution, die auch die MBI unterstützen: "
Weg mit Hartz IV! Dieses Gesetz ist ein Motor für den sozialen Unfrieden!"
als (35 KB)
14.9.05: MBI-Beschwerdebrief an den Sozialminister wegen schwerwiegenden Mängeln und Willkürentscheidungen der Mülheimer Sozialagentur
Das allerletzte von der ”Berliner Chaos-Combo” mit nie gehörten Dissonanzen aus der Kakophonie
”Hartz, wie es sinkt und kracht mit Rot-Grün beim Verglühn”. Unabhängig davon, was das Berliner
Gehampel um die Große Koalition und das Pöstchengerangel dabei ergibt, eines sollte vorher klar sein: Clement soll Clement bleiben, sonst aber nix!
Gott beschütze das Ruhrgebiet und schicke den Bankrotteur Clement aufs Altenteil! MBI fordern: Hartz IV-Desaster nicht auf dem Rücken der
Kommunen austragen, die das an die ALG II-Empfänger weitergeben müssten! Bund muss sich weiter an Unterkunftskosten beteiligen!
MBI stellen Dringlichkeitsantrag, damit der Hilferuf aus dem Ruhrgebiet
endlich massiv nach Berlin und in die Koalitionsverhandlungen getragen wird. Leider trauten sich OB und SPD nur bis zu einem
Bettelbrief an (gerade noch-)Minister Clement und MBI-Antrag an den Sozialaussschuss am 17.11., den Finanzausschuss am 28.11. und den Rat der Stadt Mülheim am 19.12. 2005,
die Seiten 102/103 „Soziale Sicherung- Grundsicherung nach SGB II“ des Haushaltsentwurfs mit realitätsnäheren Zahlen zu Hartz IV zu aktualisieren
Betrug und Irrtum: Hartz IV wird viel teurer als gedacht. Daran sind weniger die Sozialbetrüger schuld
als die Gesetzgeber. Sie haben schlampig gearbeitet als (779 KB) - Zeit, 27.10.05
0-Euro-Jobs für Plus&Co? ”Vorsicht, jobservice gmbh!” - Leitfaden von Betroffenen für Betroffene als (177 KB) - Feb. 06
Leitfaden für ALG II-Empfänger: HARTZ IV: Wohnung zu groß, zu teuer? Die Sozialagentur droht mit Umzugsaufforderung? Was tun? als (19 KB) - Mai 06
weitere Meldungen mit Links zu anderen Seiten zu Hartz IV, Optionsmodell usw. 27.9.06: Die Guten ins …, die ..... ins ....? Arbeitslosen“selektion“: Skandal oder innovative Erneuerung?
Report-Mainz deckte neuen Arbeitsamts-Skandal in der Vermittlungs-Praxis auf. Im Mülheimer Optionsmodell werden genau diese selektiven Vermittlungsaktivitäten als innovative Erneuerung gefeiert!7.8.06: 2 Jahre Montagsdemo in Mülheim
um 17 Uhr Kurt-Schumacher-Platte mit Kaffe, Kuchen und offenem Mikro zu eineinhalb Jahre Chaos mit Hartz IV auf allen Ebenen. Auch die erhoffte Stadtsanierung aus HARTZ IV -
Gewinnen ist voll gescheitert! Das Optionsmodell schaffte für Mülheim keine volleren Kassen! Wie gewonnen, so zerronnen!
3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz
IV. Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch
Gewerbesteuer aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem “Mißbrauch“ der Sozialkassen?! War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für Hartz IV-
Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete zumindest
Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu: Stadtsanierung aus HARTZ IV -
Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!
25.5.06: Anfrage für den Hauptausschuss am 1.6.06 zur Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für ALG II- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen16.6.05: Was in Mülheim gewollt zu sein scheint, ist die Ermäßigungen für die Armen fast ganz zu streichen. Das zeigte das Beispiel der Hundesteuer ganz deutlich, zu der “Sozial”dezernent Cleven im “Sozial”ausschuss nur
sagen wollte, das sei Sache des Finanzausschusses. Es läuft einem einer Schauer über den Rücken bei derartiger
sozialer Kälte just auch noch im Sozialausschuss! Die Langzeitarbeitslosen mit 345 Euro im Monat werden also den Mülheimer Millionären gleichgestellt, was Gebühren oder Eintrittspreise angeht, werden schikaniert und mit
Geldsperre bedroht, wenn sie sich nicht um Jobs kümmern, dafür aber endlos mobil sein sollen zu eigenen Fahrtkosten (bis auf 20 Euro Anrechnung!) und sollen dem MWB, Grün&Wald, dem maroden Rennverein oder
Engelbertus GmbH für 1 Euro/Std. die Lohnkosten senken. Zynisch könnte man sagen: ALG II-Empfänger sollten weniger essen, damit sie Geld für Bahn und Bus zu Region-weiten Jobsuche haben, wenn sie nicht gerade im
Altenheim oder im Rennverein modernen Frondienst schieben. Dann aber sind sie sehr glücklich (“Eine echte Chance” laut Sozialagentur-Chef Spies in der WAZ vom 11.6.05) und Zeit für Kultur oder VHS-Kurs oder
Gassigehen mit dem Hund hat so ein ALG IIer sowieso nicht, wenn er artig und eifrig entweder Job sucht oder für 1 Euro Jobs macht, gell!
Okt./Nov. 05: Stadt Düsseldorf kürzt Zahlungen an den Bund Für die Kosten der Unterkunft wird Bundesquote auf 40 Prozent festgesetzt. OB Erwin: "Bundesprogramm ist schrottreif". MBI-Antrag, dem Düsseldorfer Beispiel zu folgen Große Koalition in Berlin contra Kommunen? Städte und Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse.
MBI fordern konzentrierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg! 1. Mai 05: Die MAZ - Mülheimer Arbeitslosenzeitung ist wieder da! Nachzulesen auch über
www.arbeitslosenzeitung-mh.de E-mail:
info@arbeitslosenzeitung-mh.de 15.12.04: In Pro Sieben war am Wochenende mit versteckter Kamera zu sehen, wie zukünftige ALG II-Empfänger im
Mülheimer Arbeitsamt rüde abgekanzelt wurden, als sie sich über falsche Bescheide beschwerten. Am Samstag hatten MALZ-Mitarbeiter moniert, dass bis zu 80% der in ihrer Beratung aufgetauchten ALG-Bescheide z.T.
gravierende Fehler aufwiesen. Nun konterten Arbeitsamt und Stadt: Der Mühlenfeld-Referent U. Ernst nennt die MALZ-Zahlen unseriös, wirft ihr Panikmache vor und glaubt: "Das MALZ sucht Begründungen für seine
Weiterexistenz und trägt seine Interessen auf dem Rücken Betroffener aus." Arbeitsamtschef Seitz spricht vom
Bemühen, "jedem das zukommen zu lassen, was ihm zusteht." (Zitate aus der WAZ). Sprüche wie den letzteren sind
seit Jahrtausenden bekannt, doch die Logik des Mühlenfeld-Referenten wirkt wie Ablenkungsmanöver und grenzt dabei leider an Menschenverachtung: zum einen wird der MALZ absichtliche Lüge aus niederen Motiven unterstellt,
zum anderen soll damit das kastrophale SPD-Verhalten, den zu Recht Verunsicherten und von Verarmung , 1-Euro-Jobs, Wohnungsverlust etc. bedrohten ALG II-Beziehern auch noch die letzte unabhängige Beschwerdestelle im MALZ zu entziehen,
vertuscht werden. Ein solches Verhalten ist in demokratischer Gesellschaften eigentlich
nicht vorgesehen. Und unseriös ist bisher vor allem eines: Obwohl der Bund nur 6 Jahre Garantie für das Optionsmodell gibt, hat die Stadt mit Projektleiter U. Ernst das Easy-Gebäude am Bahnhof für 15 Jahre angemietet trotz vieler Einwände
im Rat am 4. Nov.. Mülheim, quo vadis? Verraten und verkauft? Im Chaos um die Zukunft der Almosenempfänger (ALG II) durch Hartz IV soll in Mülheim (mit dem Optionsmodell) Friedhofsruhe einkehren:
nach der Abschaffung aller unabhängigen Kontrollen werden nun auch noch kritische öffentliche Meinungsäußerungen gebranntmarkt und geächtet!?14.12.04: Die Berater des Mülheimer Arbeitslosenzentrums MALZ
haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass viele ALG-Bescheide falsch oder fehlerhaft sind, zumindest hier in Mülheim. Wie ab Jan. das Optionsmodell in
Mülheim wirklich laufen und vor allem funktionieren soll, steht noch in den Sternen. Doch auch auf Bundesebene
sind anscheinend viele Dinge zu dieser einschneidenden "Reform" immer noch nicht geregelt. Das OVG Münster legte in einer Presseerklärung: Hartz IV - die Justiz - und ein gravierendes Dilemma
z.B. offen, dass auch die Zuständigkeit etwa der Sozialgerichte noch genauso wenig geklärt ist wie die Regelung der Bestellung der ehrenamtlichen Richter.
MBI-Antrag, dem Düsseldorfer Beispiel zu folgen Große Koalition in Berlin contra Kommunen? Städte und
Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse. MBI fordern konzentrierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg! MBI-Anträge/Anfragen zur Hartz IV-Problematik in braun zu 1-Euro-Jobs, Niedriglohnsektor usw. auf anderen Seiten
- 9.5.07: Anfrage für den Sozialausschuss am 24.5.07 zu Möglichkeiten der
Erkennung von latenten Gefahrensituationen für ALG-II-Empfänger nach dem tragischen Hungertod in Speyer
9.5.07: Anfrage für den Sozialausschuss am 24.5.07 zu Geldgeschenken zur Kommunion/Konfirmation bei Hartz-IV-Bezug
9.5.07: Anfragen an
den Sozialausschuss am 24.5.07 bzgl. Niedriglohnsektor und Hilfen:
- zu ergänzenden Hilfen für vormals Langzeitarbeitslose - zu ergänzenden Hilfen wegen geringem Erwerbseinkommen und - zu geplanten Eingliederungsmaßnahmen, hier Entgeltvariante und Kombi-Lohn-Modell
8.5.07: Anfrage an den Sozialausschuss am 24.5.07 zur Überprüfung der Bestandsfälle für
Bedarfsgemeinschften bzgl. der Kosten der Unterkunft
6.11.06: Anfrage an den Sozialausschuss am 16.11.06 zur sog. Optimierierung der Sozialagentur, insbesondere Fragen zur Unternehmensberatung Egger und Dreher mit der o.g. Untersuchung beauftragt?
25. Mai 2006: Anfrage für den Hauptausschuss am 1.6.06 zur Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für ALG II- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen
12.5.06: Anfrage zu TOP 4 (Sachstandsbericht HARTZ IV) der Sozialausschusssitzung am 18.5.06, ob andere,
bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnungen im Stadtgebiet überhaupt verfügbar und zugänglich sind bei zu hohen Unterkunftskosten der ALG II-Empfänger
17.1.06: Anfrage an den Sozialausschuss am 2.2.05, warum die Mülheimer Sozialagentur sich weigerte, Fragebogen der Stiftung Warentest zur Umsetzung von HARTZ IV vor Ort
zu beantworten
17.1.06: Antrag an den Sozialausschuss am 2.2.05 zu beschließen, Arbeitslosen, die im ALG II – Bezug stehen und eine Trainingsmaßnahme, z. B. ein Praktikum absolvieren sollen oder wollen, bei Abgabe ihres Antrags
auf Fahrtkostenerstattung für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Maßnahmestätte unmittelbar, auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme
7.11.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 17.11.05 zur
Überprüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten für Bezieher von ALG II Leistungen
7.11.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 17.11.05 im Zusammenhang mit der bisherigen Durchführung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten/ Ein-Euro-Jobs
7.11.05: Anfrage an den
Sozialausschuss am 17.11.05 im Zusammenhang mit der Behandlung von 30
Euro-Pauschalen bei der Sozialagentur bezogen auf Altfälle und Beschwerden
2.9.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 15.9.05 zu
Pauschalbeträge für private Versicherungen von ALG II – Beziehern zur Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens.
Und siehe da: Sozialagentur irrte pauschal:
Versicherungspauschale für Hartz IV-Empfänger wird jetzt anerkannt! - 7-monatiger Hick-Hack mit
Arbeitslosen lediglich wegen „aufgegebener Rechtsauffassung“ (Sozial-Dezernent Cleven)
2.9.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 15.9.05 zur Eingliederungsleistung der JSG
(Jobservice GmbH)
2.9.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 15.9.05 zur bisherigen Bilanz der stadteigenen JSG
2.9. 05: Anfrage an den Sozialausschuss am 15.9.05 zu „zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten“ / Ein-Euro-Jobs
für alle nachfolgenden Träger aufzulisten, welche Arbeitszeiten und Arbeitsinhalte für die betroffenen Personen angefallen sind, bzw. noch anfallen werden incl. Dauer der jeweiligen Maßnahme sowie die Gesamt- bzw. Teilkosten (Module, Höhe der zusätzlichen Entgelte)
7.6.05: ANFRAGE für den Sozialausschuss am 16.6.05 zu sog. Arbeitsangelegenheiten (Ein-Euro-Jobs), warum nicht stattdessen in AB-Maßnahmen vermittelt wird und welche bisher in Mülheim angeboten ,
durchgeführt und geplant sind,
18.05.2005: ANFRAGE für den Sozialausschuss am 16.6.05 zur
Kategorisierung von Arbeitslosen durch die Sozialagentur
18.05.2005: ANTRAG an den Sozialausschuss am 16.6.05 die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt zu den Nachbarstädten, dem VRR und der Arbeitsagentur bzw. der Sozialagentur aufzunehmen mit dem Ziel, ein vergünstigtes „Jobsucher-Ticket“ – gültig für den VRR-Bereich - für ca. 20 Euro einzuführen
.
24.03.05: ANFRAGE an den Sozialausschuss am 7.4.2005 zu Verträgen zwischen Stadt Mülheim (Sozialagentur) und
Trägern von zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit („Ein-Euro-Jobs“)
17.01.05: Anfrage an den Sozialausschuss am 28.1.05 zu Antragsformularen für ALG II
12.01.2005: Anfrage an den Sozialausschuss am 28.01.2005 zu bisherigen Vergünstigungen von
Sozialhilfeempfängern im Zusammenhang auch mit ALG II, konnte weder in der Januar- noch in der April-Sitzung beantwortet werden, steht immer noch im Raum
10.01.2005: Fragen an den Sozialausschuss am 28.01.2005 zum Thema „1- oder 2-Euro-Jobs“
und Antrag auf regelmäßige schriftliche Information des Ausschusses
15.11.04: Anfrage an den Sozialaussschuss am 23. Nov. 2004 zu TOP 8. (Sachstandsbericht zu ... HARTZ IV)
zur Vorbereitung der Betreuung der Arbeitslosengeld-II – Bezieher ab 1.1.2005 in städtischer Eigenregie (Optionsmodell)
5.11.04: Antrag an den Sozialaussschuss am 23. Nov. 2004 und den Rat der Stadt am 2.12.04 zur
Einrichtung einer Kommission oder eines Beirates im Zusammenhang mit offenen Fragen, Ermessensspielräumen und Beschwerdefällen zur Umsetzung des Optionsmodells zur Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II
(HARTZ IV).
14.10.04: MBI-Antrag an die konstituierende Ratsitzung, einen eigenständigen, beschlussfähigen Hartz IV-Ausschuss zu bilden
(wurde ohne Diskussion von allen Altparteien abgelehnt!)
Mülheim/Ruhr, den 17.01.2006Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 2.2.05 Tagesordnung: öffentlich
Finantest der Sozialagentur durch Stiftung Warentest Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
Ist es richtig, dass die Sozialagentur der Stadt Mülheim an der Ruhr sich geweigert hat, einen
Fragebogen der Stiftung Warentest / Finanztest zur Umsetzung von HARTZ IV vor Ort zu beantworten?Wenn ja, warum wurde die Beantwortung verweigert? Begründung:
Lt. Meldung der „tageszeitung“ v. 19. Okt. 2005 war Mülheim als Optionsstadt für o. g. Test ausgewählt, hat jedoch wie einige andere angefragte Gemeinden auch die Mitarbeit am Test
verweigert. Bei einer Kontrollbefragung unter Arbeitslosen schnitt das Mülheimer Optionsmodell lt. derselben Meldung jedoch genauso schlecht ab wie z.B. Köln: „…vielmehr
Chaos bei den Ämtern, viel Fordern, wenig Fördern …Die Behörden arbeiten lahm und schlampig. 45 Prozent der Umfrageteilnehmer mussten länger als vier Wochen auf die
Bearbeitung ihres Antrags warten, bei mehr als 50 % waren Unterlagen verschwunden…“ usw., usf.
I.A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Mülheim an der Ruhr, den 07.11.2005 Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 17.11.2005 Tagesordnung: Öffentlich
Die Verwaltung möge folgende Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von 30 Euro-Pauschalen bei der Sozialagentur auch schriftlich beantworten:
Wie geht die Verwaltung mit den vor der „Aufgabe der bisherigen Verwaltungsauffassung“, also mit der vor dem August 05, verweigerten Anerkennung der „30-Euro-Pauschale“ um,
insbesondere mit den hiergegen von verschiedenen ALG- II – Beziehern eingereichten Widersprüchen? Hält die Verwaltung ihre nunmehr ab August aufgegebene Rechtsauffassung weiterhin
gegenüber den Betroffenen aufrecht oder will sie die verweigerten Pauschalen auch für den Zeitraum vor August 2005 anerkennen?
Warum hat die Verwaltung, wenn sie bisher den o. g. Widersprüchen nicht stattgegeben hat, noch keinerlei klagefähigen Widerspruchsbescheide erlassen? Begründung:
Mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der MBI-Fraktion A 05/0829-01 gibt diese zu, bis August 2005 der Rechtsauffassung gewesen zu sein, dass abgeschlossene
Versicherungen für die Anerkennung des Pauschalbetrages (oder eines Teils hiervon) nachzuweisen sind. Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass diese Rechtsauffassung von ihr
„..aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung..“ aufgegeben wurde und damit eine einfache Erklärung ausreicht. Die MBI-Fraktion hat Kenntnis von zahlreichen Widersprüchen gegen
die Verwaltungspraxis bis August 2005, die jedoch von der Verwaltung nach eigenen Angaben nicht erfasst („ausgewertet“) werden können und somit aber auch nicht bestritten
werden. Zu diesen Widersprüchen erklärt die Verwaltung “…keine Widerspruchsbescheide erlassen..“ zu haben, was den Erkenntnissen der MBI-Fraktion zur Behandlung der o.g. Widersprüchen entspricht.
Damit entspricht die Verwaltung nicht der Verpflichtung, Widersprüche gegen ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit ALG II spätestens nach 6 Monaten zu bescheiden Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005
Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005 TO öffentlich
Betr.: Pauschalbeträge für private Versicherungen von ALG II – Beziehern zur Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens
Die Verwaltung möge Auskunft darüber geben, wie und in welcher Form sie die monatlichen Pauschbeträge für private Versicherungen zur Minderung des zu berücksichtigenden
Einkommens bei ALG II – Beziehern (in Höhe von 30 Euro), bisher berücksichtigt hat und bis zum Ablauf berücksichtigen wird? Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, diese Auskunft
schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung möge weiterhin mitteilen, wie viele rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide sie in dieser Angelegenheit bereits erteilt hat. Erläuterung: Der Fraktion der MBI sind verschiedene Fälle bekannt geworden, bei denen die o. g. Pauschale für Privatversicherungen, insbesondere bei ALG-II-Beziehern, durch die
Sozialagentur im „Easy Tower“, z. T. schlicht verweigert, oder nur in Höhe nachgewiesener Versicherungsaufwendungen angerechnet wurde. In den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zurALG-II-Verordnung heißt es dagegen: „Vom Einkommen können monatlich Pauschbeträge abgesetzt werden, die zu einer Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens (…) führen.(…) Im Einzelnen können
folgende Pauschalen vom Einkommen abgesetzt werden: Für private Versicherungen volljähriger Hilfebedürftiger (…) monatlich 30 Euro.“
Im Einkommensrechner (Internet) desselben Ministeriums, ist ebenfalls ein fester und nicht löschbarer Pauschalbetrag von 30 Euro berücksichtigt. Die Pauschale ist somit in den
vorgesehenen Fällen immer in voller Höhe zu berücksichtigen und eine Kürzung überhaupt nicht vorgesehen. siehe da:
Sozialagentur irrte pauschal: Versicherungspauschale für Hartz IV-Empfänger wird jetzt anerkannt!
- 7-monatiger Hick-Hack mit Arbeitslosen lediglich wegen „aufgegebener Rechtsauffassung“ (Sozial-Dezernent Cleven)
Seit Jahresbeginn hagelte es Beschwerden und Widersprüche in der Sozialagentur.
Ein Grund: Jedem ALG II – Antragsteller kann vom Gesetzgeber her eine Pauschale von 30 € im Monat für private Versicherungen von seinem eventuellen zu berücksichtigenden Einkommen
oder dass seiner verdienenden Bedarfsgemeinschaftsmitglieder abgezogen werden. Im Einkommens(be)rechner des Wirtschaftsministeriums zu HARTZ IV ist diese Pauschale sogar
fest vorgegeben und wie der Name „Pauschale“ bereits sagt, stets bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.
Nicht so bei der Sozialagentur in Mülheim. Dort wurde regelmäßig ein Nachweis über tatsächlich vorliegende Privatversicherungen verlangt um dann auch nur in deren wirklicher
Höhe Beträge anzuerkennen, d. h. also vielfach unter 30 € ! Kein einziger der zahlreichen Widersprüche gegen diese Sozialagentur-Praxis sind aber von der Agentur bisher beschieden worden.
In ihrer Antwort gibt die Verwaltung zu „…in Einzelfällen…“ Nachweise zu den Versicherungen verlangt zu haben, diese
Rechtsauffassung habe in der Verwaltung bestanden! Nunmehr ab August berücksichtige man aber die Pauschale ohne Nachweis (Eine Erklärung des
Hilfebedürftigen über das Bestehen von privaten Versicherungen reicht aus), „…Insoweit wird die bisherigen Rechtsauffassung aufgegeben.“
Na also, zwar sagt man nicht, dass sich auch die Mülheimer Sozialagentur letztlich an Vorgaben des Gesetzgebers halten muss – zumal, wenn man dumm auffällt damit – aber
letztlich kommt man doch nicht umhin und sei es aus Gründen aufgegebener Rechtsauffassungen. Es bleibt aber die Frage, was ist mit den Leuten, denen die Pauschale bisher verweigert
wurde, erhalten die ihre zu wenig erhaltene ALG-II-Bezüge nachgezahlt oder hofft die Verwaltung mit der „aufgegebenen Rechtsauffassung“ auch finaziell die Sache auf sich beruhen lassen zu können?
Zwar sollte auch der Verwaltung bekannt sein, dass sie offizielle Widersprüche mit einem bescheid beantworten muss, Sozial-Dezernent Cleven bemerkt in der gleichen Antwort hierzu
lapidar, dass „…diesbezügliche (…) keine Widerspruchsbescheide erlassen…“ wurden. Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005 TO öffentlich D
ie Verwaltung möge zur Eingliederungsleistung der JSG folgende Fragen beantworten:
- Worin bestehen die Eingliederungsleistungen (insbesondere im Bereich Beratung und Betreuung) der JSG, die, zum Berichtsstichtag am 16.06.05, insgesamt 1018
Arbeitslose (ALG II) von der Sozialagentur überwiesen bekommen hat?
- Richtet sich die Vergütung bzw. Mittelbereitstellung der Verwaltung an die JSG ( je Überweisungsfall ) nach der vorangegangenen Kategorieeinteilung des Überwiesenen?
Wenn ja, wie hoch sind die Beträge für die jeweilige Kategorie pro Monat? Wenn nein, auf welcher Bemessungsgrundlage erfolgen die Vergütungen an die JSG und für welchen Zeitraum?
- Wie viele ALG II-Arbeitslose sind von der JSG in ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis (ohne JSG -Zeitarbeit) vermittelt worden?
- Wie viele in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und wie viele in „Mini-Jobs“ bis 400 Euro?
Begründung: Nach mittlerweile 8-monatiger Tätigkeit der JSG im Auftrage der Sozialagentur, sollte eine gewisse Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit den o.ä. Eingliederungsleistungen und
eine differenzierte Darstellung möglicher Vermittlungserfolge vorgelegt werden. Lothar Reinhard, Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005 TO öffentlich
Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit der stadteigenen JSG folgende Frage beantworten:
- Wie viele der zur JSG überwiesenen Arbeitslosen wurden nicht nur betreut oder beraten, sondern gefördert und womit?
- Welche Maßnahmen außer dem sog. Bewerbungstraining wurden und werden durch die JSG noch durchgeführt?
- Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer für ein sog. Bewerbungstraining ausgesucht und zusammengestellt, wie wird dabei auf die unterschiedlichen
Qualifikationsvorraussetzungen der zu fördernden Arbeitslosen einerseits und den jeweiligen Jobanforderungsspezifikationen in unterschiedlichen Beschäftigungsbereichen Rücksicht genommen?
- Wie hoch ist die Vergütung an die JSG für das sog. Bewerbungstraining?
Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher Mülheim an der Ruhr, den 18.05.2005 ANFRAGE für den Sozialausschuss am 16.06.2005 TO: öffentlichKategorisierung von Arbeitslosen durch die Sozialagentur
Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
- Nach welchen Kriterien werden Arbeitssuchende / Arbeitslose bei der Sozialagentur in Kategorien erfasst? Wer entscheidet über die jeweilige Einstufung?
- Wie viele und welche Kategorien gibt es?
- Welche Bedeutung haben die einzelnen Kategorien für die Verwaltung der Sozialagentur?
- Welche Auswirkungen haben die Kategorien auf die Arbeitssuchenden / Arbeitslosen bezüglich individueller Förderung und finnanzieller Fördermöglichkeiten durch die
Sozialagentur bzw. beauftragter Institutionen wie der jobservice gmbH?
- Werden die betroffenen Arbeitssuchenden / Arbeitslosen über ihre Einstufung in Kategorien sowie die damit verbundenen Konsequenzen informiert? Besitzen sie
selber die Möglichkeit einer Einstufung zu widersprechen?
Begründung: Ein besonderer Schwerpunkt sollte bei der sog. „HARTZ IV – Reform“ auf das Förderprinzip für Arbeitslose gelegt werden. Diese Förderung scheint die Mülheimer Sozialagentur
abhängig von der Einstufung der Arbeitssuchenden / Arbeitslosen in verschiedene Kategorien vorzunehmen. Nach Kenntnis der MBI-Fraktion werden den Arbeitssuchenden / Arbeitslosen bei
unterschiedlichen Stellen (Sozialagentur und z. B. jobservice GmbH) gegenüber unterschiedliche Aussagen bezüglich der jeweiligen Fördermöglichkeiten bzw. deren
finanzieller Begrenzung gemacht, unter Berufung auf die o.g. Kategorien. Nach Auffassung der MBI-Fraktion müssen besonders in einem wichtigen Bereich wie der
Förderung von Arbeitssuchenden / Arbeitslosen auch bzgl. deren Unterstützung bei der Beschäftigungssuche, entsprechende Entscheidungskriterien für die Hilfen der Agentur bzw.
der beauftragten Institutionen jederzeit nachvollziehbar, eindeutig sowie nachprüfbar sein. Dies muss sowohl für die Betroffenen, als auch für Dritte gelten. Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender
Keine klare Auskunft gab es auch dazu! Mülheim an der Ruhr, den 18.05.2005 ANTRAG an denAusschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 16.06.2005 TO: öffentlich
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt zu den Nachbarstädten, dem VRR und der Arbeitsagentur bzw. der Sozialagentur aufzunehmen
mit dem Ziel, ein vergünstigtes „Jobsucher-Ticket“ – gültig für den VRR-Bereich - für ca. 20 Euro einzuführen. Begründung:
Arbeitslose, insbesondere jedoch ALG II-Bezieher und arbeits- bzw. lehrstellensuchende Jugendliche sind bei ihrer Jobsuche auf Fahrten zur Sozialagentur und Agentur für Arbeit
sowie zu Vorstellungsterminen und potentiellen Arbeitgebern i .d. Regel auf den ÖPNV angewiesen. Vorgesehen sind dagegen z. B. für ALG II-Bezieher lediglich 20,70 Euro, die bereits im
Regelsatz enthalten sind, jedoch für die auch nachzuweisende Arbeitssuche keinesfalls ausreichen. Auch die Forderung nach regionaler Mobilität kann mit diesem Regelatz nicht erfüllt werden.
Beispiele verbilligter ÖNVP-Angebote für bestimmte Gruppen gibt es bereits, „Schoko-Tickets“ für Schüler kosten 21,85 Euro, noch billiger sind Semestertickets für
Studierende, mit Firmentickets erhalten ganze Belegschaften deutliche Rabatte, ALG II-Bezieher mit Ein-Euro-Jobs erhalten ebenfalls freiwillig einen gewissen Fahrtkostenzuschuss in Mülheim.
Obwohl der Rat der Stadt die Einführung eines „Jobsucher-Tickets“ nicht alleine entscheiden kann, kann er gleichwohl die Verwaltung beauftragen, hier initiativ zu werden
und auf entsprechende Modelle in anderen Städten zu verweisen. Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender
Von SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt, obwohl zumindest Grüne und SPD in etlichen anderen Städten den gleichen Antrag gestellt haben. Kaum zu glauben und ein Schlag ins Gesicht der jobsuchenden ALG II-Almosenempfänger!
Mülheim an der Ruhr, den 17.01.2005
Anfrage an den Sozialausschuss am 28.01.2005
Die Verwaltung möge darlegen, ob es richtig ist, dass Neuantragsteller für das Arbeitslosengeld II bei der Sozialagentur keine Antragsformulare ausgehändigt bekommen, die sie zum eigenständigen Ausfüllen ihres
Antrags mitnehmen wollen? Wenn ja, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage begründet die Verwaltung diese Praxis?
Wenn nein, weshalb wurden dann in den vergangenen Wochen zahlreichen Neuantragstellern die Mitnahmemöglichkeit der Unterlagen verweigert mit der Begründung, diese könnten nur zusammen mit dem
sog.“Case-Manager“ in der Sozialagentur ausfgeüllt werden. Begründung: Der Fraktion der MBI sind mittlerweile weit über 10 Neuantragsteller bekannt, denen mit dieser Begründung
die Unterlagen in der neuen Sozialagentur verweigert wurden. Mülheim an der Ruhr, den 12.01.2005 Anfrage an den Sozialausschuss am 28.01.2005Die Verwaltung möge sowohl mündlich, als auch in schriftlicher Form folgende Fragen zum Thema
ALG-II-BezieherInnen beantworten: Bisher wurden für Sozialhilfebezieher und/oder Arbeitslose Vergünstigungen wie z.B. die ermäßigte
Hundesteuer, Volkshochschulkurse u.a. als freiwillige Leistung kommunaler oder teilkommunaler Stellen und Betriebe gewährt. Welche davon sind seit dem Beginn der sog. HARTZ IV – Reform für
SozialhilfebezieherInnen und / oder ALG-II BezieherInnen
- weiter uneingeschränkt gültig,
- unter veränderten Auflagen gültig,
- teilweise oder ganz gestrichen worden,
- in der Planung für Veränderungen
- als neue Vergünstigung geplant?
Gibt es Überlegungen, dass bisherige Leistungsbezieher, die lediglich auf Grund der sog. HARTZ IV – Reform
keine Leistungen mehr erhalten, ebenfalls diese (bisherigen) Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wenn sich ansonsten ihre finanzielle Situation nicht verbessert hat. Begründung:
Wie im Verlauf der HARTZ-IV-Diskussion bekannt wurde, stellt das neue Arbeitslosengeld II für viele ehemalige Sozialhilfeempfänger keine oder kaum eine Verbesserung , für frühere ArbeitslosenhilfeempfängerInnen meist eine deutliche Verschlechterung ihrer bisherigen finanziellen Situation
dar. Zugleich ist bekannt, dass der festgelegte Förderhöchstsatz von 345,- Euro im Monat mittlerweile die realen Lebens-haltungskosten in keinem Falle abdecken kann
. Insbesondere droht außer den selbst Betroffenen auch ihren Angehörigen und vor allem den Kindern die soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung. Nach offiziellen
Verlautbarungen soll die EINSPARUNG von AUSGABEN Hauptzweck der sog. Reform sein und auch die Verwaltung der Stadt Mülheim geht von über 9 Mio.Euro Ersparnissen je Jahr aus.
Gerade z. Zt. Jedoch vermelden die Medien, dass die erwarteten EINSPARUNGEN aufgrund „zu geringer Ablehnungsquoten“ bei den ALG-II Anträgen nicht erreicht werden können!
Ohne dies weiter hier zu kommentieren, sollte es daher der Politik Verpflichtung sein, zumindest mit Hilfe freiwilliger Vergünstigungen für die Betroffenen für einen geringen Ausgleich zu sorgen. Dies fällt im
Ermessensspielraum der Kommune.
Konnte bzw. wollte selbst im Ausschuss am 16.6.05 immer noch nicht beantwortet werden. Anstatt sich das Theater an der Ruhr zum Vorbild zu nehmen, verweigert die Optionsstadt
Mülheim die Auskunft. Unglaublich, dass auch 6 Monate nicht reichen, um Informationen zur Handhabung etwa von Verbilligung in der VHS oder Schwimmbad zusammenzustellen! Ein Skandal.
Was nämlich in Mülheim gewollt zu sein scheint, ist diese Ermäßigungen für die Armen fast ganz zu streichen. Das zeigt das Beispiel der Hundesteuer ganz deutlich, zu der “Sozial”dezernent Cleven im “Sozial”ausschuss nur sagen wollte, das sei Sache des Finanzausschusses Mülheim an der Ruhr, den 10.01.2005
Anfrage und Antrag an den Sozialausschuss am 28.01.2005Die Verwaltung möge sowohl mündlich, als auch in schriftlicher Form, folgende Fragen zum Thema „1- oder 2-Euro-Jobs“ beantworten:
- Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs werden zum aktuellen Zeitpunkt für wie lange durchgeführt, von welchem Träger mit welchen konkreten Aufgabenbereichen?
- Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs werden zum aktuellen Zeitpunkt angeboten, von welchem Träger für wie lange und für welche konkreten Aufgabenbereiche?
- Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs sind zum aktuellen Zeitpunkt geplant oder in Vorbereitung, von welchem Träger für wie lange und mit welchen konkreten Aufgabenbereichen?
- Welche arbeitssuchenden ALG-II Bezieher wurden aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Qualifikation und Dauer der Arebeitslosigkeit für welche der o. g. Maßnahmen zugewiesen?
- Wie viele derjenigen, die diese Maßnahmen besucht haben, konnten in den ersten. Arbeitsmarkt vermittelt werden?
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Berichte zum aktuellen Stand der o. g. Maßnahmen unaufgefordert den Mitgliedern des Ausschusses regelmäßig in schriftlicher Form zukommen lassen. Begründung: Nach unterschiedlichen Veröffentlichungen und Aussagen, will die Verwaltung bzw. Sozialagentur bis zu 800
„1- bis 2-Euro Jobs“ für ALG II Bezieher anbieten bzw. zuweisen. Nach den bisherigen bekannt gewordenen Zusagen oder Plänen möglicher Träger kommen aber höchsten 300 dieser Maßnahmen aktuell zusammen.
Damit die Politik sich nicht nur über Erfolgsmeldungen der beauftragten Behörde aus der Presse informieren kann, muss ein auf überprüfbarer Fall-Zahlen basierenden Überblick über den Stand und die Planung der
Maßnahmen erfolgen. Damit die Mitglieder des Ausschusses diesen für ihre Arbeit nutzen können, ist er ebenfalls in schriftlicher Form bereitzustellen.
Mülheim, den 15. November 2004
Anfrage an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 23. Nov. 2004 zum Tagesordnungspunkt 8. (Sachstandsbericht zu ... HARTZ IV)
Die Verwaltung möge folgende Fragen zur Vorbereitung der Betreuung der Arbeitslosengeld-II – Bezieher ab 1.1.2005 in städtischer Eigenregie (Optionsmodell) beantworten:
- Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die Umsetzung des Optionsmodells für Mülheim im Rahmen von HARTZ IV gewährleistet ist, d.h. die qualifizierte Betreuung für die ca. 7500 Betroffenen (mit
Angehörigen mind. 15.000 betroffene Mülheimer Bürger) ab 1.1.05, , insbesondere auch die Umsetzung der gesetzlichen Garantie für Ausbildung oder Beschäftigung der unter 25-jährigen?
- Trifft es zu, dass bisher keine oder erst wenige sog. Case- oder Fallmanager zur Betreuung der o. g. HARTZ IV – Betroffenen im Rahmen des Mülheimer Optionsmodells eingestellt wurden und die
Verwaltung zuerst die Stelle des/der SozialamtsleiterIn erledigen will, obwohl das Mülheimer Optionsmodell bereits vor Monaten beschlossen wurde?
Wenn ja, wie will die Verwaltung innerhalb der verbliebenen Zeit bis zum 1. Januar sicherstellen, dass die künftigen noch einzustellenden Case- oder Fallmanager ausreichend fachlich und persönlich für
diese Aufgabe geschult werden?
- Warum betreibt die Stadt keine Öffentlichkeitsarbeit, um die ca. 7500 direkt von HARTZ IV-Betroffenen aus Mülheim gezielt über die Verantwortung der Stadt im sog. Optionsmodell anzusprechen und
aufzuklären, zumal diese von der Agentur für Arbeit angeblich lediglich lapidar ab 1 Januar 2005 an die „Stadt Mülheim“ verwiesen werden?
- Nach welchen Kriterien werden von der Verwaltung die Bewerber auf den neuen Stellen als Case- oder Fallmanager ausgewählt und welche Rolle spielt hierbei das Kriterium der sozialen Kompetenz im
Umgang mit Langzeitarbeitslosen?
- Inwieweit wird bei den Bewerber/innen die Kenntniss über lokale Gegebenheiten und Zusammenhänge als Einstellungskriterium mitberücksichtigt, was i. d. Regel bei Bewerber/innen mit Erfahrungen aus
Sozialeinrichtungen in Mülheim und / oder einem Mülheimer Wohnsitz eher der Fall sein dürfte?
- Unter welchen rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen will die Verwaltung künftig Bezieher von Arbeitslosengeld II in sog. „1 oder 2 –Eurojobs“ vermitteln? Welche Ermessensspielräume bestehen
dabei, insbesondere was Freiwilligkeit, Vorerfahrungen und Fähigkeiten der Vermittelten betrifft?
- Welche Institutionen, Einrichtungen, Firmen usw. haben bisher ihre Bereitschaft zur Verfügungstellung solcher „1 bis 2-Eurojobs“ erklärt bzw. signalisiert und in welchen Größenordnungen?
- Unter welchen rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen muss und will die Verwaltung künftig finanzielle Mittel für Mieten u. Nebenkosten von Arbeitslosengeld-II- Beziehern gewähren?
Welche Ermessensspielräume bestehen dabei, insbesondere bezüglich der Wohnungsgröße, des Mietpreises und dem Einkommen/Ausbildungsvergütungen/Renten und anderen Leistungen an Mitbewohner / Verwandte usw.?
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Mülheim, den 05. November 2004 Antrag an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 23. Nov. 2004 und den Rat der Stadt am 02.12.2004 Tagesordnung: öffentlich Einrichtung einer Kommission oder eines Beirates im Zusammenhang mit
offenen Fragen, Ermessensspielräumen und Beschwerdefällen zur Umsetzung des Optionsmodells zur Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (HARTZ IV). Der Sozialausschuss empfiehlt der Rat der Stadt zu beschließen: Der Rat der Stadt möge beschließen,
einen im Auftrage des Sozialausschusses tätigen Beirat (oder eine Kommission) im Zusammenhang mit offenen Fragen, Ermessensspielräumen und Beschwerdefällen zur
Umsetzung des kommunalen Optionsmodells zur Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (HARTZ IV) einzurichten, - dessen überschaubare Mitgliederzahl eine Arbeitsfähigkeit gewährleisten soll und sich je
zur Hälfte aus unabhängigen Fachvertretern sowie Vertretern der Ratsfraktionen (je Fraktion mindestens 1 Vertreter) zusammensetzen soll, - dessen wichtigste Aufgaben
- 1. in der Bestimmung von Kriterien für die Handhabung von Ermessensspielräumen der Kommune bei der Bearbeitungs- und Bewilligungspraxis von Anträgen zum Arbeitslosengeld II bzw. ergänzenden Leistungen
- in der Behandlung, Bewertung und abschließender Empfehlung zur Behandlung durch den Sozialausschuss von strittigen Bescheiden (Beschwerdefällen) bzw. sonstigen mit
Hartz IV zusammenhängenden Beschwerden, Anfragen u. ä. von Betroffenen, Institutionen usw.
bestehen sollen. Begründung:Mit dem „Optionsmodell“ muss die Stadt nicht nur auf Grund neuer gesetzlicher Grundlagen, sondern auch
ohne Hilfe oder Unterstützung der Agentur für Arbeit ab 01.01.2005 alle kommunalen Bezieher des neuen Arbeitslosengeld II betreuen. Da dies sowohl für die Verwaltung, als auch für die neu für diese Aufgabe
einzustellenden Fachkräfte zu Konflikten hauptsächlich mit den Reform-Opfern führen muss, sollte ein geeignetes Gremium zur Behandlung, Wiederaufnahme und möglichen Konfliktlösungen eingerichtet werden.
Es sollte zum einen ausreichend kompetent besetzt sein, zum anderen der Politik eine gewisse Kontrollfunktion bei die Umsetzung der Hartz IV-Reformvorgaben vor Ort ermöglichen.
Ein solches Gremium ist insbesondere geeignet, Beschwerdefälle und andere Konflikte aus diesem Zusammenhang, die sonst den Sozialausschuss selber für jeden Einzelfall beschäftigen könnten, kompetent und
geordnet zu behandeln. L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher |