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Ereignisse und Links zu immer neue Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre und dabei insbesondere geplanter Rathausabriss
in schwarz Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde RP, jeweils per Link direkt erreichbar,
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Mülheim, den 10. Februar 2005

Heute, während der laufenden Ratsitzung, kam per Vorabdruck als Fax die Stellungnahme der Finanzaufsicht zu untenstehender MBI-Beschwerde.

Ende Nov. 2004 schrieb die Kommunalaufsicht des RP zum Mülheimer Haushalt u.a.: "Durch den unterschiedlichen Aufbau der vorgelegten Prioritätenlisten war es auch nach den ergänzenden Erläuterungen Ihrer Stadt nicht ohne weiteres möglich, die sich daraus ergebenden Kreditbelastungen im Gesamten zu ermitteln und mit der Linie einer noch vertretbaren Kreditaufnahme für sogenannte unrentierliche Eigenanteile nach den gleichen Maßstäben, wie sie im Innenministerium NRW für alle Gemeinden im Nothaushaltsrecht angewendet werden, abzugleichen."

Es ist fast unglaublich, dass dem Rat nur kurz später ein noch verheerenderen Katastrophenetat mit 90 Mio-Euro-Loch nur für 2005 (inzwischen schon bei 210 Mio!) vorgelegt wurde und der in derselben Sitzung Medienhaus und Anmietung von ex-Möbel-Nohlen auf 25 Jahre beschloß. Ankauf Grundstücke im Hafen, Anmietung SWB-Turm auf 25 Jahre, Anmietung ex-Möbel-Nohlen auf 25 Jahre, Ausfallrisiko Gründerzentrum Siemens-Gebäude auf Jahrzehnte, Vertrag Naturbadbau in Styrum als ungewisses Abenteuer, MEG als Fass ohne Boden, MST als nächstes Fass ohne uswusf.,  vgl. Mülheim pleite, pleiterer, pleitestens! MBI fordern: „Ruhrstadt statt Ruhrbania!“ als (60 KB) unter

Auf die MBI-Beschwerde an den RP vom 7.12.04 kam nun nach über 2 Monaten eine Antwort, worin u.a. steht:

"Ihre kritischen Überlegungen ...  sind durchaus gerechtfertigt und sachlich nachvollziehbar...... Die Kommunalaufsicht kann und darf ... keine Interessenvertretung für die Bürger .... wahrnehmen. ... bewegt sich die Rechtsaufsicht grundsätzlich im Innenverhältnis zwischen der Kommune und der Aufsichtsbehörde. Grundsätzlich unterfällt es also nicht dem Aufgabenbereich der staatlichen Rechtsaufsicht .... in die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger einzugreifen ....."

Das Land haftet für die Kommune, Mülheim befindet sich seit 1998 unter sog. vorläufiger Haushaltsführung, d.h. unter direkter RP-Aufsicht, und der RP erklärt sich für nicht zuständig. Man glaubt es kaum, der RP entwickelt sich in Beziehung zu Mülheim anscheinend zu einer Art Persilscheinbehörde mit Papageientätigkeit, weil 1. immer nicht zuständig und 2. auch der offensichtlichste Unfug der Stadt Mülheim nachgeplappert wird, vgl. auch die RP-Stellungnahme zu der verfassungs- und demokratiewidrigen Mülheimer Ausschussbildung: "Ich bin weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch vermag ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen"

Zumindest bezogen auf Mülheim stellt sich deshalb die Frage:
Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck einer zwischengelagerten Mittelbehörde wie dem RP Düsseldorf?

 

An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Mülheim, den 7. Dezember 2004

Betr:  Neue langfristige finanzielle Verpflichtungen der Stadt Mülheim im Widerspruch zu  Nothaushalt seit 1998 und Ihrem Schreiben vom 26.11.04 zur Ablehnung auch des Haushaltsplans 2004

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,

hiermit möchten wir Ihnen anzeigen, dass die Stadt Mülheim erneut im Begriff ist, weitere finanzielle Verpflichtungen in Millionenhöhe einzugehen, die im Widerspruch zu den von Ihnen verfügten Auflagen für den Nothaushalt stehen.

Ihr Schreiben vom 26.11.2004 zum Haushaltsplan der Stadt Mülheim 2004 wurde in der Ratssitzung am 2.12.04 in Kürze vorgestellt im Anschluss an die Einbringung des Haushalts 2005. In der gleichen Sitzung wurde dann kurz später im nichtöffentlichen Teil beschlossen, neue langfristige finanzielle Verpflichtungen einzugehen, für die u.E. keine Notwendigkeit besteht, zumindest nicht in dieser Höhe.

Zum einen handelt es sich um die Anmietung eines Gebäudes (Löhstraße 22 bis 26, leerstehendes ehemaliges Möbel-Haus Nohlen), in dem das Bürgeramt untergebracht werden soll, das sich heute am Viktoriaplatz/Platz der Synagoge befindet. Die Miete beträgt ..... Euro p.a., Laufzeit 25 Jahre.

Zum anderen soll im PPP-Verfahren ein neues „Medienhaus“ betrieben werden, das u.a. im heutigen o.g. Bürgeramt errichtet werden soll. Für dieses PPP-Verfahren wurde die europaweite Ausschreibung beschlossen. Das Entgelt wurde auf vorerst .....  p. a. festgesetzt, Laufzeit ebenfalls 25 Jahre.

Beide Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang: das Medienhaus soll an der Stelle entstehen, wo bisher das Bürgeramt untergebracht war. Dafür soll das (städtische) Gebäude, in dem heute die Stadtbücherei untergebracht ist, abgerissen und das Grundstück verkauft werden.

Unbestreitbar wären Neueinrichtung und Sanierung der bisherigen Stadtbücherei erforderlich und es macht durchaus Sinn, dabei auch eine Umsiedlung in Betracht zu ziehen, aber das PPP-Modell für das Medienhaus, wofür die jetzige Bücherei abgerissen werden würde, ist nicht die kostengünstigste Lösung.

Zum einen beruht der errechnete Kostenvorteil des PPP-Modells gegenüber der Realisierung durch die Stadt selbst lediglich auf der nicht belegten Annahme, Bauzeit und Baukosten seien bei einem privaten Anbieter grundsätzlich niedriger (vgl. Vorlage V 04/0959-01). Zum anderen würde ja zusätzlich die Anmietung des Gebäudes Löhstraße erst durch den Umbau des Bürgeramtes in ein Medienhaus ausgelöst. Ob dagegen das Grundstück der Stadtbücherei überhaupt verkauft werden kann, ist zudem völlig ungewiß.

Anzumerken sind noch etliche weitere Punkte, bei dem die Stadt Mülheim, entweder direkt oder über Beteiligungsgesellschaften, trotz absehbarem Haushaltsdebakel und entgegen Ihrer Empfehlungen bei der Ablehnung des Haushalts 2003 vor 1 Jahr ohne Not längerfristige Verpflichtungen und Neubauprojekte eingegangen ist, die eindeutig dem § 81 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung widersprechen dürften, da sie aufschiebbar und nicht unabwendbar sind bzw. waren. 

Um einige weitere Beispiele nur aus den letzten Monaten aufzuführen:

¨ Anmietung des SWB-Turms für 25 Jahre als zukünftiges „technisches Rathaus“

¨ Ankauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Hafen für ein angedachtes Projekt „maritime Meile“

¨ Gründerzentrum in einem ehemaligen Siemens-Gebäude mit hohem Ausfallrisiko über Jahre, das zur Hälfte von dem Hauptmieter, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft M&B, getragen werden muss, die wiederum ab 2005 alleine von der Stadt finanziert wird

¨ Abschluss des Vertrags zum Bau eines Naturbads im heutigen Freibad Styrum trotz großer Bedenken bzgl der Realisierbarkeit, u.a. nach den schlechten Erfahrungen im Referenzbad in Mettmann

¨ Anmietung eines sog. Easy-Tower am Bahnhof für 15 Jahre als Sozialstation im Zusammenhang mit der Umsetzung des Optionsmodells zu Hartz IV, obwohl dieses Modell nur für 6 Jahre vom Bund garantiert wird

¨ Bau einer neuen Feuerwache (ein 2. Neubau einer Feuerwache soll demnächst beginnen), vorfinanziert durch die Wohnungsbaugesellschaft SWB, die dafür einen 99-jährigen Pachtvertrag erhält.

¨ Demnächst Rathausteilabriss, Medienhaus und Berufsschulzentrum im PPP-Modell, wobei die Stadt sich bzgl. der Rückzahlung der vorfinanzierten privaten Gelder wieder auf Jahrzehnte festlegen wird usw.usf.

Sicher sind einige der Punkte sinnvoll, doch stellt sich die Frage, wie überhaupt eine Haushaltssanierung jemals stattfinden kann, wenn dauernd neue längerfristige Verpflichtungen eingegangen werden, um den momentanen finanziellen Engpass zu umgehen und die Rückzahlungen bis auf die ferne Zukunft zu übertragen.

Bei all den o.g. Punkten und vielen weiteren der vergangenen Jahre stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht auch andere und kostengünstigere Alternativen gegeben hat und gibt.

Zur Frage der dauernden Neuanmietung von Gebäuden durch die Stadt bzw. den Eigenbetrieb Immobilienservice kann man feststellen, dass alle Umzüge und Neuanmietungen in dem größeren Zusammenhang des „Ruhrbania“-Projektes stehen, für das der Rathaus-Neubau abgerissen werden soll. Das Grundstück soll dann, wie das der Stadtbücherei für Eigentumswohnungsbau verkauft werden.

Zuletzt war auch zu erfahren, dass das Stadtarchiv und die Jugendmusikschule ebenfalls gleichzeitig umziehen sollen, und zwar in das Gebäude der ehem. Augenheilanstalt (Eigentum der Leonhard-Stinnes-Stiftung, vor nicht langer Zeit noch EB Grün&Wald und Amt für Statistik, heute Kommunikationsamt), nun als „neuer Kulturstandort“ gepriesen. Die Jugendmusikschule z.B. wäre damit allerdings wesentlich schlechter erreichbar als bisher in der Stadtmitte.

Bei etlichen städtischen Ämtern und Gesellschaften ist seit Jahren eine rege „Reise nach Jerusalem“ zu beobachten, was aber alles sicher nicht billiger gemacht hat.

Einer unserer Vorschläge z.B. ist, das geplante Medienhaus, das Stadtarchiv, die Jugendmusikschule sowie zusätzliche kulturelle Einrichtungen, z.B. das schon vorhandene Kino Rio, im ehemaligen Stadtbad unterzubringen. Dieses gehört seit ihrer Gründung 1997 zu 80% der medl  (51% städtisches Energiedienstleistungsunternehmen) und steht seit Jahren in Teilen leer. Trotz aller Bemühungen und der Kündigung sowie Auszug des Kulturbetriebs konnte bisher dafür kein Käufer im Sinne von Ruhrbania gefunden werden, der an dieser Stelle nicht gebrauchte Luxus-Eigentumswohnungen bauen soll.

Nachdem Sie in Ihrem o.g. Schreiben ausdrücklich auch Ausgaben des Immobilienservice einbezogen haben, sehen wir in diesen neuerlichen Ausgaben für Umzüge und Miet- sowie PPP-Verträge unzulässige Mehrausgaben, die zwar aktuell nicht für die Kreditaufnahme ins Gewicht fallen, durch die langfristigen Verträge aber eine nachhaltige Mehrbelastung des Haushaltes bedeuten würden.

Wir bitten Sie daher, die Zulässigkeit sowie kostengünstigere Alternativen umgehend zu prüfen, bevor durch Ausschreibungsverfahren und Vertragsabschlüsse Fakten geschaffen werden können.

Da das Land NRW für die Stadt bürgt, kann es sicher nicht in seinem Interesse sein, tatenlos abzuwarten und Jahr für Jahr bei der Ablehnung des jeweiligen Haushaltssicherungskonzeptes mahnende Worte zu schreiben, die dann im folgenden Jahr aber nicht berücksichtigt werden. Wir möchten nur an Ihren sehr deutlichen Bescheid von vor 1 Jahr erinnern, u.a. an das Beispiel des Neubaus der Sporthallen.

Mit freundlichen Grüßen

i.  A. der MBI:  Hans-Georg Hötger, Vorsitzender
 L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 8. Juni 200

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow

Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Betr.:  Aufforderung zum Einschreiten gegen den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages der  Stadt Mülheim für zusätzliche Räume in einem heute noch für Wohnzwecke genutzten Hochhaus trotz bestehender Haushaltssperre
Hier: Eilbedürftigkeit
(
PRESSEMITTEILUNG zur Serie: Fakten schaffen, bevor die Wähler anders entscheiden könnten? Nichtöffentlich wurde entschieden, den SWB-Wohnturm für 25 Jahre als Rathaus anzumieten! Das ist unseriös und unverantwortlich! MBI fordern Kommunalaufsicht zum sofortigen Einschreiten auf)

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

Mit Schreiben vom 10. Jan. 04 hatten wir Sie auf die damals noch für Januar bzw. März vorgesehene Anmietung von Ersatzräumen im Zusammenhang mit dem für irgendwann in Zukunft angedachten Abriss der Gebäude Stadtbücherei und Rathaus-Neubautrakt hingewiesen und um Ihr schnellstmögliches Eingreifen gebeten.

Mit Schreiben vom 7.1.04 informierte damals  die Verwaltung den Ältestenrat über Aktivitäten im Vorgriff auf den im Rahmen von „Ruhrbania“ geplanten Abriss der Gebäude der Stadtbücherei und des Rathauses (Neubautrakt).

Aus dem Papier mit dem Titel „Konzept zur räumlichen Neuordnung der Verwaltung“ geht u.a. hervor, dass die Anmietung der Ersatzräume Löhstr. 20-22 (Möbel Nohlen-Gebäude) schon im Januar 2004 und Hans-Böckler-Platz 5 (SWB-Wohnturm) bereits im März 2004 erfolgen sollte, und zwar zu einer Miete für die beiden Objekte von 1 Mio. EURO jährlich auf 15 Jahre.  Für die Anmietung der Gebäude gab es damals noch nicht einmal einen Ratsbeschluss.

In Ihrem Antwortschreiben vom 26.1.04 sind Sie damals nicht auf den speziellen Unterpunkt der vorgesehenen Mietverträge eingegangen, sondern auf die Frage des Gesamtprojektes Ruhrbania im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Wir haben uns damals auch damit zufrieden gegeben, weil wir erfuhren, dass die Verträge nicht wie angekündigt schon im Jan. bzw. März unterschrieben wurden.

Nun aber legte die Stadt im Hauptausschuss am 27. Mai und in der Ratsitzung am 3. Juni eine nichtöffentliche Beschlussvorlage vor zur „Anmietung des Gebäudes Hans-Böckler-Platz 5 als Verwaltungsgebäude“, und zwar für 25 Jahre und bei einer Kaltmiete von über 1 Mio Euro p.a., d.h. ca. 1,7 Mio. insgesamt für das gesamte Hochhaus.

  • Unser Ratsvertreter stellte in beiden Sitzungen den Antrag, eine derartig weitreichende Grundsatzentscheidung im öffentlichen Teil zu behandeln . Doch die Oberbürgermeistern verweigerte in beiden Fällen sogar die Abstimmung darüber. Nichtdestotrotz waren dann 2 Tage später sowieso alle Einzelheiten der Presse zu entnehmen, wobei die Informationen wohl von der Verwaltung stammten.
  • Außerdem stellten wir über unseren Vertreter weitere Fragen zu dem Komplex wie die nach dem grundsätzlichen Bedarf, nach der noch bestehenden Sozialbindung des Wohnblocks von 11.400 qm Mietfläche, gedacht in Zukunft als Bürofläche für ca. 360 städtische Mitarbeiter und nach dem Stand der Dinge bzgl. der Anmietung des Gebäudes Löhstr., was aber wohl vom Tisch zu sein scheint.

Da alleine schon die Frage, wie sich der Personalbestand der Stadt Mülheim in 10 oder 25 Jahren ungefähr entwickeln wird bzw. nach Vorstellung der Stadtverwaltung entwickeln sollte, überhaupt nicht beantwortet werden konnte, müsste sich - selbst ohne die existenten katastrophenähnlichen Zustände derMülheimer Finanzen auch noch auf unabsehbare Zukunft  – das Anmieten des SWB-Wohnturms als Verwaltungsgebäude gar noch auf 25 Jahre eigentlich von selbst verbieten.

Da die Stadt Mülheim außerdem bereits seit 1998 keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr vorlegen konnte und zudem beim aktuellen und im Rat beschlossenen „Haushaltssicherungskonzept“ für 2004 die jährlichen Fehlbeträge bis 2007 nicht nur nicht reduzieren kann oder will, sondern sogar noch um über 300% explodieren lassen will, gleicht es dem Sink- und Sturzflug eines angeschossenen Flugzeugs, wenn die Stadt sich auch noch längerfristig an neue Mietverträge in dieser Dimension bindet.

Man kann vermuten, dass das ganze nur dem Zweck dient, Fakten zu schaffen, um den für Ruhrbania geplanten Rathausteilabriss notwendig und unumgänglich zu machen.

Doch das ist unverantwortlich und wenig seriös, weil

  1. die Realierbarkeit der Ruhrbania-Vorhaben mehr als ungewiss ist, zumindest aber in den Teilen, wozu der Abriss von Gesundheitshaus, Rathausflügel etc. gehört
  2. der zukünftige Personalbestand mit Sicherheit deutlich geringer sein wird als heute nicht nur wegen der Finanzmisere, sondern auch, weil im Zuge der Städtekooperation in Richtung Ruhrstadt nicht mehr alle Aufgaben von allen Städten einzeln durchgeführt werden und weil die radikalen Veränderungen bei den Kommunikationsmöglichkeiten generell in Zukunft weniger Rathaus notwendig machen wird.

Mit der beschlossenen Anmietung des SWB-Wohnturms würden nicht rückholbare Fakten geschaffen werden, die für die Stadt weitere hohe Kosten auf Jahrzehnte hinaus bedeuten würden, ohne dass der Bedarf ersichtlich ist.

Deshalb fordern wir Sie auf, unverzüglich einzuschreiten, um unsere Stadt vor großem Schaden zu bewahren.

mit freundlichen Grüßen

i.  A. der MBI:  Hans-Georg Hötger, Vorsitzender 
              L. Reinhard, Ratsvertreter

 

Mülheim, den 15. Januar 2004

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Betr.:  Aufforderung zum sofortigen Einschreiten gegen immer neue Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre, unsere Beschwerde vom 10. Jan. 04 (s.u.). Hier: erneute Nachfrage wg. höchster Eilbedürftigkeit

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

Mit Schreiben vom 10. Jan. 04 hatten wir Sie auf die noch für Januar vorgesehene Anmietung von Ersatzräumen im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude Stadtbücherei und Rathaus-Neubautrakt hingewiesen und um Ihr schnellstmögliches Eingreifen gebeten.

Mit Schreiben vom 7.1.04 informierte bekanntlich  die Verwaltung den Ältestenrat über Aktivitäten im Vorgriff auf den im Rahmen von „Ruhrbania“ geplanten Abriss der Gebäude der Stadtbücherei und des Rathauses (Neubautrakt).

Aus dem Papier mit dem Titel „Konzept zur räumlichen Neuordnung der Verwaltung“ geht u.a. hervor, dass die Anmietung der Ersatzräume Löhstr. 20-22 (Möbel Nohlen-Gebäude) schon im Januar 2004 und Hans-Böckler-Platz 5 (SWB-Wohnturm) bereits im März 2004 erfolgen soll, und zwar zu einer Miete für die beiden Objekte von 1 Mio. EURO jährlich auf 15 Jahre.

Hinzu kämen die noch unbekannten Kosten für den Umzug und den Abriss der heute genutzten Gebäude.

Hier sollen nicht rückholbare Fakten geschaffen werden, die für die Stadt weitere Kosten auf Jahrzehnte hinaus bedeuten würden.

Für die Anmietung der Gebäude gibt es noch nicht einmal einen Ratsbeschluss. Dieser kann frühestens nach Abschluss der Mietverträge nachgeholt werden.

Da wir noch keine Antwort erhalten haben, möchten wir Sie dringend bitten uns bis spätestens Ende nächster Woche mitzuteilen, ob Sie die Mülheimer Verwaltung angewiesen haben (bzw. dies in Kürze tun werden), die beabsichtigte Anmietung der Ersatzräume zu unterlassen bzw. zumindest solange auszusetzen, bis eine weitere Prüfung der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit stattgefunden hat.

Wir werden den Punkt im Hauptausschuss am 12.2.04 auf jeden Fall auf die Tagesordnung setzen lassen. Wenn bis dahin allerdings bereits Verträge unterzeichnet wurden, wird das parlamentarische Gremium zur Farce. Auch deshalb haben wir Sie aufgefordert, dringend einzugreifen.

mit freundlichen Grüßen

i.  A. der MBI:  Hans-Georg Hötger, Vorsitzender    Reinhard, Ratsvertreter

 

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW-Innenminister Dr. Behrens

Mülheim, den 10. Januar 2004

Betr.:  Aufforderung zum sofortigen Einschreiten gegen immer neue Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre
(
zugehörige Presseerklärung )

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie aus terminlichen Gründen nicht persönlich an einer Rat- oder Hauptausschusssitzung zum Mülheimer Etat 2004 teilnehmen können. Diese teilte uns das Amt für Ratsangelegenheiten mit.

Inzwischen legte der Kämmerer den Haushaltsentwurf 2004 nachträglich in einer Ratsondersitzung vor. Schade, dass Sie nicht dabei waren, denn Sie hätten als Kommunalaufsicht den überforderten Stadtverordneten darlegen können, was zu tun ist ist, wenn ein Etat gelinde gesagt vollständig aus den Fugen geraten ist wie in Mülheim der Fall. Dass die Fehlbeträge von 2003 auf 2004 erneut um 55% auf über 100 Mio Euro steigen sollen, ist nämlich bereits eine Katastrophe. Fern jeglicher Seriösität aber ist es, wenn die Fehlbeträge danach jährlich explosionsartig weiter steigen sollen und laut Mülheimer Haushaltsansatz in 2007 den 330%igen Betrag von 2003 erreichen würden. Eine solche zukunftslose Entwicklung werden Sie nicht zulassen dürfen. Deshalb fordern wir Sie auf, unverzüglich einzuschreiten und die Stadt Mülheim zu zwingen, jetzt und sofort mit zweifelhaften Neuausgaben aufzuhören.

In Ihrer Verfügung vom 26.11.03 zur „Haushaltssicherung 2003 der Stadt Mülheim a.d.R.“  steht u.a. folgendes:
 „Ausgaben, zu deren Leistung keine rechtliche Verpflichtung besteht oder die
 im Hinblick auf die notwendige Aufgabenwahrnehmung nicht unaufschiebbar sind, dürfen demnach nicht geleistet werden. Insbesondere dürfen freiwillige Zuschüsse oder Zuschusserhöhungen nicht gezahlt oder begründet und neue Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nicht begonnen werden.“

Wenn das so gilt, müssen Sie bei der o.g. mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Mülheim – die man nicht mehr als solche ansehen kann! – jetzt eingreifen und die Stadt auch daran hindern, ohne Not rechtliche Verpflichtungen selbst zu schaffen, so Ihre Auflagen als Kommunalaufsicht zu torpedieren und das Finanzdebakel unserer Stadt auf unabsehbare Zeit zu zementieren. Dies war im letzten Jahr u.a. bei dem Sporthallenneubau der Fall, was Sie in Ihrer o.g. Verfügung zu Recht deutlich bemängelten.

Leider ist aber bereits deutlich erkennbar, dass im Wahljahr 2004 die von Ihnen deutlichst als unzulässig dargestellte Mülheimer Vorgehensweise nicht nur nicht eingestellt, sondern sogar noch auf alle möglichen Bereiche ausgedehnt werden soll.

Bereits mit Schreiben vom 10. Nov. 03 hatten wir Sie auf die Problematik der weiterhin  trotz Haushaltssperre getätigten neuen Ausgaben der Stadt Mülheim, insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt „Ruhrbania“ hingewiesen und um Ihre Stellungnahme und Ihr Eingreifen gebeten.

In der vorigen Woche wurde nun bekannt, dass die längst beschlossene Sanierung des Freibades Styrum  aufgrund Ihrer Stellungnahme wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Umso unverständlicher ist, dass die Ausgaben für „Ruhrbania“ ungehindert weiterlaufen. Mit Schreiben vom 7.1.04 (siehe Anlage) informierte nun die Verwaltung den Ältestenrat über Aktivitäten im Vorgriff auf den im Rahmen von „Ruhrbania“ geplanten Abriss der Gebäude der Stadtbücherei und des Rathauses (Neubautrakt).

Aus dem Papier mit dem Titel „Konzept zur räumlichen Neuordnung der Verwaltung“ geht u.a. hervor, dass die Anmietung der Ersatzräume Löhstr. 20-22 (Möbel Nohlen-Gebäude) schon im Januar 2004 und Hans-Böckler-Platz 5 (SWB-Wohnturm) bereits im März 2004 erfolgen soll, und zwar zu einer Miete für die beiden Objekte von 1 Mio. EURO jährlich auf 15 Jahre, also insgesamt 15 Mio. EURO.

Hinzu kämen die noch unbekannten Kosten für den Umzug und den Abriss der heute genutzten Gebäude.

Hier sollen nicht rückholbare Fakten geschaffen werden, die für die Stadt weitere Kosten auf Jahrzehnte hinaus bedeuten würden.

Für die Anmietung der Gebäude gibt es noch nicht einmal einen Ratsbeschluss. Dieser kann frühestens nach Abschluss der Mietverträge nachgeholt werden. Ebenso gibt es keinen Beschluss für die im Schreiben erwähnte Einrichtung des gewünschten Medienhauses

.

Ein Ratsbeschluss aber wurde gefasst zu einem anderen Komplex, der u.E. bei der gegebenen katastrophalen Haushaltslage ebenfalls mehr als zweifelhaft ist, nämlich das Programmm „100 Häuser für Familien“, bei dem Grundstücke zu Vorzugspreisen an ausgewählte Familien vergeben werden sollen.

Wir bitten Sie, auch dies schnellstmöglich dahingehend zu überprüfen, ob es sich dabei um eine unerlaubte Subvention handelt oder nicht.

Zu der o.g. kurzfristig angestrebten Anmietung von Gebäuden im Vorgriff auf einen nicht beschlossenen Bücherei- und Rathausteilabriss erwarten wir Ihr sofortiges Handeln und verbleiben in der Erwartung einer schnellen Antwort

mit freundlichen Grüßen

für die MBI:  Hans-Georg Hötger, Vorsitzender
L. Reinhard, Ratsvertreter

 Anlage:
„Konzept zur räumlichen Neuordnung der Verwaltung“ für den Ältestenrat am 7.1.04

 

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