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MBI-Anträge zu Zwangsarbeitern und Aufarbeitung NS-Zeit in Rat und Ausschüssen Übersicht MBI-Arbeit zu NS-Aufarbeitung
Link zu VVN-Dokumentation der NS-Zeit Mülheim, 6.11.00: MBI protestieren gegen die zweckentfremdende Vorab-Verwendung der Fördermittel (10.000DM) für “Bürgerprojekte gegen Rechts” durch das
Kommunikationsamt für die städtische Veranstaltung zum 9. November weiter unten auf dieser Seite Mülheim/Ruhr, den 01.03.01
MBI-PRESSEERKLÄRUNG: Eigenartige Verteilung von Landesgeldern in Mülheim! Wieder einmal deutlich überrascht nimmt die Fraktion der MBI zur Kenntnis, dass die Landesgelder für
Projekte gegen Rechtsradikalismus offensichtlich weiterhin im Vorfeld verteilt wurden/werden. Mit Rückblick auf die Veranstaltung am 9.November ( Erinnerung an die Reichspogromnacht), bei der
sich die Stadtspitze Mülheims mit 10.000,--DM eine kleinere Finanzspritze, im Vorgriff, aus dem o.e. Topf gönnte, erscheint es kaum noch verwunderlich, dass die weitere Vergabe der Gelder jetzt
scheinbar nach Gutdünken der Stadtverwaltung vorgenommen wird. Wenn, wie heute bekannt wurde, Teile des Topfes in Maßnahmen städtischer Jugendzentren fließen sollen, so ist dagegen zunächst
einmal nichts zu sagen. Fragwürdig wird das Vorgehen allerdings vor dem Tatbestand, dass über eine Vergabe der Gelder, wie im Dezember im Hauptausschuss beschlossen, der Runde Tisch gegen
Rassismus, Diskriminierung und Gewalt entscheiden sollte. Dieser tagt allerdings erst am über nächsten Montag, den 12. März. Es bleibt daher nach wie vor verwunderlich, nach
welchen Vergabekriterien hier, in dieser Stadt, eigentlich vorgegangen wird! (Norbert Striemann) - Fraktionsgeschäftsführer- Mülheim, 6.11.00: MBI protestieren gegen die zweckentfremdende
Vorab-Verwendung der Fördermittel (10.000DM) für “Bürgerprojekte gegen Rechts” durch das Kommunikationsamt für die städtische Veranstaltung zum 9. November Aufgerufen sind die Menschen in NRW, d.h. die
Bürger, gesellschaftliche Gruppen und Initiativen um im gemeinsamen Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und für Toleranz Aktionsprogramme und Projekte zu entwickeln und durchzuführen. (siehe Blatt 1 u. 2)Nicht dabei gedacht ist eine „Veranstaltung“ am 9. November zum
Gedenken an die Reichsprogromnacht (siehe Schreiben vom 23. Oktober 2000 von Herr von Gehlen an Fraktionsvorsitzende), die von der politischen Spitze der Stadt Mülheim organisiert wird. Der 9. Nov. ist ein
sich jährlich wiederholender Gedenktag, den zu begehen für die politische Spitze der Stadt eine moralische Verpflichtung, ein Bedürfnis darstellen sollte. Ist eine solcherart geplante „Ver-anstaltung“
als ein öffentliche wirksames nachhaltiges Projekt anzusehen? D.h. ein einmaliges zusätzliches Förderprogramm darf nicht dazu dienen, sich eine „Veran-staltung“ zu genehmi-gen, sondern
muß den Bürgern, Vereinen, Initiativen usw. die Möglichkeit geben, Stand-punkt zu beziehen
- für Toleranz, für Förderung der Menschenwürde, gegen rechte Gewalt und Mißachtung „anderer“ kultureller Traditionen in öffentlich und nachhaltig wirkenden Aktions-programmen und Projekten. (
siehe Blatt 3) Die Mittel sind nicht für eigene personelle Aufwendungen oder kalkulatorischen Kosten der Städte, Gemeinden oder Kreise zu verwenden. (siehe Blatt 4, Punkt 2) Die
„Veranstaltung“ am 9. November im voraus zu finanzieren aus den dafür nicht vorgesehenen den Fördermitteln und am 7. Dezember im Hauptausschuß nachträglich „zu beschließen“, ist nicht nur
unmoralisch (macht auch die Möglichkeit des Einspruchs unsinnig), sondern widerspricht auch dem Grundsatz des Förderungsgedanken, stellt also auch eine Verletzung der Ziel-setzung zur Vergabe für
Bedarfszuweisungen nach § 21 GFG 2000 dar. Zum anderen werden die Möglichkeiten zur Realisierung von Projekten für die Bürger, Ini-tiativen, Vereine usw. durch solcherart Reduzierungen der Fördermittel
erheblich einge-schränkt, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Eine derartige Vorgehensweise fördert in keiner Weise das Vertrauen zur politischen Spitze unserer Stadt und führt zu einem nicht zu
korrigierenden Ansehensverlust - und das bei einer Frage die einen sensiblen Umgang verlangt. Wir schlagen vor, einen nochmaligen Aufruf an die Bürger unserer Stadt zu richten und die An-tragsabgabefrist
bis 15. Nov. zu verlängern, da ja, wie von Herrn von Gehlen erwähnt, die Ent-scheidung über die Vergabe der entsprechenden Mittel ohnehin erst am 7. Dezember im Haupt-ausschuß durch Beschluß erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang könnte der OB, Herr Dr. Jens Baganz, ein Schreiben an Mülheimer Schulen richten, indem er zur Beteiligung mit Projektvorschlägen auffordert. |